Hallo,
meine Suche hat leider nichts ergeben was mit weiter helfen könnte.
Vor etwa 1,5 Jahren habe ich abgelastet auf 2790 kG damit die Abgasschlüsselnummer geändert werden konnte weil ich einen Kat eingabut hatte. Nun steht im Schein unter F.1 die technisch zulässige Gesamtmasse immer noch 2810kg, unter F.2 die zul. Gesamtmasse im Zulassungsland 2790 kg, welche zählt nun für den Steuerbescheid?? Denn für die Schadstoffklasse wird die Schlüsselnummer herangezogen die ich nur aufgrund der Ablastung bekommen habe XX25, aber für den Steuerbescheid nach Gewicht wurde die hohe Gesamtmasse angelegt... Welche ist es bei euch?