Womo + TÜV / so kann ein Womo sein

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  • hab heute meinen sachverständigen gefragt wie ein womoumbau auszusehen hat. da hier jeder was anders weiß aber nix richtiges:

    die Vorraussetzungen für Wohnmobile sind:

    Tisch + Sitzgelegenheit

    Schlafgelegenheiten, welche unter Umständen tagsüber als Sitze dienen können

    Kochgelegenheit

    Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen

    Die Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebrachten sein (Ausnahme Tisch)

    Die Trennwand kann bestehen bleiben, jedoch sind hinten 2 Fluchtmöglichkeiten sowie eine Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrer erforderlich.

    Da Wohnmobile der Klasse 11 (PKW) zugeordnet sind, müssen sie auch den geltenden Richtlinien entsprechen.

    Um eine endgültige Aussage über den Umfang des Umbaus machen zu können, ist eine Vorführung des Fahrzeuges beim TÜV notwendig.

    so, nun dürfte es klar sein es gibt doch sowas wie ne 'mischzulassung' 8):D

    Gruß vom Gonzo

    Ach ja ... , es geht so ... , so Lala eben ... , nö, nichts Besonders ...

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen

    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen

    FSK 18 - ALLE kriegen das Mädchen

    Silber in der Signatur is scheisse...

  • Zusatz:

    Zitat

    Die Trennwand kann bestehen bleiben, jedoch sind hinten 2 Fluchtmöglichkeiten <b>sowie eine Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrer erforderlich.</b>

    Für den Fall, dass während der Fahrt hinten Passagiere mitgenommen werden wollen. Ist dies nicht der Fall (keine eingetragenen Sitzplätze hinten) => nicht notwendig.

    So zumindest meine Info.

    CU Martin

  • gott sei dank endlich mal ein profi.... :D

    genau so ist es. es ging darum das hier doch sehr viele an der falschen info hängengeblieben sind das die trennwand raus muß. klar is bequemer und mit kindis notwendig. und was lkw ist bleibt lkw nur versicherungstechnisch womo.

    Gruß vom Gonzo

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  • naja den wisch kriegst du doch bei jedem tüv ausgedruckt wo alles ausführlich erklärt ist !
    meine womo zulassung kommt denke ich auch in 3 - 4 wochen, aber hab je keine trennwand :D

  • :D das wissen andere wohl nicht :D

    wäre vielleicht was für die admins einen unveränderbaren tread im womo forum an erster stelle erstellen bei dem diese grundsätzlichen dinge erklärt werden. es wird einfach zu oft veralbert!

    Gruß vom Gonzo

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  • Hallo,

    @ gonzo9296

    Alles total richtig, nur anzumerken bleibt, nach neuem Recht ist es nicht mehr erforderlich, dass die Kochstelle fest eingebaut ist. (Prima, z.B. Campinggaz-Kocher)

    Gruß, Tuningpaule

  • die verschiedenen TÜVs interpretieren die richtlinien unterschiedlich streng!

    habe mich mit dem thema lange auseinandergesetzt und letztendlich beim TÜV nord meinen MVII ohne jegliche änderungen umschlüsseln lassen. auch die sieben sitzplätze blieben erhalten.

  • NICHT HAUEN !!!!!!!!!!!!!!!!!

    ABER....................... ?(?(?(

    eins hab ich immer noch nicht gerafft.......

    Jetzt hab ich ja nen T4 ...schön und gut....

    der ist noch nicht Aufgelastet.......steht zumindest nix von im Schein........

    Also Versicherungtechnisch sollte ich Ihn als Wohnmobil angemeldet bekommen ...oder ?????? erkennt die Versicherung das nicht an.


    Und muss er Steuertechnisch Aufgelstet werden um als Wohnmobil anerkannt zu werden ?????

    Ich bald nix mehr weiss :(;(8o?(

  • Umschreiben zum WOMO bringt was bei der Versicherung. Nach Stand der Dinge, sollen ab 1.5.05 WOMO uber 2800kg zul. Ges.Gewicht weiterhin nach Gewicht/Nutzlast besteuert werden. Wenn das so bleibt, dann wäre der Idealfall ein WOMO mit z.B. 2810kg zgesGew. = wenig Steuer und günstige Versicherung. Aber noch ist nicht der 1.5. und somit ist vieles noch offen.

    Gruß, tuningpaule

  • zum glück hab ich nen lkw der lkw ist und bleibt und das unter 2,8 t damit noch günstiger im steuersatz wie ein aufgelasteter und nur noch denn zusatz womo bekommt...... 8) :P

    Gruß vom Gonzo

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  • Zitat

    und was lkw ist bleibt lkw nur versicherungstechnisch womo.

    Dies und auch das letzte Posting gerade:

    Err... Ziffer 1 LKW und unter Ziffer 33 "entspricht So.KFZ Wohnmobil" oder wie kann ich mir das vorstellen?

    Eigentlich widerspricht sich das ganz gewaltig. Zumindest sollten dann hinten keine Sitzplätze zulässig sein?

    *gespannt ist*

    <hr>

    @msurmel:

    Für die Versicherung ist es ein WoMo wenn unter Ziffer 1 WoMo steht. Zul.GG => Steuertechnisch zu betrachten. Siehe Auflastungsinfosammlung.

    CU Martin

  • grübel... ?(?(?(?(
    hm...personenbeförderung im wohnraum wäre bei mir ausgeschlossen durch die bauweise.aber die umschreibung zum womo dann jederzeit möglich. laut meinem sachverständigen: steuer lkw; versicherung womo??
    liegt dies wieder am ermessen des sachverständigen oder alles banane?

    bin selber gespannt.....

    Gruß vom Gonzo

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  • hm...........weiß ich nicht!! aber da mein bulli ja schon bauartbedingt lkw ist wieso sollte es die möglichkeit des zusatzes womo nicht geben? so habe ich das ganze damals verstanden er hatte ja den fahrzeugschein gesehn da geh ich mal davon aus der weiß was er sagt.
    oder wo liegt der knackpunkt den ich noch such? :D?(

    Gruß vom Gonzo

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  • @ gonzo6296
    wie sieht denn dein LKW einrichtungsmäßig aus ?
    Bei meinem Trapo mit LKW Zulassung wollte ich hinten Sitze einbauen. Der TÜV Onkel sagte daß für eine Klassifizierung als LKW 75% (glaube ich, die genaue %-Zahl weiß ich nicht mehr) des gesamten Innenraums ab Pedal Ladefläche sein muß. Folglich scheiden Sitze oder Betten aus.
    Gruß Hefti

  • Hi,

    Zitat

    Alles total richtig, nur anzumerken bleibt, nach neuem Recht ist es nicht mehr erforderlich, dass die Kochstelle fest eingebaut ist. (Prima, z.B. Campinggaz-Kocher)

    Wo kann man das nachlesen? Um welches "neue Recht" handelt es sich, eine EU-Richtlinie, ein Gesetz, ....?

    Danke und Ciao
    Norbert

  • Also einen Wisch zur Womo Zulassung vom TÜV hab ich mal eingescannt und auf meiner HP unter "Kolossal" abgelegt.
    Gruß
    Jan

  • also nochmal eine trennwand zwischen fahrerhaus und wohnraum kann bleiben komplett geschlossen wenn die personen beförderung ausgeschlossen ist. - keine sitze, keine gurte - und die auflastung auf 2,8 t sollte beim womo gemacht sein da ja ab 2006 es tatsächlich die einzige kfz klasse bleibt die überhaupt noch unter 3,5 t nach gewicht besteuert wird. mein tüv macht das sogar ohne unbedenklichkeitsbescheinigung und zur umschreibung zum womo gratis :D :D :D nur wie lange das dann noch bleibt steht wo anders.... ;(

    Gruß vom Gonzo

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  • Zitat

    also nochmal eine trennwand zwischen fahrerhaus und wohnraum kann bleiben komplett geschlossen wenn die personen beförderung ausgeschlossen ist. - keine sitze, keine gurte

    Meines Wissens: Beim Womo können Sitze und Gurte drinbleiben, nur darf niemand befördert werden. Allerdings kann man ja auch einen Monitor oder einen Koffer mit einem Gurt befestigen. :)

    Anders als beim LKW, bei dem die Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht werden müssen.

    CU Martin