Hi,
Ron hat mich darauf hingewiesen das mein CE einen Zusatz im Fahrzeugschein hat: F.1/2 +100. Damit habe ich F1: Technisch zulässige Gesamtmasse in Kg und F2: Im Zulassungsmitgliedstaatzulässige Gesammtmasse in Kg jeweis 2990 Kg
Was ist rein rechtlich eigendlich der Unterschied ?
Gruß Frank