ACV Vorderachse ablasten auf 1450 kg TÜV stellt sich quer

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  • Dazu kann ich nur sagen, wer fährt schon nach Bergedorf ??? seit dem die umgezogen sind , sind doch da so liebe , teils inkompetente Leute, das mann sich da keinen Weg mehr machen braucht.
    Ich habe hier meinen "" eigenen"" den ich anrufe und es mit Ihm vorab kläre, bevor ich hin fahre.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <

    Bitte lieber eine PN schicken als eine Mail

  • Jetzt frag ich doch mal ganz blöd in die Rund:
    Was macht das Ablasten eigentlich für `nen Sinn???

    In meinem Fall, dass ich Reifen mit einem 98er Lastindex fahren darf, da es 245/40 R19 nun mal leider nicht mit höherem Lastindex gibt und 245/45 R19 nicht ins Radhaus passen.
    98er Index geht bis 750kg also 1500 Kg auf der Achse. Und meiner ist mit 1510kg eingetragen...

    Gruß Gunnar

  • Hallo Leute,

    Ich habe zwar meine Eintragung noch nicht, etwas getan hat sich aber trotzdem.
    Wie empfohlen habe ich zum einen mein COC Papier bestellt und auch erhalten. Leider steht da nicht von und bis drinn, sondern 1510kg.
    Irgendwas mit geprüfter Bereich ist allerdings auch noch beschrieben. Aber draum geht es mir jetzt garnicht.


    Ich habe einfach an VW Nutzfahrzeuge eine Email geschickt. War eine standart @info.de Adresse. Könnte ich aber noch einmal genau raussuchen.
    Weil ich gerade auf der Arbeit war, schickte ich die von der Firmen Emailadresse (KFZ-Teile-Großhandel), spielt aber denke ich keine Rolle.

    Ich habe da mein Vorhaben mit ausführlichem Text beschrieben und die Email dann einfach abgeschickt. Kurz darauf bekamm ich ne Antowrtmail, dass meine Anfrage eingegangen sein und bearbeitet wird......

    Tage später, ich hatte schon nicht mehr daran gedacht, kam mein Chef zu mir und sagt: " hier Tobias, Post von VW für Dich".

    Es dauerte einen Moment und dann machte es klick. Das muss meine Antwort sein. Und so war es.

    Wirklich ein tolles schreiben von VW indem mit bestätigkt wird, dass einer Ablastung von bis zu 20% keinerlei technische Bedenken vom Hersteller zu beachten sind.
    Man kann es ohne technische Veränderung von einer anerkannten Prüfstelle wie TüV oder Dekra abnehmen lassen.

    Und das ganze mit Fahrgestellnummer. Wahnsinn. Damit muss es funktionieren, zumal ich noch die Worte des Prüfers von meinem Eintragungsversuch (siehe weiter oben) im Kopf hatte: " niemals,......... Wenn dann nur mit einer schriftlichen Bestätigung vom Hersteller, damit ich mich absichern kann, falls Etwas passiert,........."

    Na dann, mal sehen was er nu zu sagen hat. Und wenn nicht er, ich bin jetzt zuversichtlich, dass ich meine Ablastung noch irgendwie eingetragen bekommen. Mit diesem höchst offiziellem Schreiben ;-).

    Also, falls noch wer vor diesem Problem steht, kann er sich sicher auch dieses schreiben von VW beantragen und mit einem Dokument mit Fahrgestellnummer erneut zum TüV.

    MFG

    PS Ich melde mich wenns neue Erkenntnisse gibt........

  • Mein ACV hatte nach Auflastupng auf 2,8 to. auch 1480kg auf der Vorderachse eingetragen :D
    Ohne Probs

    Rainer
    ich sag was ich meine, meine ich...:D

    "Vegtarier" kommt aus dem indianischen und bedeutet: "zudoofzumjagen":D

  • Wirklich ein tolles schreiben von VW indem mit bestätigkt wird, dass einer Ablastung von bis zu 20% keinerlei technische Bedenken vom Hersteller zu beachten sind.


    Hallo,
    ich befürchte, die beziehen sich da auf die zGM und nicht auf eine einzelne Achslast. Damit wäre das Schreiben nicht viel wert.
    Warten wir mal ab.
    Gruß

    .................................................

  • Zitat von »Tob0ne«



    Wirklich ein tolles schreiben von VW indem mit bestätigkt wird, dass einer Ablastung von bis zu 20% keinerlei technische Bedenken vom Hersteller zu beachten sind.

    Hallo,
    ich befürchte, die beziehen sich da auf die zGM und nicht auf eine einzelne Achslast. Damit wäre das Schreiben nicht viel wert.
    Warten wir mal ab.
    Gruß


    Ja, das kannst Du recht haben, aber muss das nicht irgendwie im Verhältnis stehen?

    Ori. Zitat: " Ablastungen von bis zu 20% des zulässigen Gesamtgewichtes sind ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers möglich. Von unserer Seite bestehen daher keine technischen
    bedenken."

    Denkst Du das mir das nicht weiterhilft? Das wäre aber nicht so toll :(

    Ist es ja wirklich "nur" vom zulässigen Gesamtgewicht die Rede, aber das muss doch zusammenhängen ?

    Hmm, das diese Nummer auch so schwierig sein muss.

    Trotzdem Vielen Dank

  • Genau das gleiche schreiben hab ich auch von vw bekommen. Dachte auch dass das Gesamtgewicht mit der achslast zusammen hängen sollte. Als ich beim TÜV war um meinen vorzuführen und ich ein schreiben nach dem anderen gezückt habe und der Prüfer nur den Kopf geschüttelt hat hab ich aufgegeben. Das schreiben wird dir vermutlich gar nichts nützen. Aber wie gesagt, das ist von prüfer zu Prüfer vermutlich unterschiedlich.


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    Gruß Gunnar

  • Wobei die zulässige Gesamtmasse auch die Achslasten beeinflußt.
    Anders als bei diesen PKWs mit Kofferraumklappe am Heck, verteilt sich die Zuladung beim T4 auf beide Achsen.

    CU, Axel

    Ach ja ... die dynamische Achslast (also die beim Bremsen etc.) kann bei diesen Berechnungen bedenkenlos unberücksichtigt bleiben.
    Hier geht es einzig um die statischen Lasten, und wenn da ein LI97 ausreicht, dann genügt der auch bei den dynamischen Lasten in allen üblichen Zuständen des Fahrzeugs.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Klar sollte das mit der Achslast zusammen hängen, aber das hat meine beiden Prüfer, die mir die Abnahme verweigert haben, nicht groß interessiert, da sich das Schreiben eben nur auf das ZGG bezieht.
    WIe gesagt, der 3. hats dann über Vitamin B ohne jegliche Papiere aber dafür viel Geld, gemacht. Is leider so!

    Gruß Gunnar

  • Nur mal so:

    In meiner EG-Übereinstimmungsbezeichnung steht:
    14.1 technisch zulässige Gesamtmasse kg : 2.800
    14.2 Verteilung dieser Masse auf die Achsen 1 / 2 kg : 1310-1510 / 1290-1490
    14.3 technisch zulässige max. Achslast 1 / 2 kg : 1510 / 1490

    Das sind alles Werte, die bereits in der "Rahmen-Betriebserlaubnis" des Fahrzeugs bescheinigt, und genau so bereits zugelassen wurden.

    Wenn jetzt ein Prüfer meint, dass er die maximale Vorderachslast meines Autos nicht auch auf 1450kg absenken darf, dann liegt der falsch.
    Gegebenenfalls muß er das Leergewicht, bzw. die tatsächliche VA-Last in unbeladenem Zustand ermitteln, damit er einen Mindestwert berechnen kann.
    Er kann mir aber nicht grundsätzlich die Ablastung verweigern, denn die erforderlichen Unterlagen, also die Freigabe, ist bereits erteilt worden.

    Erfüllt mir der Prüfer den Wunsch nach Änderung der VA-Last nicht, so erledigt er seinen Job nicht,
    und genau das meine ich mit: "zur Abnahme zwingen" und ggf. auch unter Verwendung von Rechtsmitteln einfordern.

    Immerhin hat der TÜV (bzw. die Dekra im Osten) die staatlich geregelte Aufgabe übernommen, die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den gesetzlichen Regelungen zu überprüfen,
    also ist der TÜVer nicht nur zur Abnahme berechtigt, sondern auch verpflichtet.

    Wenn er meint in diesem Zusammenhang ggf. auch das zGG zu verringern, dann wird er das machen.
    Eine Ablastung so einfach verweigern darf er aber nicht.

    Ich verstehe schon, dass es müßig ist, sich mit aaS herumzuärgern.
    Dennoch sind das keine Halbgötter in grau, auch wenn sie ihren Job manchmal so verstehen und einem das Leben schwer zu machen versuchen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)