Darf man den TÜV nicht mehr bis zu 2 Monate überziehen?

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  • nochmal zur neuen regelung- es bleibt alles wie es ist- nur die stelle welche die AU macht klebt keine plakette mehr auf das nummernschild, muss aber die AU siegeln. der tüver braucht dann für die HU die gültige AU Bescheinigung und vergibt dann die plakette, aber eben nur noch die hintere. jeder kann also wenn er möchte AU und HU bei getrennten Stellen machen.

    TD-intercooled :D :drive:

    2 Mal editiert, zuletzt von MEICA (27. Oktober 2009 um 08:43)

  • Zitat

    Original von copolaf

    bis zu zwei moanten überziehung gib es gar keine strafe (verwarngeld). falls sie allerdings in dieser zeit in eine kontrolle kommt, gibt es für den halter ein kontrollbericht mit. daraufhin hat sie 7 tage zeit, die mängel (abgelaufener hu/au - haupt- und abgasuntersuchung) abzustellen. diese frist könnte man durch anruf bei der kontrollierenden stelle noch mal um ne woche verlängern lassen (so machen wir es jedenfalls).

    Kann es sein, dass Dein Büchlein aus 2008 stammt? Seit Januar 2009 sind die Toleranzen zumindest bei der HU soweit ich weiss geringer geworden.

    Gruss, Willy

    Aktueller Durchschnittsverbrauch HMS Saufziege (Siehe Avatar): oder weniger als ein Schnappsglas pro Pferdchen ;)

  • Laut meinem TÜVie Menschen, darf die AU ab 2010 maximal einen Monat alt sein, ansonsten muss sie bei der HU erneuert werden.
    Die Plakette auf dem hinteren Nummernschild besagt ab dem kommenden Jahr - HU & AU erneut fällig am ... !!!

  • ALso, soviel ich weiß ist copolaf vom Fach - also einer von denen die es wissen MÜSSEN - und wenn der das so schreibt glaub ich das erstmal ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SteffenB (27. Oktober 2009 um 21:22)

  • Zitat

    Original von MEICA
    nochmal zur neuen regelung- es bleibt alles wie es ist- nur die stelle welche die AU macht klebt keine plakette mehr auf das nummernschild, muss aber die AU siegeln. der tüver braucht dann für die HU die gültige AU Bescheinigung und vergibt dann die plakette, aber eben nur noch die hintere. jeder kann also wenn er möchte AU und HU bei getrennten Stellen machen.

    Braucht man dann ein neues Kennzeichen vorn?

    Denn es gibt ja einige Landkreis(darunter meiner), bei denen die AU-Plakette nicht geklebt sondern wie die Tüv-Plakette in so einem runden Rahmen ist.
    Ohne Plakette sieht das ja dann -sorry- scheiße aus. :D

  • Moin,

    Vorschreiber copolaf hat mit seiner Einteilung recht.

    TBNR ab 2 Monate (Tatbestandsnummer): 329113 für HU und 347100 für AU

  • @ Meica

    GP-Torsten meinte damit, dass er ein Kennzeichen hat, bei dem noch auf dem Kennzeichen so eine Halterung ist, in die da so eine Plastikplakette reinkommt, da ist nichts mit weissem Aufkleber.

    Aber Torsten, was hast du denn für ein Kennzeichen? Meins ist von 1993 ohne dem blauen Feld mit dem D, aber da sind die Plaketten schon geklebt. Sowas gibt es doch nur noch bei uralten Treckern oder Anhängern.

    Wenn du ein Fahrzeug mit GD, NÖ oder SNH, BOT oder SOB (Schwäbisch Gmünd, Nördlingen, Sinsheim, Botnang oder Schrobenhausen) siehst, dann haben die vielleicht noch so nen Blechrahmen auf dem Kennzeichen.


    Alle sagen, "das ist unmöglich". Einer hatte das nicht gewusst, und es dann gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von thommi (7. November 2009 um 20:31)

  • Zitat

    Original von thommi
    @ Meica

    GP-Torsten meinte damit, dass er ein Kennzeichen hat, bei dem noch auf dem Kennzeichen so eine Halterung ist, in die da so eine Plastikplakette reinkommt, da ist nichts mit weissem Aufkleber.

    Aber Torsten, was hast du denn für ein Kennzeichen? Meins ist von 1993 ohne dem blauen Feld mit dem D, aber da sind die Plaketten schon geklebt. Sowas gibt es doch nur noch bei uralten Treckern oder Anhängern.

    Wenn du ein Fahrzeug mit GD, NÖ oder SNH, BOT oder SOB (Schwäbisch Gmünd, Nördlingen, Sinsheim, Botnang oder Schrobenhausen) siehst, dann haben die vielleicht noch so nen Blechrahmen auf dem Kennzeichen.


    also bei uns in rv sind die dinger noch standard.


    so long...

  • Interessant war der Satz "Die Überziehung wird natürlich nicht vom TÜV bestraft"...

    Ich habe das Problem gerade mit einem Motorrad, das ich dieses Jahr kaum gefahren habe. TÜV wäre im Mai fällig gewesen, ich habe im Juni mal eine kleine Runde gedreht, ansonsten stand das Fahrzeug in einer Garage, wo selten Polizisten und Ordnungsämter vorbeikommen.

    Kann ich nun ohne Angst vor Punkten die Kiste auf einen Hänger laden (meinetwegen ohne Nummernschild), zum TÜV fahren, prüfen lassen, und alles ist gut?
    Oder muss ich die Kiste abmelden, dann irgendwann im Winter (per Hänger) zum TÜV, und dann im Frühjahr wieder anmelden?

    Grüße,
    der Musikus

  • Hi,

    kannst so zum TÜV, solltest aber nicht unbedingt kontrolliert werden.
    Am besten Termin machen, dann kannste in einer Kontrolle das Terminkärtchen zeigen und sagen, das du gerade aufm Weg bist. Hilft meist.
    Abmelden ist nicht nötig.

    Ich bin ewig nicht angehalten worden,
    deshalb würde ich es riskieren, musste aber selbst wissen.

    Gruß

    .................................................

  • Also bei meinem Moped war der TÜV auch von Mai bis Okt. abgelaufen, war kein Thema, wurde aber natürlich nicht dorthin gefahren, sondern per Hänger in die Werkstatt gebracht. War alles kein Problem....würde allerdings nicht unbedingt bis Frühjahr warten, ich hab im Hinterkopf, dass es irgendeine Zeitgrenze gibt, wie lange man den TÜV überziehen kann...weiß aber nimmer, ob das noch aktuell ist.