ABE für Höherlegung ?

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  • Hallo zusammen,
    habe mich ja schon bei Einigen hier vorgestellt, derjenige der von t3 Syncro nun auf T4 Syncro umgestellt hat aus dem Raum Idar Oberstein.. 8o

    Jetzt habe ich ein kleines Problem: Höherlegung.....
    The never ending Story, ich weiß. 8|

    Eigentlich ganz banal, 215/75 R15, 100q, das Ganze auf original Stahlfelgen, 6x15, ET44.
    Federn mit brauner Kennung hinten und den 19mm original VW Distanzscheiben.
    Habe beim TÜV jetzt mal vorgefühlt, inklusive einem bestehenden Eintrag wo das Ganze schon bei einem anderen T4 drinsteht.

    Aber der Prüfer benötigt ein ABE über den kompletten Satz, sprich Federn und Distanzscheiben.
    Weiß vielleicht jemand wo ich das herbekomme? ?(

    Danke vorab schon mal für Eure Hilfe,

    Gruß
    Thorsten

  • Hallo,

    von den Reifen mal abgesehen ist m.E. das einzige was bei den Distanzscheiben und Federn eingetragen wird bzw. werden kann die
    geänderte Höhe.
    Sind doch alles original VW und/oder T4 Teile.
    Wie immer kann man da nur sagen: Geh am besten einfach woanders hin.
    Diskutieren lohnt nicht. Entwder will das einer eintragen oder nicht.

    Du brauchst das P2 bzw. Seikel Gutachten (kann ich ggf. nachher schicken, gib mal Deine Emailadresse perPN) sowie einen geneigten Prüfer, der Dir das Ganze
    per Einzelabnahme auf Basis der o.g. Gutachten einträgt und dabei Deine Eigenbau-Höherlegung als Grunlage akzeptiert (die Gutachten verlangen natürlich eine P2 bzw. Seikel-Höherlegung als Grundlage...).


    Gruß Markus

    Wir Rheinländer sind schon tolle Typen...

    Bulli-Days 2011 - Nr. 254 | Hatzenport 2011 | Elch-Trophy 2013 -> 8 Männer, 8 Busse, 63° Nord | Hatzenport 2013

    Mein Syncro

  • Reden wir hier über die Federn mit der braunen Kennzeichnung aus dem VW-Regal?
    und auch über die dazugehörigen 19er Teller ?

    Dann weiß ich gar nicht, weshalb Du das Zeug
    1. eintragen lassen willst
    2. der TÜVer irgendwelche ABEs dazu haben möchte

    Zum Einen sind die Federn vom Hersteller für das Fahrzeug bereits werksseitig geliefert worden, zwar für eine andere Ausstattungsvariante, aber dennoch für den Bus, weshalb eine Eintragung genau genommen nicht erforderlich ist.

    Zum anderen sind die Federn bereits als Variante in der Rahmen-ABE des Fahrzeugs enthalten, es gibt also nicht speziell für die Federn oder Teller noch eine separate ABE.

    Weshalb ist die Eintragung der "Höherlegung" nicht nötig?
    Weil es genau genommen gar keine ist, denn in der Konformitätsbescheinigung für unsere Busse ist die Fahrzeughöhe unter Verwendung der braunen Federn und der 19er Teller bereits berücksichtigt.
    Der unter Verwendung von serienmäßigen Teilen variable Spielraum wird mit den braunen Federn und den Tellern eben nach oben hin ausgenutzt.
    Nichts besonderes, keine Änderung und auch überhaupt nicht eintragungspflichtig.

    CU, Axel

    Nochn Nachtrag:
    Wie Markus schon schrieb ... am besten ist es, wenn Du Dir jemand anderen suchst.
    Weshalb wird die Fahrzeughöhe eventuell dennoch eingetragen?
    Weil das Fahrzeug mit den Federn und Tellern an die Obergrenze der Höhe laut CoC kommt und aufgrund der per Einzelgutachten zu beurteilenden Pneus nochmals ein wenig höher kommt.

    Ich habe gerade keinen Zugriff auf die CoC meines Autos, aber ich kann mich erinnern, dass eine Fahrzeughöhe von 2,02m ist noch im Rahmen der werksseitigen Angaben liegt.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (15. Oktober 2012 um 14:03) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Danke Euch vorab mal fuer Eure Antworten.

    Was ist eigentlich eine P2?
    Ich werde das so machen wie Ihr sagt, werde die Teller und Federn verbauen, vorne hoeher schrauben und danach
    mit den Reifen vorfahren und hoeren was er sagt.

    Komischerweise hatte er ein ABE verlangt aber nichts von einer Tachoangleichung gesagt.

    Nun, ich werde sehen und Euch berichten.

    Danke und Gruss,

    Thorsten

  • P2 und Seikel sind Hersteller von beispielsweise Fahrzeugfedern zur Höherlegung.
    Beide haben in dieser Kombination auch ein Gutachten für die 215/75R15er Bereifung erarbeitet, das "natürlich" nur in Verbindung mit deren Fahrwerk Gültigkeit hat.

    Da es keine Freigabe von VW für diese Reifengröße gibt, werden oftmals die Gutachten von P2 oder Seikel als Vergleich vorgelegt, damit der aaS eine Arbeitsunterlage hat.
    Aber vielleicht liest Du Dich dazu erst mal in den einschlägigen Beiträgen hier im Forum etwas schlau, denn sonst weist Du gar nicht, weshalb Die technische Abnahme eventuell auch abgelehnt werden könnte.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)