umrüstung von euro 1 auf euro 2 bei einem 2,5l automatik ez.1994

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • ich möchte meinem vw t4 umrüsten von euro 1 auf euro 2. wer kann helfen?

    es ist ein vw t4 2,5l benzin automatik mit der schlüsselnummer 2.1( 0600 ) 2.2 ( 933....) abgasschlüssel 14.1 ( 0416 ) von der erstzulassung 1994. ?( ?( ?( ?( ?(

  • Auf legalem Wege als Automat nicht möglich, leider.

    Alle Kats sind nur für Schalter zugelassen.

    Gruss

    MFG Markus


    Das Leben ist zu kurz um Verzicht zu üben!!!

  • Firma Reich und Sohn in Berlin vertreibt einen Kaltlaufregler damit wird es Euro 2


    Mfg M.Kamp

  • Firma Reich und Sohn in Berlin vertreibt einen Kaltlaufregler damit wird es Euro 2


    Mfg M.Kamp


    Und nur weil die es verkaufen, heißt das noch lange nicht dass es legal ist!!!

    Hab das Prozedere ganz lange durchgemacht und nun ist es mir egal, da ich auf Schalter umgebaut habe

    MFG Markus


    Das Leben ist zu kurz um Verzicht zu üben!!!

  • Wenn Ich Teil kaufe und einbaue und es vom Tüv eingetragen bekomme dann wird es schon legal sein


    MFG

  • Firma Reich und Sohn in Berlin vertreibt einen Kaltlaufregler damit wird es Euro 2


    Mfg M.Kamp

    Recht hadda:

    http://www.autoreich.de/vw.html runterscrollen, ganz unten wirst du fündig, KLR für AAF/ACU Automatik für 266,- gibt Euro 2

    unner
    Warum soll das nicht legal sein ?
    Ist ein TüV Gutachten dabei, wird eingetragen und das wars.

    Einmal editiert, zuletzt von Lupao (15. März 2012 um 22:56)

  • Recht hadda:

    http://www.autoreich.de/vw.html runterscrollen, ganz unten wirst du fündig, KLR für AAF/ACU Automatik für 266,- gibt Euro 2

    unner
    Warum soll das nicht legal sein ?
    Ist ein TüV Gutachten dabei, wird eingetragen und das wars.


    Gut vielleicht ist in diesem Zusammenhang das Wort legal nicht richtig aussagekräftig. KLR hat keine ABE, wird zwar eingetragen, findet aber beim Finanzamt keine Berücksichtigung und das ist doch das eigentliche was man erreichen will.

    MFG Markus


    Das Leben ist zu kurz um Verzicht zu üben!!!

  • Wenn die Abgasschlüsselnummer geändert wird wird es auch das Finazamt akzeptieren


    MFG M.Kamp

  • Wenn die Abgasschlüsselnummer geändert wird wird es auch das Finazamt akzeptieren


    MFG M.Kamp


    Kannst es ja probieren. Hier in der Suche findest du auch ein paar, bei denen es nicht geklappt hat. Mir persönlich wäre das ein zu teures Risiko.

    MFG Markus


    Das Leben ist zu kurz um Verzicht zu üben!!!

  • Wenn ein legaler Umbau stattfand der durch den TüV/DEKRA eingetragen wurde
    und der/die entsprechende Schlüssel in den Brief eingetragen wurde MUß das Finanzamt das akzeptieren....da gibt es keinen Ermessensspielraum.
    Das Finanzamt ist nicht allmächtig, dort arbeiten Menschen die nicht allwissend sind und Fehler aus Übereifer oder Unwissenheit machen.
    Wenn der/die Beamte/in nicht einsichtig ist muß man sich zur Wehr setzen und sein Recht erstreiten.

  • Die KFZ-Zulassungsstelle trägt diese KLR ohne ABE nicht mehr ein, deshalb ändert sich auch keine Schadstoffnummer.....und da der TÜV oder die DEKRA das auch wissen werden sie die unnötige Abnahme ablehnen und wenn sie doch eine Abnahme machen um ein bisschen zu kassieren ...was dann ...dann müssten sie ein Formular ausfüllen, welches einer ABE beiliegt; und da keine ABE da ist können sie das nicht ausfüllen. denn nur wenn die ABE dabei ist und das Formular ausgefüllt ist ändert die Zulassung die SN.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • @Horst

    Ausnahmsweise stimme ich dir mal nicht zu.

    Da ist ein Teilegutachten dabei. Wenn der TüV aufgrund ihrer Begutachtung sein ok gibt wird das mit dem Teilegutachten auch bei der Zulassungsstelle eingetragen.

    Meine Erfahrungen sind dahingehend das der TÜV bzw. die meisten Mitarbeiter gar nicht wissen was das genau ist. Zu der Zeit wie ich ihn habe eintragen lassen .... damals war das noch kein Problem ... hat keiner nachgesehen ob ich einen AKF/Automatik/Schalter oder sonstwas habe. Auch wurde von mir keine neue AU verlangt. Es hat ihm genügt das eine LED an dem Teil leuchtet :D .

    Wenn die Zulassungsstelle es eingetragen hat muss es auch das Finanzamt anerkennen.


    Lange Rede, gar kein Sinn

    Warum ruft ihr eigentlich nicht bei Reich& Sohn an?

    oder schreibt eine Mail, schildert eure Bedenken und ob ihr das Teil zurücksenden könntet wenn es nicht eingetragen wird?

    Viele Grüße

    ------------------------------------------------------------------------

    Wenn mir einer Steine in den Weg legt ..........
    pflastere ich mir einen schönen Weg damit.

  • Hay,
    das Thema is wohl veraltet...
    doch heute hab ich mit der Fa. Reich telefoniert und er sagte das es keine Umtragung mit einem Autogasfahrzeug gibt.
    Hat da wer schon mal etwas anderers hinbekommen,bzw so eine Eintragung bekommen?
    Also eine Steuersenkung auf 7€ pro 100ccm?
    Ausserdem kann mir das mal wer Erklären womit das begründet wird?
    Find das ja irgendwie schon frech...

  • hakbad:
    KLR geht -glaube ich- nicht mehr. :nixpeil:
    Wenn, dann Aufrüstung mittels geeignetem Kat.

    So einen KAT hab ich seit einigen Jahren drin.

    Oh, ich sehe gerade daß der auch für Syncro geht.
    Ist das neu, gab´s da nicht früher Probleme ?(?(
    Edit: Du hast wohl Automatik und Autogas. Dann habsch da keine Ahnung... :S :weissnix:

    mit sportlichem Händedruck, rheinhesse


    Rheinhessen first "We have Weck, Worscht and Woi

    Einmal editiert, zuletzt von rheinhesse (5. Januar 2016 um 19:09)