ZitatOriginal von race_king
@ MultibullY: Jepp
sonst wird er böse
ZitatOriginal von race_king
@ MultibullY: Jepp
sonst wird er böse
ZitatOriginal von AGGU
sonst wird er böse
:D:D:D
ZitatArbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz.
ich klink mich mal ein
dachte arbeitsscheinwerfer brauchen keine typisierung
hab bei mir nämlich nebler unters heck druntergeklemmt über einen seperaten schalter
Zitatdachte arbeitsscheinwerfer brauchen keine typisierung
hmm, dachte ich auch, steht ja in genügend anderen freds.
Zitathab bei mir nämlich nebler unters heck druntergeklemmt über einen seperaten schalter
mit dem Gedanken spiele ich auch, denn durch den Gastank is ja nun ne Prima Anbringmöglichkeit am Reserveradhalter
eben weils in den anderen fred steht hab ichs gemacht
aber jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher
edit: habs bei mir neben den reserveradhalter gemacht
schubs
keiner nen tipp
was jetzt machbar is un was net??