Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • ja direkt von VW und das ist Super

    und zu den jenigen mit nebel leuchten ich hoffe die Kontrolieren noch mehr und erhoehen das Bussgeld

    wir sind doch keine Kinder mehr oder 18 Jahre alt

    Einmal editiert, zuletzt von andre12 (14. Juni 2009 um 22:51)

  • Na das war da schon drin ab Werk

    bei Zeundung an licht an
    bei angezogener Handbremse licht aus bei los lassen der Bremse licht an

  • Zitat

    Original von andre12
    ja direkt von VW und das ist Super

    und zu den jenigen mit nebel leuchten ich hoffe die Kontrolieren noch mehr und erhoehen das Bussgeld

    wir sind doch keine Kinder mehr oder 18 Jahre alt

    Wo steht das es verboten ist wenn man die Nebellampen als TFL nutzt wenn diese wie zusätzliche Tagfahlichter gesteuert sind?

    Was hat das ganze mit Kindern oder 18jährigen zu tun??(

  • Zitat

    Original von Bulli1994

    Wo steht das es verboten ist wenn man die Nebellampen als TFL nutzt wenn diese wie zusätzliche Tagfahlichter gesteuert sind?
    ....

    Es ist nicht erlaubt ZUSÄTZLICHE Nebler als TFL zu betreiben, bei den ORIGINALEN Neblern ist das was anderes. Voraussetzung ist das sonst KEIN Licht an ist, sagt mein TÜV. Und die Polizeikontrolle hat das auch eingesehen. ;)

    Zitat

    Original von Bulli1994
    ....
    Was hat das ganze mit Kindern oder 18jährigen zu tun??(

    NIX :D

  • Zitat

    Original von Multibully

    Es ist nicht erlaubt ZUSÄTZLICHE Nebler als TFL zu betreiben, bei den ORIGINALEN Neblern ist das was anderes. Voraussetzung ist das sonst KEIN Licht an ist, sagt mein TÜV. Und die Polizeikontrolle hat das auch eingesehen. ;)

    Carsten genauso ist es! Aber ich wollte doch eine Antwort von andre12, der ja angedeutet hat das er es besser weiß und gleich für ein höheres Bussgeld ist! :wall:

  • D.H. wenn ich die Seriennebler so schalte, dass sie als einziges licht bei Zündung an leuchten, das ganze dann zulässig ist? (und wenn abblendlicht an, dass sie dann aus sind?)

    ..On the other side I'll see you again..

  • Zitat

    Original von Knolle
    D.H. wenn ich die Seriennebler so schalte, dass sie als einziges licht bei Zündung an leuchten, das ganze dann zulässig ist? (und wenn abblendlicht an, dass sie dann aus sind?)

    jupp, wenn du das licht einschaltest, müssen die TFL (nebler) aus gehen. Ich habe als ansteuerung für das TFL sogar den D+ genommen, weil ich bei Zündung noch nicht die Fackeln an haben will.

  • Hi Leuts,
    wie oben beschrieben habe ich mir kürzlich in die Bremsbelüftungsöffnungen der RSL-Fronztschürze das Hella-TFL (LEDs) eingebaut. Kommt sehr gut hin vom Winkel, Größe und Geometrie und auch von der Höhge über Straße (exakt 25 cm). Dem TFL lag auch noch das passende Relais bei, daher war die korrekte Verschaltung kein Problem (danke an Jan :-)) Fotos hab ich mal angehängt, sind aber leider nicht so genau, da eigentlich für andere Zwecke gemacht, aber vielleicht kann man es ja erkennen.
    Gruß,
    Euer Nordbus

  • Zitat

    Original von Multibully
    Es ist nicht erlaubt ZUSÄTZLICHE Nebler als TFL zu betreiben, bei den ORIGINALEN Neblern ist das was anderes. Voraussetzung ist das sonst KEIN Licht an ist, sagt mein TÜV. Und die Polizeikontrolle hat das auch eingesehen. ;)


    :nixpeil:

    Seid ihr sicher? Ich dachte(!) immer:

    Nebler (egal ob nachrüst oder original): -> als Nebler geprüft und auch nur so zu verwenden
    Tagfahrlichter: -> Als Tagfahrlichter geprüft und auch nur so zu verwenden

    :nixpeil: :weissnix:

    -------------------- Zur Zeit buslos im Audi A6 TDI Avant unterwegs ------------------------------

  • Hi,

    die vorderen Nebellampen sollten doch eigendlich so eingestellt sein das sie nicht blenden. Bei dem orginal Schalter gehen die Nebellampen vorn erst an wenn auch das Standlicht an ist.

    Denke man sollte Nebellampen vorn und hinten nicht in einen Topf werfen.

    Worin unterscheidet sich denn ein Tagfahrlichtscheinwerfer von einem Nebelscheinwerfer ?

    Gruss Frank

    Einmal editiert, zuletzt von B.Rude (15. Juni 2009 um 01:25)

  • Zitat

    Original von helge-kiel
    ....

    :nixpeil:

    Seid ihr sicher?....

    JA

    Zitat

    Original von Multibully
    ....Voraussetzung ist das sonst KEIN Licht an ist, sagt mein TÜV. Und die Polizeikontrolle hat das auch eingesehen. ;)

    "leider" liegt hier die bentonung auf SAGT, denn schriftlich hat er es nicht. seine aussage zu meiner anfrage ob es dazu ein infoblatt gibt:"das kann man googeln". und das werde ich auch dem :cop: sagen der mir mal probleme machen will :pah:

    Nebenbei, ich fahre seit etwas über 2 Jahren so rum, zugegeben am Anfang etwas vorsichtig aber bin bisher nur einmal deshalb angehalten worden und nach einmal erklären hat der Polizist es begriffen.

    Und ein befreundeter MOD den ich hier jetzt bewust nicht nenne, um sein Postfach zu schonen, sagte mir vor kurzen, er hat das mit den originalen neblern und zusätzlichen neblern als PDF er würde mal danach schaun wo er es hat.