Zusatzschinwerfer Typisierung

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  • Zitat

    Original von race_king
    @ MultibullY: Jepp :D

    sonst wird er böse :P

    Einmal editiert, zuletzt von AGGU (20. August 2008 um 19:35)

  • Zitat

    Arbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz.

    ich klink mich mal ein


    dachte arbeitsscheinwerfer brauchen keine typisierung ?(

    hab bei mir nämlich nebler unters heck druntergeklemmt über einen seperaten schalter :wall:

  • Zitat

    dachte arbeitsscheinwerfer brauchen keine typisierung ?(


    hmm, dachte ich auch, steht ja in genügend anderen freds.

    Zitat

    hab bei mir nämlich nebler unters heck druntergeklemmt über einen seperaten schalter :wall:


    mit dem Gedanken spiele ich auch, denn durch den Gastank is ja nun ne Prima Anbringmöglichkeit am Reserveradhalter :D

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

    Suche: doppelsitzbank und zugehörige Türverkleidung in Neptunblau ;)

    :drive: Der weiße Multivelle

  • eben weils in den anderen fred steht hab ichs gemacht

    aber jetzt bin ich mir gar nicht mehr sicher ?(

    edit: habs bei mir neben den reserveradhalter gemacht

    Einmal editiert, zuletzt von AGGU (20. August 2008 um 20:42)