SoKFz-WoMo - Bestandsschutz?

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  • Hallo Leute,
    damals war es ja mal möglich auch Fahrzeuge ohne Stehhöhe usw. als WoMo zuzulassen. Mittlerweile hat sich das ja bekanntlich geändert und die Anforderungen für die WoMo-Zulassung sind erheblich höher.
    Haben solche "alten" WoMo-Zulassungen Bestandsschutz, insbesondere bei Erwerb / Verkauf des Fahrzeugs, also Halterwechsel?
    Dann könnte man seinen Bussi (z.B. ohne Hochdach) heute immer noch als WoMo günstig in der Steuer haben.

    Danke für Eure Hilfe vorab.

    VG
    Nordbus

    :love: Pimp my Bussi
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    Der Film zu meinem Bus - HIER

  • Die Eintragung in den Papieren hat nicht direkt mit der Besteuerung zu tun. Es kommt auf das jeweilige Finanzamt an. Als Beispiel:

    mein T3 ist auch ein So.Kfz Wohnmobil. Als ich ihn damals zugelassen habe, habe ich vom FA einen Steuerbescheid mit PKW-Besteuerung bekommen. Hab dann telefonisch nachgefragt. Ich musste dann beim FA vorbei schauen und der Sachbearbeiter hat sich angeschaut, ob auch alle Voraussetzungen für die Wohnmobilbesteuerung vorhanden sind.

    Ein Fahrzeug kann beim Finanzamt als LKW oder Womo besteuert werden, auch wenn in den Papieren PKW eingetragen ist. Dummerweise kocht da jedes Finanzamt sein eigenes Süppchen...

    Wenn du die Womo-Eintragung in den Papieren hast und den Bus zulässt, kann auch sein, dass du direkt schon den "richtigen" Steuerbescheid bekommst, ohne dass sich jemand deinen Bus anschauen will. Ist halt Glückssache... X(

  • Ändert sich das Steuerrecht, dann hat sich der Bürger dem grundsätzlich zu fügen.

    Das Auto bleibt natürlich weiterhin ein sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil, jedoch ohne die für die steuerliche Einstufung ausschlaggebende Stehhöhe.
    Der Gesetzgeber hat ja nicht verordnet, dass aus einem Wohnmobil plötzlich ein PKW oder irgendwas anderes wird, sondern lediglich seine Steuersätze für bestimmte Fahrzeuge dieser Fahrzeugart angehoben;
    und dazu gehört eben eine angepasste Besteuerung für WoMos mit unter 1,70m Stehhöhe.

    Dass das Steuerrecht nichts mit dem Zulassungsrecht zu tun hat, das hast Du vermutlich schon gemerkt.
    Mit der Änderung mußten sich ja viele T4-Besitzer herumschlagen, nicht nur die Womo-Leute.
    Die "plötzliche" Umstufung unserer über 2,8t wiegenden PKWs von Nutzfahrzeugversteuerung in die PKW-Klasse bedeutete für viele ein noch deutlich tieferer Griff ins Portemonnaie.
    Man nehme als Beispiel mal die Besitzer der T4 TDI Syncros, die anstelle der früheren 172,- EUR plötzlich 713,- Euro bis 31.03.2011, danach jährlich 683 Euro abführen müssen, :!:

    Sowas tut weh :huh: Da ist der höhere Steuersatz für WoMos doch ein Witz dagegen.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Danke Freunde für die vielen Antworten.
    Die Essenz ist zwar nicht angenehm, aber nunja, dann muss man wohl damit leben.

    VG
    Euer Nordbus

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