So nun hat´s auch mich erwischt.
Zur Geschichte: Habe meinen T4 im Februar bei einem VW Autohaus in HH gekauft. Dabei habe ich einen Ölverlust festgestellt. Man versprach mir den Ölverlust zu beheben. BEi Abholung sagte man mir, dass der Kurbelwellensimmering getauscht worden ist.
Nun verliert der gute immer noch Öl. Also wieder hin. Die haben geschut und meinten: "Da war noch ein bisschen Öl in der Auffangwanne. Haben wir jetzt sauber gemacht." Nach 1500 km ist war die Stelle nun wieder feucht. Ich zu einer anderen Werkstatt zwecks zweiter Meinung.
Die haben nun einen Ölverlust im Bereich der Ölpumpe festgestellt.
Nun meine Frage: Ist das aus Eurer Sicht ein Fall für die VW-Gebrauchtwagengarantie (mit nicht unerheblichen Eigenanteil) oder kann ich hier auf Gewährleistung auf die Simmeringreparatur pochen?
Ich seh das so: Ich habe beim Kauf den Ölverlust angemahnt und das Auto erworben, in dem Glauben dass der Ölverlust behoben ist. Dem ist ja nu nicht so. Aus meiner Sicht müssen die jetzt Ihre Reparatur nachbessern auf deren Kosten. Die zugesicherte Eigenschaft (Ölverlust behoben) hat der Wagen aus meiner Sicht nie gehabt.
Oder ist das ein neuer Schaden bei dem -wenn überhaupt- die Gebrauchtwagengarantieversicherung greift, da die Umdichtigkeit (Ölpumpe) an einer anderen Stelle sitzt (5cm entfernt !!)
Der Kontakt ist nett, und die Stimmung friedlich - ich möchte nur im Vorfeld ein paar Meinungen hören, ob meine Auffassung in die Richtige ist.
Danke & Grüße
Florian