Reifen 225/75 R16 mit Speed Index T(190km/h) gesucht

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  • Hallo,
    bedingt durch das komische M&S Reifen Gesetz in Italien und da durch das meine BFG's AT fast abgefahren sind wollte ich mir ein paar neue Reifen
    in der Größe 225/75 R16 zulegen die den Speed Index T (190km/h) besitzen da leider meine eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugbrief
    185km/h beträgt.
    Ich hatte den Goodyear Wrangler AT/R 225/75 R16 104T ins Auge gefasst. Wobei ich schon gerne ein gröberes Profil + eine M&S Zulassung (für die
    Übergangszeit, besitze noch richte Winterreifen) hätte.
    Kennt wer eine Alternative ?

    Gruß
    Björn

  • Wenn du 185kmh eingtragen hast, reichen aber T Reifen nicht aus, du bräuchtest dann H Index.
    zur Berechnung siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

    Wenn du 185kmh eingtragen hast, reichen aber T Reifen nicht aus, du bräuchtest dann H Index.
    zur Berechnung siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

    Aber gilt dieser "Sicherheitsaufschlag" überhaupt in Italien. Ist es dort nicht so das der Geschwindigkeitsindex des Reifens einfach höher sein muss als die eingetragene
    Höchstgeschweindigkeit im Schein ? Weil ansonsten kann ich mir die Suche sparen und nen MT Reifen draufziehen :)


    Gruß
    Björn

  • Habe mir die Regelung von dort zwar noch nicht im Original angesehen, aber in diversen Quellen ist immer die Rede davon, das dort der eingetragene Geschwindigkeitsindex laut "15.1/15.2" gefordert wird und eben nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit unter "T". Deshalb versuchen einige ja den eingetragenen Index durch eine Umtragung so klein wie möglich zu bekommen. Meistens ist der Wert "T" zwar schon minimal, aber es gibt auch Ausnahmen (z.B. einige Golf4: T=185Km/h, 15.1/15.2=V (240Km/h) oder T5: T=165Km/h und 15.1/15.2=T (190Km/h)). Die Sache ist schon recht verwirrend, da mal wieder EU nicht gleich EU und selbst dort unten keine 100%ige Klarheit herrscht, ob nun der Wert "T" oder eben "15.1/15.2" entscheidend ist. Hier in einem anderen Thread gab es schon mal ein paar Infos dazu.

    Zitat

    ..Welcher Index für das Fahrzeug freigegeben ist, geht aus den Kennbuchstaben in der Zulassungsbescheinigung I unter Ziffer 15.1 und 15.2 hervor. Im – bis 2005 ausgegebenen – „alten“ Fahrzeugschein findet sich der Kennbuchstabe unter den Ziffern 20 und 21 bzw. 22. ..

  • Habe mir die Regelung von dort zwar noch nicht im Original angesehen, aber in diversen Quellen ist immer die Rede davon, das dort der eingetragene Geschwindigkeitsindex laut "15.1/15.2" gefordert wird und eben nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit unter "T". Deshalb versuchen einige ja den eingetragenen Index durch eine Umtragung so klein wie möglich zu bekommen. Meistens ist der Wert "T" zwar schon minimal, aber es gibt auch Ausnahmen (z.B. einige Golf4: T=185Km/h, 15.1/15.2=V (240Km/h) oder T5: T=165Km/h und 15.1/15.2=T (190Km/h)). Die Sache ist schon recht verwirrend, da mal wieder EU nicht gleich EU und selbst dort unten keine 100%ige Klarheit herrscht, ob nun der Wert "T" oder eben "15.1/15.2" entscheidend ist. Hier in einem anderen Thread gab es schon mal ein paar Infos dazu.


    Hmm unter 15.1 / 15.2 ist bei mir "S" eingetragen was aber ja "nur" 180km/h bedeutet aber unter T ist 185km/h eingetragen. Wo kann man das denn genau nachlesen was die jetzt
    wirklich fordern ?!?

    Gruß
    Björn

  • Dieses italienische Gesetz ist total an der Wirklichkeit vorbei konstruiert.

    Nehmen wir mal eines meiner Autos mit folgendem Geschwindigkeitseintrag an:

    Aufgrund der maximalen Höchstgeschwindigkeit des Autos von 110km/h ist ein Speedindex von "L" ausreichend.

    Als Sommerreifen wäre das also OK. Als M&S-Reifen aber nicht. ?(

    Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz so nicht umgesetzt werden kann.
    Allerdings habe ich auch keine Lust dazu, das auf italienisch auszudiskutieren.