wer weiß was ein So-Kfz Werkstadtwagen an Steuern kostet?

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  • Hallo Leute,

    hab hier schon berichtet, dass ich ein T4 angeboten bekommen habe.

    Er ist ein So-Kfz "Werkstadtwagen" Schlüßelnummer: "1890" mit 2700 kg Gesamtgewicht Bj.:´97.

    Also was kostet der an Steuern im Jahr?

    Danke schon mal für de Antworten.

    Grüße

    SÖREN

    Grüße aus Hamburg

    2 Mal editiert, zuletzt von theorangeone (4. April 2009 um 21:25)

  • Ich würde bei deinem FA anrufen und nachfragen. Kann sein ,dass das von LK zu LK unterschiedlich gehandhabt wird ;)
    Ist genauso wie LKW Zulassung. Bei manchen LK braucht man eine Trennwannd, bei manchen nicht...usw.
    Deswegen besser einem anrufen.

  • Hängt davon ab, ob er steuerrechtlich aufgrund seiner Bauart als Anderes KFZ oder als PKW eingestuft wird. Als Anderes KFZ würde er 160Eur kosten, als PKW würde er nach Hubraum und Emissionsklasse besteuert.

    Meiner Meinung müsste er als Anderes KFZ besteuert werden, wenn er maximal drei Sitzplätze in der vorderen Reihe und dahinter keinen Sitzplatz mehr hat.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Hi,

    evtl. verlangt das FA einen Nachweis der gewerblichen Nutzung, um die günstigen Steuern zu genehmigen. Habe ich mal irgendwo gelesen. Immer erst FA anrufen..

    Gruß

    .................................................

  • Im KFZ Steuergesetz wird kein Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung gemacht. Es kommt auch noch besser: Die Besteuerung eines KFZ erfolgt nicht nach tatsächlicher Nutzung, sonder nach der möglichen Nutzung. Wenn also ein Finanzamt hier einen Gewerbenachweis verlangt, würde ich harte Geschütze auffahren, denn das könnte man durchaus als willkürliche Schikane, Rechtsbeugung, Nötigung, Erpressung etc. betrachten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter, ein Strafantrag gegen Unbekannt können hier durchaus eine Wirkung haben, die so maches Finanzamt zum Nachdenken bringen kann. Hat aber nur Sinn, wenn man diese Begründung schriftlich hat und so zuverlässig belegen kann. Mündliche Aussagen von Sachbearbeitern sind keinen Pfifferling wert, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Man kann an mündlichen Aussagen nur grob erkennen wie das Finanzamt die Sache sieht - mehr nicht.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zitat


    Im KFZ Steuergesetz wird kein Unterschied zwischen gewerblicher und privater Nutzung gemacht.

    Doch, wird gemacht. Nämlich in § 3 KraftStG ;)

  • Wo steht da drin was von gewerblicher Nutzung? Da sind bestimmte Fahrzeuge von der Steuer befreit - es steht aber nirgends, daß zum Erreichen der Steuerbefreiung das Fahrzeug gewerblich genutzt werden muß. Da steht jeweils nur wozu es genutzt werden muß.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Zum Beispiel da:

    Zitat


    Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm und Packwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kilogramm im Gewerbe nach Schaustellerart, solange sie ausschließlich dem Schaustellergewerbe dienen;

    Also Nutzung nur für das Gewerbe, kein privater Urlaub ;)

  • moinsen
    bezahle für meinen 180.-

    ist als aber lkw zugelassen....ob die steuern gleich sind :nixpeil:

  • Zitat


    Und Schausteller sind soviel ich weiß Freiberufler und müssen damit kein Gewerbe anmelden.

    Nee, sind sie ganz sicher nicht. Freiberufler sind im § 18 Einkommenssteuergesetz ganz eindeutig definiert.

    Zitat


    Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

    Und ein Gewerbe müssen die auch anmelden, sogar ein Reisegewerbe. § 55 GewO ;)

  • Zitat

    Original von mannimmond
    Ich finde ein Schausteller ist eindeutig ein Künstler ;)

    In gewisser Weise schon =)

    Aber nicht nach der Gewerbeordnung:

    Zitat


    § 55 Reisegewerbekarte
    (1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben
    1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt