Zusatzschinwerfer Typisierung

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  • Wie erkenne ich, was für ein Typ ein Zusatzscheinwerfer ist :nixpeil:
    Es gibt in der Bucht ja ne ganze Menge, aber oft ist ja nichtmal auszumachen, ob Fern - oder Nebel :(

    Optimal wäre ja sowas: Hella Lichtverteilung

    Aber es würe ja schon reichen, wenn man wenigstens herausfinden könnte, ob sie breit strahlen, oder weit. Wenn dann noch die Referenzzahl angegeben wäre, könnte man sich ein ganz gutes Bild machen.

    Ich würde mir nämlich gerne 2-4 Fernscheinwerfer für kleines Geld abnehmbar auf nen Dachträger montieren. Natürlich als Arbeitsscheinwerfer verbaut :cop: ;)

    Daher dachte ich daran, ein paar billige in der Bucht zu schießen und ggf einfach 100er Lampen rein und gut.

    mfg stefan

    Satzzeichen retten Leben. "Wir essen jetzt Opa!"

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    :drive: Der weiße Multivelle

  • Für Arbeitsscheinwerfer gibt es keine Auflagen in Bezug der Bauart. Da gibt es auch kein Typ - Schlüssel. Anzahl und Anbauort = unbegrenzt.

    Allerdings die Schaltung sollte nach Vorschrift geschehen. Nur im Stand mit Kontrollleuchte. Bei Festanbau auf Dach - Höhenänderung eintragen lassen. ;)

  • ECE Regelung...jeder Scheinwerfer hat seine Zulassung und die nummer muss auf der Scheibe stehen
    "Lichttechnische Einrichtungen" an Fahrzeugen sind gem. StVZO
    bauartgenehmigungspflichtig. Die Genehmigung bezieht sich dabei
    auf den festgelegten Verwendungsbereich (z.B. als Nebelscheinwerfer).

    Der Verwendungsbereich ist durch Buchstaben kodiert auf dem Scheinwerfer
    angegeben (Nebelscheinwerfer "B", Tagfahrleuchte "RL";)

    Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf Licht Technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern:


    Scheinwerfer:

    a)Ausführung

    A: Begrenzungslicht
    B: Nebellicht
    C: Abblendlicht
    R: Fernlicht
    CR: Fern- und Abblendlicht
    C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
    RL: Tagfahrlicht
    HC: Halogen-Abblendlicht
    HR: Halogen-Fernlicht
    HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
    HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
    DC: Xenon-Abblendlicht
    DR: Xenon-Fernlicht
    DC/R: Bi-Xenon
    /: nicht zusammen einzuschalten

    b) Fahrtrichtung

    Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
    Doppelpfeil
    (zeigt nach links und rechts): Links- oder
    Rechtsverkehr
    kein Pfeil: Rechtsverkehr


    Heckleuchten-Ausführung:

    A: Begrenzungsleuchte
    AR: Rückfahrscheinwerfer
    F: Nebelschlussleuchte
    IA: Rückstrahler
    R: Schlussleuchte
    S1: Bremsleuchte
    1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
    2a: Hintere Blinkleuchte
    5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
    6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
    SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
    SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )


    Die häufigsten von insgesamt 37 Ländern, die Scheinwerfer und Heckleuchten nach ECE-Regelung zulassen:

    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E11: Grossbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (20. August 2008 um 11:57)

  • Zitat

    Original von race_king
    na suuuper, dann habe ich mir Nebels in den Grill als Fernzusatzscheinwerfer eingebaut :wall:

    Sollte das ein Problem mit der Rennleitung geben können?

    mfg stefan

    Warum?
    Du willst halt breit was sehen, in die Ferne reichen dir deine Serienlichter

  • du meinst als Argument für die Rennleitung!?
    Denn ich will eigentlich in die ferne schweifen, wobei die Breite, so wie es omentan ist, auch genial ist :) denn die serien nebels bringen da ja fast nix :( Daher kommen nun noch fernige abnehmbar aufs Dach ;)

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  • Zitat

    Original von race_king
    na suuuper, dann habe ich mir Nebels in den Grill als Fernzusatzscheinwerfer eingebaut :wall:

    :lol: deshalb ist Dir das auch auf die Weite nicht Hell genug (anderer Fred)


    Naja die Rennleitung juckt das glaube ich weniger als die 100 Watt Birnchen.

  • Zitat

    deshalb ist Dir das auch auf die Weite nicht Hell genug (anderer Fred)


    jepp :rolleyes:

    Aber mal was anderes: gegen die 100er in Arbeitsleuchten dürfte doch nix einzuwenden sein, oder :nixpeil: :D

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  • Zitat

    Original von race_king
    na suuuper, dann habe ich mir Nebels in den Grill als Fernzusatzscheinwerfer eingebaut :wall:

    Sollte das ein Problem mit der Rennleitung geben können?

    mfg stefan

    Nebler müssen unterhalb der Abblendscheinwerfer und maximal 800mm hoch angebracht sein. Ist beides eingehalten gibs kein Problem mit der Rennleitung.

  • Zitat

    Original von eljot

    Nebler müssen unterhalb der Abblendscheinwerfer und maximal 800mm hoch angebracht sein. Ist beides eingehalten gibs kein Problem mit der Rennleitung.

    Es sind doch Zusatzfern's zumindest von der Schaltung ;)

    Ich würde mich da auch drauf einlassen mit der Rennleitung zu diskutieren warum ich denn bei Fernlicht nicht Zusatzscheinwerfer mitschalten darf die statt weit eben breit strahlen.

  • Zitat

    Original von Multibully

    Es sind doch Zusatzfern's zumindest von der Schaltung ;)

    Ich würde mich da auch drauf einlassen mit der Rennleitung zu diskutieren warum ich denn bei Fernlicht nicht Zusatzscheinwerfer mitschalten darf die statt weit eben breit strahlen.


    Hm, naja, kalr tut der Nebler keinem weh, aber:

    Achtung, jetzt wirds kleinkariert:

    Jeder Scheinwerfer hat seine Bestimmung.
    Nebler für Nebel.
    Abblender für Abblendlicht
    etc.
    Dann muss auf dem Nebler schon eine Ref-Zahl drauf sein, die ihn irgendwie als Fernscheinwerfer einstuft.

    Jetzt wirds aber schon spekulativ. Mann kann das ruhig bestimmungsgemäß anschliessen, das spart hinterher Diskussionen.

  • Zitat

    Original von eljot
    ....
    Mann kann das ruhig bestimmungsgemäß anschliessen, das spart hinterher Diskussionen.

    Mhmm, aber im Grill sind Nebler doch von der Anbaurichtlinie nicht zulässig.


    Also klar ist ja wohl das man keinen Fernscheinfer mal eben als Nebelscheinwerfer nehmen darf aber umgekehrt sagt mir mein Verständniss kräht kein Hahn danach.

  • ich lass es so und lasse mich auch gerne auf eine diskussion ein. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass man 2 Paar Nebelscheinwerfer haben darf ;)
    Aber wie sieht es denn nun mit den Arbeitsscheinwerfern aus, darf man da 100Watt Lampen rein packen :nixpeil:

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  • Zitat

    Original von race_king
    ich lass es so und lasse mich auch gerne auf eine diskussion ein. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass man 2 Paar Nebelscheinwerfer haben darf ;)
    Aber wie sieht es denn nun mit den Arbeitsscheinwerfern aus, darf man da 100Watt Lampen rein packen :nixpeil:

    nein, dann erlischt die ECE zulassung..es müssen die "Birnen" drin sein mit denen sie geprüft wurden

    Zitat

    Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5. Von Letzteren dürfen also vier Stück leuchten.
    Arbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz.

    klick

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  • bis 6 mtr. sind aber keine vorgeschrieben . das sollte mann bedenken .

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Zitat

    Original von Multibully

    Mhmm, aber im Grill sind Nebler doch von der Anbaurichtlinie nicht zulässig.


    Also klar ist ja wohl das man keinen Fernscheinfer mal eben als Nebelscheinwerfer nehmen darf aber umgekehrt sagt mir mein Verständniss kräht kein Hahn danach.

    also demnach wäre ein paar Fernscheinwerfer mit je REF 37,5
    und dazu ein paar Nebelscheinwerfer als Fernlichter geschaltet OK?

    weil es sind ja nur 4 Fernscheinwerfer und die Gesamtreferenz von 75 wird auch nicht überschritten. :nixpeil: :wall:

    Das kann nicht Dein Ernst sein.

  • Zitat

    Original von eljot
    Das kann nicht Dein Ernst sein.

    Warum nicht :kratz:

    Zugegeben mit den Referenzzahlen kenn ich mich nicht aus.
    Ich hab auch keinen Plan was meine Scheinwerfer haben.

    Ich habe die originalen Fernscheinwerfer plus 2 Zusatzfernscheinwerfer und ziehe dann bei Fernlicht noch (ja illegaler Weise) die Nebelscheinwerfer mit.

    Aber was bitte spricht denn nun von der Beleuchtungsart dagegen statt 2 Zusatzfernscheinwerfer Nebelscheinwerfer zu nehmen?? :nixpeil:

    Die einen strahlen einen dünnen weiten Kegel und die anderen einen breiten Kegel.

    Spielt für mich, von der Bauartbedingung das es Nebler sind abgesehen, keine Rolle.
    Fernlicht darf man eh nur an machen wenn keiner vor einem ist, wen soll es also stören das man etwas breiter strahlt?