Technisch zulässige Gesamtmasse (F1)

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  • Hi,

    Ron hat mich darauf hingewiesen das mein CE einen Zusatz im Fahrzeugschein hat: F.1/2 +100. Damit habe ich F1: Technisch zulässige Gesamtmasse in Kg und F2: Im Zulassungsmitgliedstaatzulässige Gesammtmasse in Kg jeweis 2990 Kg :D

    Was ist rein rechtlich eigendlich der Unterschied ?

    Gruß Frank

  • Also, ich verstehe meinen Brief so.: ich habe unter F1 ein Technisches Gesamtgewicht von : Zb. 3To.
    Habe aber zb. in Deutschland nur gem. F2 eine Zulassung von 2,9To.

    Was bedeuten würde, das , wenn ein Unfall passiert, die versicherung sagen kann-- das du sie mal kannst, weil die Überladung ja nicht versichert ist-- aber rechtlich, dir keiner sagen wird, bei einer kontrolle und 100kg zuviel, das du ausladen sollst.
    oder anders: ein LKW F1 4,2to. F2: 3,5
    da könnte es passieren das das Auto ja technisch nicht überleden ist, aber die meisten Jundspunde, dafür keinen Lappen haben.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

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  • Hi,

    kann da nichts einschränkendes finden

    nur das bei 4500 Kg mit Hänger Schluss ist.

    Gruß Frank

  • Hi,

    das lese ich so das die Achslasten +70 Kg haben (7.1 bis 8.3) ... galub jetzt hab ich es ... die "*" trennen die Kommentare und damit hab ich die 100Kg "mehr" nur bei Anhänger Betrieb.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von B.Rude (22. Mai 2017 um 16:33)

  • Genau ... die * trennen die Zusammenhänge

    Spannend und beachtenswert ist aber auch die Erhöhung der zulässigen Hinterachslast bei Anhängerbetrieb um 70kg auf 1560kg.
    Das sollte man bei der Reifenwahl (siehe Lastindex) durchaus vorher wissen. ;)

    Dateien

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (22. Mai 2017 um 17:28)

  • Hi,

    witzig ... häng ich mir nen Klaufix an den Bus darf er 2,99t wiegen ... oder ist damit die Stützlast abgedeckt so das meine 2.89t vom Anhänger nicht eingeschränkt werden ... vermutlich.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von B.Rude (22. Mai 2017 um 17:28)

  • exactement. * ist die Trennstelle


    zGM und Achslasten erhöhen sich aufgrund der der zu erwartenden Stützlast.
    Die Tragfähigkeit der Reifen und Felgen sind trotz der höheren Belastung ausreichend, da bei Anhängerbetrieb max 80 bzw 100 gefahren wird und die Tragfähigkeit um 15% höher liegt.
    Gibt es ECE-Regelungen für, hatten wir hier schon mal besprochen.

    Alles richtig so

    .................................................

  • Spannend und beachtenswert ist aber auch die Erhöhung der zulässigen Hinterachslast bei Anhängerbetrieb um 70kg auf 1560kg.
    Das sollte man bei der Reifenwahl (siehe Lastindex) durchaus vorher wissen.


    92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
    "Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist."


    92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
    "Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."

  • Hi,

    ok, die erhöhte Masse wird mit der reduzierten Geschwindigkeit erlaubt. Im Fahrzeugschein bzw. laut VW Unterlagen soll z.B. der 225er Reifen eine Traglast von 102 haben, bei mir ist der 235er mit 100 eingetragen, also 800 Kg. Die original 16" Felge aber auch die P2 Felge haben beide über 800 Kg Traglast. Damit sind die 1560 Kg auch kein Problem.

    Gruß Frank

  • @t4-4: Ich habe mir Deinen obigen Beitrag mal in den Thread "Vorschriften zur Reifenkennzeichnung kopiert" und werde den bei Gelegenheit in die VWBusWiki überführen.

    Solche Fragen tauchen ja immer wieder auf und fundierte Aussagen sind gerne gesehen :thumbup:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)