kein TÜV wegen Scheinwerfer

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  • Hallo zusammen,
    mein Buli hat leider wegen nicht einstellbaren Scheinwerfern kein TÜV bekommen!?
    Habe vor kurzer Zeit noch einen neuen bei ebay für 29 EUR geholt und kann gar nicht fassen dass man den nicht einstellen kann. ?( Auch der alte wurde bemängelt!

    Kennt jemand das Problem? Und wenn ja, welche die richtigen sind und wo kann man Scheinwerfer kaufen, die durch den TÜV kommen.

    VG
    Transporter
    BJ 2001
    kurzer Vorderwagen

  • Doch kenne ich. Als ich bei dem Kasperletheater war, ist der Wagen vor mir wegen nicht richtig (zu niedrig) eingestellter NSW raus geflogen. :thumbdown:
    Aber meinst du nun, das der Scheinwerfer keine Einstellschrauben oder keine Leuchtweitenregulierung hat

    GmTt2, weil's scheeen maogt!

  • Ja, dass wäre noch mal einen Hinweis wert, nämlich welche Scheinwerfer Du denn überhaupt meinst. :nixpeil:

    In einem anderen Fred wird auch gerade über diese runden recht preiswerten, nicht einstellbaren, aber dafür wasserdichten Nebelscheinwerfer für den LV diskutiert.
    die haben nicht mal ein Prüfzeichen.

    Und die von innen zu betätigende Scheinwerferhöhenverstellung ist schon seit geraumer Zeit bei allen Fahrzeugen eine Pflicht (seit wann müßte ich erst nachschlagen).
    Wenn die nicht funktioniert, dann fällt man eben bei der HU durch, natürlich nur wenn es der Prüfer merkt, wie immer im Leben.

    Selbst eine fehlende Fahrersonnenblende erhöht das Mängelkonto, was zur Verweigerung der begehrten Plakette führen kann.
    Die Liste ist lang. ;(

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dazu müsstest du an den Einstellschrauben der Scheinwerfer drehen. ;)

    GmTt2, weil's scheeen maogt!

    geht aber auch nur wenn keine billig-made in taiwan scheinis drin sind.
    meine originalen durften da schon was kosten und lassen sich jetzt auch perfekt einstellen. 8)

    Gruß André

  • ...Meiner hat aber ne LWR. Kann man die zusätzlich einstellen, dass er selbst auf Maximum doch etwas höher scheint? KV


    Ich verstehe die Frage nicht (glaube ich zumindest), oder vielleicht doch. :?:

    Die Scheinwerfer werden doch nicht mittels Leuchtweitenregelung eingestellt :wacko:
    Die dient doch lediglich dem Absenken des Scheinwerfers bei eventueller Beladung, um eine Blendung des Gegenverkehrs zu vermeiden.

    Jeden Fahrlicht-Scheinwerfer kann man horizontal und vertikal "Grundeinstellen" .
    Zumindest bei "ordentlichen" Scheinwerfern, wie Andre35 schon schrieb.

    Der Trick dass man den dann mittels LWR noch etwas höher bekommt ist doch recht einfach und schlüssig.

    Dreh den LWR Regler bei der Grundeinstellung einfach auf "1".
    wenn Du dann etwas höher möchtest, dann drehst Du auf "0", und schon leuchten die Scheinwerfer etwas höher.

    Und bei der HU (und natürlich auch bei Gegenverkehr) dreht man wieder auf "1" zurück.
    Und wenn der Prüfer einen zu hoch eingestellten Scheinwerfer bemängelt, dann erklärt man eben wahrheitsgemäß, dass das Auto eben beladen sei und der Schalter deshalb auf "1" stehen müsse,
    schließlich ist es ja nicht zwingend vorgesehen, dass man mit einem unbeladenen Auto zur Untersuchung erscheint;
    das fehlte ja gerade noch, dass ein Handwerkerauto vor der HU erst mal ausgeräumt werden muß.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Und die von innen zu betätigende Scheinwerferhöhenverstellung ist schon seit geraumer Zeit bei allen Fahrzeugen eine Pflicht (seit wann müßte ich erst nachschlagen).

    Seit 1990 Pflicht - also für alle T4 gültig. (Hab ich schriftlich vom TÜV)

    Gruß, Jörg

  • bei mir ist es andersrum, 3 ist höchste Einstellung, 0 die tiefste, ist da was falsch angeschlossen?


    klingt zumindest so, eigentlich ist bisher in jedem Wagen, in dem ich das fand, die 0 die oberste Einstellung gewesen

    Grüßle
    Balu

    21 ist auch nur die halbe Wahrheit!

  • Coaster
    es scheint so, dass das bei Deinem Auto irgendwie falschrum ist.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • es geht bestimmt um die leuchtweitenregelung

    gruß andy

    ja genau:

    - Abblendlicht: manuelle Leuchtweiten - Einstellung ohne Funktion

    das ist es, habe noch einmal nachgeschaut und festgestellt, dass die Stellhebel am Stellmotor (für LWRegulierung) beide nicht vorhanden sind. Somit keine Funktion ...

    Dann brauche ich wohl nur die zwei Stellhebel und verbinde sie mit dem Motor bzw. der Stellschraube, oder?

    VG Transporter


    Coaster
    es scheint so, dass das bei Deinem Auto irgendwie falschrum ist.

  • Es fehlen also die Stellhebel am Stellmotor :nixpeil:

    Das klingt für mich zunächst einmal nicht schlüssig, denn eigentlich gibt es da keinen Stellhebel.
    Vielleicht vergleichst Du mal mit einem Auto, bei dem die LWR funktioniert,
    oder schaust mal unter dem Thema "Leuchtweitenregelung" in die T4-Wiki.

    Da findest Du dann schon mal einige Abbildungen. Link

    Vielleicht gehört Dein Auto aber auch zu den seltenen, aber immer wieder auftauchenden Reimportfahrzeugen, die gar keine LWR besitzen, und das auch per Ausnahmegenehmigung gestattet wurde?
    Frag doch mal den Vorbesitzer ob er irgendwas dazu sagen kann.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (3. Oktober 2012 um 12:16)