Eine handwerklich nicht zu bemängelnde Umrüstung auf Xenon muß nicht noch zusätzlich von einem aaS geprüft und für gesetzeskonform befunden werden.
Axel, da muss ich dir allerdings widersprechen...wie soll ich denn auf der Straße prüfen, ob der Einbau handwerklich nicht zu bemängeln ist? Nur weil mit Einschalten der Zündung beispielsweise die Scheinwerfer ihre "korrekte" Position suchen, heißt das ja noch lange nicht, dass die dann auch erreicht ist. Ich denke sehr wohl, dass ein solcher Einbau abgenommen werden sollte. Zumal aus der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hervorgeht, dass dieses ursprünglich mit Halogenscheinwerfern ausgerüstet war. Bei einer solchen Änderung würde ich, auch wenn man mir hoch und heilig versichert (wobei ich da nicht drauf baue), dass alles korrekt eingebaut wurde.
Xenon sind nach wie vor ein heikles Thema und bieten in meinen Augen auch in gewisser Hinsicht Gefahrenpotential, nicht nur durch die Hochvolt produzierenden Steuergeräte. Das sind alles sicherheitsrelavante Bauteile, die ich gern abgenommen hätte.
Da kommt es auch gerne mal, wie z.B. bei der automatischen Höhenregulierung evtl auch auf mm an, die das Ganze hinterher im Ergebnis schlechter aussehen lassen.
Ich will hier keinesfalls die Fähigkeiten von Bastlern in Frage stellen, aber der "Beispielkatalog" sagt, wenn durch eine derartige "Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist (...), ist eine Begutachtung durch einen aaS erforderlich.