Auflasten und AHK auf 2600kg
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Hi JoJo,
gib mal die Daten von der AHK, dann kann man über den D-Wert rechnen.
Es gibt Gutachten (bei den Auflastspezies) die "sollen" bis 3000 kg Anhängelast gehen...Gruss
Colonius
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Auflasten der Anhängerkupplung macht die Dekra bei uns nur wenn es die starre Version ist.
In Verbindung mit Stabi an der Hinterachse.
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Du mußt zum Tüv
Im Osten Dekra für Eintragungen
zuständig
Im Westen TÜV für Eintragungen -
ich habe mit original VW-Gutachten auf 2810 kg aufgelastet
und die Anhängelast auf 2500 kg erhöht
bei zul. Gesamtgewicht von 5000 kg.
Soweit war das für den 7DZ (111kW) ohne technische Änderungen möglich.Gruß
Jo-Jo
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Zitat
Original von jojo1969
und im Brief steht : zul.ges.gew.D.zuges Max.4500kgIch kann doch nicht meine AHK bis 4500 kg Eintragen
Dann Fahre ich mit fast 7,5 to
Ich glaube auch nicht , das mann den Hänger genau so schwer haben kann wie das Zugpferd.
GRUSS
JOJO
mit den 4500kg ist das gesamtgewicht des ZUGES (also auto und anhänger) gemeint. nicht nur der anhänger alleine.
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also das ist so:
das max zuggesamtgewicht ist beim 111er 5000kg.
die max anhängelast betragt bei den mv und caravelle 2500kg bei begrenzung der steigung.
wenn nun ein t4 wesentlich leichter ist als ein mv oder caravelle ,dann könnte 2600 technisch gehen,
bringt aber nich soviel weil zugg. max. 5000capiche???
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Jojo: deine Kupplung hält beim aufgelasteten T4 (2810kg) eine max. Anhängelast von 2658 kg.
Díe Schwierigkeit wird sein von VW eine Freigabe dafür zubekommen. (m.E. ist bei 2500 kg Ende)
Mit den Gutachten für 3000 kg habe ich keine Erfahrung:
habe aber große Bedenken, da dann die Anhängelast größer als das zGG des T4 ist; diese geht m.E. nur bei Fahrzeugen, die nach EG als Geländewagen eingestuft werden können.Gruss
Colonius
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mal andersrum gefragt...brauchst du unbedingt 2600 oder langen auch 2500kg anhängelast. die standen nämlich bei mir ohne gutachten von anfang an drin und meiner ist auch aufgelastet...
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Netter Mix nur sehr Verwirrend
Also
es gibt von VWN Freigaben für Werksmässige und zugelassene AHG von 2to auf 2,5to mit Erhöhung des Gespanngewichts auf 5to für den 75KW, habe den Link mal hier zu nem Hängerthema gepostet, finde es jetzt nicht.Dann
kommen die Regeln zum 100er Gespann
Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zGG Hänger normale
und
Leergewicht des Zugfahrzeuges x 0,8 = zGG Wohndosefür nen 2to Hänger zum 100er Betrieb reicht demnach ein Leergewicht von 1,8to was der T4 schafft.
Nicht aufgeben, weitersuchen
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Zitat
Original von jojo1969
Die Westfalia AHK Starr kann mit 2600 kg belastet werden
und da die AHK ein E Prüfzeichen im Gutachten hat brauch diese auch nicht eingetragen werdenDas ist nicht ganz richtig! Die AHK hat eine Bauartgenehmigung. Das bedeutet lediglich, daß sie zum Gebrauch an bestimmten Fahrzeugen geprüft und freigegeben wurde. Der Anbau an das Fahrzeug muß aber dennoch von der zuständigen Stelle (TÜV, DEKRA usw.) begutachtet werden. Dann bekommt man wahlweise eine Anbaubescheinigung oder einen Eintrag in den Kfz.-Brief. Die Anbaubescheinigung muß man stets dabei haben, beim Eintrag in den Brief muß man zusätzlich noch zur Zulassungsstelle und einen neuen Fahrzeugschein beantragen (mit den geänderten Daten).
Auch wenn die AHK mit 2600kg belastbar ist, muß der Fahrzeughersteller nicht die volle Belastbarkeit auch für sein Fahrzeug freigeben. Im übrigen kann man sogar ganz legal mit 2600kg am Haken fahren: 2500 auf der Anhängerachse und 100kg als Stützlast.