Hallo,
jemand schrieb hier mal im forum:
fürs Finanzamt ist es nicht wichtig wann man zur Zulassungsstelle geht und seinen bulli umtragen lässt,bzw Kat eintragen lässt,
sondern das Datum des fachgerechten umbaus in der Werkstatt,mit Belägen.
hat da jemand erfahrung wie lange rückwirkend man das machen kann,
natürlich nur mit der Werkstatt seines vertrauens.
gruß Peter
Steuer
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janssensailing -
8. Februar 2009 um 22:19
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garnicht !!!!
steueraenderung ab tag der eintragung nicht rueckwirkend.
mfg kay - amicar
ps: sonst koennte jeder auf genau die gedanken kommen wie du
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Hallo,
ist aber ein gedanken wert,denn die WoMo fahrer konnten ja
scheints auch nachträglich mit Urlaubsfotos von ein paar jahren vorher auch etwas erreichen.(bzgl.vorhandenes Hochdach)
und der schreiber des Zitats hier im forum hat das auch nicht nur aus laune gemacht
also ran an den speck
gruß -
Beim Kat isses eindeutig. Erst nach Eintragung gültig. Beim Aufstelldach ist das etwas anders. Dieses ist nicht unbedingt aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich und wurde von den Behörden selbst wenn eingetragen meisstens ignoriert. Daher wurde als Nachweis, daß Stehhöhe vorhanden ist, ältere Fotos zugelassen. Das ist für das Finanzamt sogar besser, denn wenn die Fotos schon ein paar Jahre alt sind, wurde das Dach schon nicht nach Inkrafttreten der neuen Regelung schnell noch draufgeklebt.
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OK,
lasse mich ja gerne eines besseren belehren
gruß