ACV Umschlüsseln von LKW auf WoMo => 0425!?!

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  • Hallo liebes Forum,
    ich bin seit einiger Zeit mit der Recherche nach der "richtigen" Umschlüsselungsvariante für mein Trapo beschäftigt.

    Da ich an einem Punkt angelangt bin, an dem ich nicht mehr weiterkommen, würde ich hier gern meine Unklarheiten schildern,
    in der Hoffnung, dass jemand Licht ins Halbdunkel bringen kann.

    Ich habe einen T4-TDI gekauft, 75kw, ACV-Motor. Erstzulassung 02.1997.

    LKW-Zulassung und daher Emissionsschlüsselnummer 0661.
    06 ändert sich in 04, doch wie weiter?
    Meine Hoffnung ist irgendwie die berühmte 0427 zu bekommen.


    Das zGg ist >2,5to und <2,8to (2730kg), somit wird es also
    ein Sonderkfz-WoMo (<2,8to) und ihm stünden demnach wohl 0425, 0426 oder eben 0427 zu, soweit richtig?


    Die 0661 hat zusätzlich Klartexteintrag: 94/12/EG (M), GKL: G

    Der eine MA des TÜV sicherte mir per Mail zu es MÜSSE die 0427 werden,
    wegen gesetzlicher Grundlagen. Der andere, dem ich gegenüberstand, bestand auf 0425.
    Und die hab ich nun auch auf'm Gutachten inkl. Schadstoffarm Euro2.


    Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
    Vielen lieben Dank,
    der Nik

    Einmal editiert, zuletzt von XZT (10. August 2012 um 20:22)

  • mhhh...
    hat wohl nen Grund, wieso ich nicht weiterkomme...
    Hat wirklich niemand eine Idee?
    Woran macht sich die Schlüsselnummer denn fest? Ich dachte, dass hängt daran, wie der Motor(typ) auf Abgaswerte geprüft wurde und irgendwie
    spielt dann ja doch auch das Gewicht eine Rolle und die Art der Zulassung (LKW/PKW/Womo)...

  • mhhh...
    hat wohl nen Grund, wieso ich nicht weiterkomme...
    Hat wirklich niemand eine Idee?
    Woran macht sich die Schlüsselnummer denn fest? Ich dachte, dass hängt daran, wie der Motor(typ) auf Abgaswerte geprüft wurde und irgendwie
    spielt dann ja doch auch das Gewicht eine Rolle und die Art der Zulassung (LKW/PKW/Womo)...


    ... wenn der bus nicht ewig gestanden hat und nicht das zwittermodell ist (neues lenkrad, aber warnblinkschalter vor dem tacho)
    muesste er bei einer pkw umschluesselung 0426 bekommen.
    da diese schluesselnummer aber nur fuer pkw bis 2500 kg zgG vergeben werden darf,
    muesste es eigentlich die 0427 werden.

    wenn garnichts hilft, abgasnorm bzw datenblatt bei ve erfragen.
    hat bei mir 15 euro gekostet und war innerhalb von 3 tagen da.

    mfg kay - amicar

  • Zitat

    ... wenn der bus nicht ewig gestanden hat und nicht das zwittermodell ist (neues lenkrad, aber warnblinkschalter vor dem tacho)
    muesste er bei einer pkw umschluesselung 0426 bekommen.
    da diese schluesselnummer aber nur fuer pkw bis 2500 kg zgG vergeben werden darf,
    muesste es eigentlich die 0427 werden.

    wenn garnichts hilft, abgasnorm bzw datenblatt bei ve erfragen.
    hat bei mir 15 euro gekostet und war innerhalb von 3 tagen da.


    Danke, für die Antwort.
    Woran genau macht sich denn die Schlüsselnummer, die vergeben wird/werden kann fest?
    Inwiefern spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug lange gestanden hat?
    Leider weiß ich nicht, wie lange der Wagen beim Händler stand. Der Warnblinker ist auf jeden rechts neben dem Lenkrad.

    Im Klartext (alter Fzg.Schein steht als Abgasnorm, besagte 94/12/EG (M),GKL:Gl,
    die sich jedoch mit Umschlüsselung LKW in WoMo mitändert, oder nicht?

  • ... wenn warnblinkschalter rechts oben, nach der gp.

    sollte eigentlich euro2 somit 0426 ab werk als pkw zugelassen haben

    ...frag einfach schriftlich per fax mit deiner fahrgestellnummer an,

    ab das fz die abgasschluesselnummer 04=pkw 27=euro2 ueber 2,5t zgg ab werk bekommen kann.

    mit dem schriebs sollte die umschluesselung relativ einfach sein.

  • also ich hab meinen von pkw auf lkw gehabt, und jetzt von lkw auf womo, und womos bekommen grundsätzlich ne 06 wegen "sonstigem FZG"

    allerdings hab ich ne 04 drin, da sie es in der zulassungsstelle vergessen haben umzutragen

    beste grüße aus der Holledau Michel

    Münchener Bulli Stammtisch

    Meine Umbaustory zum Grünen Bären hier
    Der Trend geht zum 2. BUS :D 95er ABL Trapo
    Der Trend geht zum 3. BUS 91er AAB Pritsche

  • @ Hausmoaster: 06 wegen "sonstigem Fahrzeug" stimmt nicht ganz.
    Es wird unterschieden, ob es sich um ein "Sonder Kfz.Wohnmobil" > 2,8to oder <2,8ton handelt.
    Für LKW und So-Kfz >2,8to gibt es die 06, für PKW und So-Kfz <2,8to gibt es die 04.

    Die Zulassungsstelle wird es bei Dir wohl dementsprechend nicht vergessen, sondern ganz
    bewußt bei der 04 belassen haben. Höhere Steuern würden sich in meinem Fall durch
    die günstigere Versicherung mehr als ausgleichen.

    LKW: Steuer günstich, Versicherung schweineteuer
    PKW: Steuer teuer, Versicherung günstich
    WoMo: Steuer + Versicherung zusammen => günstigste Version :)

  • Der Umbau der Inneneinrichtung alleine bewirkt überhaupt keine Änderung irgendeiner Schlüsselnummer, ein LKW oder Womo muss zum PKW werden……Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Allen anderen Pkw mit der Schlüsselnummer "27" bzw. "0427", die die Anforderungen der Stufe PM 1 einhalten, darf dagegen nur eine gelbe Plakette zugeteilt werden. Dies gilt im allgemeinen für Pkw mit mehr als 6 Sitzplätzen und einer zGM von bis zu 2500 kg. Nur dann kann u.U. die Schlüsselnummer zu 14.1 angepasst werden. 06 bedeutet LKW ----04 bedeutet PKW und 0427 braucht man für den ACV Motor um mit diesem mit einem DPF ausgerüstet von rot auf grüne Plakette zu kommen.. PKW (Gesamtgewicht egal) und Womos unter 2,8t bekommen die Schlüsselnummer 04XX........... LKW (gesamtgewicht egal) und Womos über 2,8t bekommen die Schlüsselnummer 06XX ............. XX ist nicht gleich XX und so wird aus 0661 wird dann die 0425 / 26 / 27. …..die 27 bekommst du für einen PKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2500 kg. dann bekommst du auch die Abgasnorm 96/69/EG I................... zitat aus http://t4-wiki.de/wiki/Feinstaub: Eine weitere Ausnahmeregel gibt es für den ACV mit der Schlüsselnummer 0426. Diese Schlüsselnummer durfte nur bis zum 31.12.1996 vergeben werden. Auch hier handelt es sich um eine Ausnahme, da die Schlüsselnummer 0427 erst am 01.01.1997 eingeführt worden ist. Dies Schlüsselnummer gilt explizit für Fahrzeuge über 2,5 t, die 0426 für Fahrzeuge unter 2,5t (mit Ausnahme bis 31.12.1996 auch über 2,5t). Wird nun jedoch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs geändert (beispielsweise von 2805 kg auf 2804 kg) abgelastet, darf die 0426 nicht mehr verwendet werden und es muss auf 0427 umgeschlüsselt werden. Ist dies getan, gilt obige Sonderregelung und auch ein T4 mit der Schlüsselnumemr 0426 erhält nun die grüne Plakette und die Schlüsselnummer 0427. Diese Regel befindet sich beim TÜV/Dekra in der ständig aktualisierten Losenblattsammlung StVZO-EG/ECE von MORAVIA Druck+Verlag "PKW-Emissionvorschriften" in Blatt Nr. 63 vom Februar 2001. Dort steht unter Schlüssel-Nr. 26 der Klartext "S-ARM EURO 2, G: 92/97" und daneben in der Spalte "Einschränkungen" der Text: "zGG2,5t od. >6 Sitzplätzen mit -26- geschlüsselt; diese Fz müssen mit -27- geschlüsselt werden).

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

    2 Mal editiert, zuletzt von Multi-Fanfare (30. September 2012 um 16:23)

  • Meine Inneneinrichtung ist umgebaut und der TÜV hat mir bestätigt, dass es sich nicht mehr um einen LKW
    sondern um ein Sonder-Kfz.Wohnmobil handelt. Somit wird aus meinem LKW ein So.Kfz-WoMo.

    Da das zGG des WoMo UNTER 2,8 t liegt, wird also aus 06xx eine 04xx (wobei xx nicht gleich xx ist), soweit klar. :)
    Aus der 0661 wird also eine 0425/26/27. Da bin ich dabei. Aber WELCHE der drei?!?

    Die 0427 (eingeführt am 01.01.1997) gilt nach dem t4-wiki-Zitat also heute (im Gegensatz zu der Zeit VOR dem 01.01.1997)
    "FÜR FAHRZEUGE ÜBER 2,5 t, DIE 0426 FÜR FAHRZEUGE UNTER 2,5 t".
    Bei mir ist das zGG ÜBER 2,5t, ergo die 0427, oder etwa nicht?

    Den Unterschied zwischen 0426 und 0427 verstehe ich, aber was ist der Unterschied zwischen 0425 und 0427 ?!?


    Im Glauben kurz vor dem Durchbruch zu stehen,
    besten Gruß, der xzt

  • Meine Inneneinrichtung ist umgebaut und der TÜV hat mir bestätigt, dass es sich nicht mehr um einen LKW sondern um ein Sonder-Kfz.Wohnmobil handelt. Somit wird aus meinem LKW ein So.Kfz-WoMo. Da das zGG des WoMo UNTER 2,8 t liegt, wird also aus 06xx eine 04xx (wobei xx nicht gleich xx ist), soweit klar. :) Aus der 0661 wird also eine 0425/26/27. Da bin ich dabei. Aber WELCHE der drei?!? Die 0427 (eingeführt am 01.01.1997) gilt nach dem t4-wiki-Zitat also heute (im Gegensatz zu der Zeit VOR dem 01.01.1997) "FÜR FAHRZEUGE ÜBER 2,5 t, DIE 0426 FÜR FAHRZEUGE UNTER 2,5 t". Bei mir ist das zGG ÜBER 2,5t, ergo die 0427, oder etwa nicht? Den Unterschied zwischen 0426 und 0427 verstehe ich, aber was ist der Unterschied zwischen 0425 und 0427 ?!? Im Glauben kurz vor dem Durchbruch zu stehen, besten Gruß, der xzt

    Meine Inneneinrichtung ist umgebaut und der TÜV hat mir bestätigt, dass es sich nicht mehr um einen LKW sondern um ein Sonder-Kfz.Wohnmobil handelt. Somit wird aus meinem LKW ein So.Kfz-WoMo. Da das zGG des WoMo UNTER 2,8 t liegt, wird also aus 06xx eine 04xx (wobei xx nicht gleich xx ist), soweit klar. :) Aus der 0661 wird also eine 0425/26/27. Da bin ich dabei. Aber WELCHE der drei?!? Die 0427 (eingeführt am 01.01.1997) gilt nach dem t4-wiki-Zitat also heute (im Gegensatz zu der Zeit VOR dem 01.01.1997) "FÜR FAHRZEUGE ÜBER 2,5 t, DIE 0426 FÜR FAHRZEUGE UNTER 2,5 t". Bei mir ist das zGG ÜBER 2,5t, ergo die 0427, oder etwa nicht? Den Unterschied zwischen 0426 und 0427 verstehe ich, aber was ist der Unterschied zwischen 0425 und 0427 ?!? Im Glauben kurz vor dem Durchbruch zu stehen, besten Gruß, der xzt

    selbst wenn du dann die 0427 hast, ensteht evtl. ein Problem........Einbau eines DPF und damit grün.....für einen PKW mit mehr als 2500 kg......erkennt das FA dein Womo dann als PKW an.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • ...nur um sicherzugehen, dass ich das richtig verstanden habe?
    Ein Sonder-Kfz. Wohnmobil wird von seiten des Finanzamts zum PKW, wenn es einen Rußpartikelfilter hat???