Hilfe, KFZ Steuer

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  • Oh es wäre schön wenn es wirklich soooo einfach wäre... Wie schon geschrieben habe ich das gerade mit PKW zum Womo durch... Hätte mich auch gefreut wenn es soooo einfach gewesen wäre... Warum es Verkehrsrechtlich und Steuerrechtlich verschiedene Anforderungen für Womo -Zulassung gibt konnte mir beim Zoll aber auch niemand so richtig erklären... Aber es kann natürlich sein das es bei der LKW-Zulassung anders ist...

    Mfg. Marco

    es ist einfach...theoretisch...aber praktisch meist auch...wenn man aber bei den Ämtern one-track specialists findet, die immer recht haben wollen und die die Gesetze nicht kennen...dann ist der einfachere Weg , woanders hinzu gehen......was in der Zulassung steht, Wohnmobil, LKW oder PKW muss der Beamte beim Zoll dann umsetzen, er hat keinen Spielraum mehr , wie früher wo jeder FA Beamte was anderes erzählt hat..... :thumbup:

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • was in der Zulassung steht, Wohnmobil, LKW oder PKW muss der Beamte beim Zoll dann umsetzen


    Was ich eigentlich schade finde :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo Zusammen,

    so es geht weiter :-). Bin zwar etwas schlauer aber irgendwie komm ich nicht vorwärts .

    Ich war mit meinem Büsschen in der Werkstatt, die haben eine Bestandsaufnahme gemacht.

    Mein Büsschen verfügt über einen " geregelten KAT., eine Lambdasonde und einem AKF " .

    Warum ich aber soviel Steuern bezahlen muss und der TÜV mir keine Grüne Plakette mehr geben will

    konnten sie mir nicht sagen. Ich bin müde :(

    Viele Grüße aus Korschenbroich

    Matthias

  • Nach den Fahrzeugpapieren geurteilt scheinen TÜV und Finanzamt ja Recht zu haben.
    Okay, was haben die damals wahrscheinlich gemacht? 1995 ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen, das 1991 (siehe WV2ZZZ70Z M H ...) produziert wurde. Typprüfung nach Euro1 lag für den sicher nicht vor, also haben sie eine Einzelabnahme gemacht (daher das E unter 17), sonst hätte man ihn theoretisch gar nicht mehr zulassen dürfen. Das war schon damals eine etwas eigenartige Aktion - oder aber er war in einem anderen Land vorher zugelassen, dann hätten sie aber besser ein anderes Datum unter B eingetragen? Das Nullen bei 2.2 ist auch typisch für Einzelabnahmen. Immerhin erfüllt der AAF zumindest in späten Versionen eigentlich die Euro1, der ACU erschien ja erst 08/1993, die Euro1 war ab Januar Pflicht.

    Eins ist klar: Die 0415 (14.1) muss weg. Sonst kommst du aus der Nummer nicht raus.

    Es gab mal eine Regelung zur Einschlüsselung für Fahrzeuge mit "US-Kat", wie das in den 80ern hieß, denn diese erfüllten nicht 100%ig die Euronorm (Version 1). Um die Leute, die frühzeitig ein Auto mit Kat gekauft hatten, nicht zu bestrafen, wurden die steuerrechtlich (und afaik später auch bei der Feinstaubplakette) den Euro1-Fahrzeugen gleichgestellt, dafür gab es - glaube ich mich zu erinnnern - Schlüsselnummern wie 01 und 02 (Euro 0, aber grüne Plakette), für später nachgerüstete die 77 (einfacherer Prüfzyklus).

    So, was jetzt? Am besten einen TÜV- oder Dekra-Prüfer finden, der einem ein Gutachten schreibt, mit dem der Bus umgeschlüsselt werden kann - am sinnvollsten auf das, was er bekommen hätte, wenn er seit 1991 ununterbrochen in D zugelassen gewesen wäre. Wenn das geht - fragen kostet nix. Da sollte mit dem AKF dann auch ein Steuersatz nach Euro1 und eine grüne Plakette rauskommen. Oder klären, was man denn anstellen müsste, um eine vernünftige Einstufung zu bekommen. Beispiel: Könnte man den Zusatzluftregler einbauen (den für Automatik-Modelle, siehe ziemlich weit unten auf der Seite) und damit Euro2 bekommen? Von 0 auf 2 geht eigentlich nicht, aber erstens ist die 0 irgendwie falsch, zweitens mal gucken lassen, welche Voraussetzungen im Gutachten von dem Teil angegeben sind - am besten da (also bei Reich) mal anrufen. Die kennen sich ziemlich gut aus.

    Viel Erfolg!

  • So jetzt aber!!!

    Danke Axel für Deinen schnellen Einsatz :thumbup:


    Erstmal möchte ich mich bei Allen für die vielen und hilfreichen Antworten bedanken :).

    Es kommt ein bisschen Bewegung endlich rein.
    Ein Freund hat mir einen Kontakt, wiederum sein Freund, zu einem Dekra-Prüfer hergestellt, der sich das ganze mal zu Gemüte führen will. Ich hoffe das er mit Hilfe der Beiträge hier, mir dann weiterhelfen kann.

    Zwischenzeitlich hab ich erfahren, daß hier in Neuss der Tüv-Rheinland zuständig ist und nicht die Dekra. Weiss jetzt nich ob das gut oder schlecht ist.

    Dann habe ich erfahren ( ich hatte nochmal nachgefragt, da ich in Erinnerung hatte, das eine Handgeschriebene Schlüsselnr. im alten Fz.Schein aus München mit einem Stempel drin stand) , daß das Straßenverkehrsamt Neuss, den Fz.schein zwar eingezogen und vernichtet hat, aber diesen nicht eingescannt und archiviert hat.

    Weiss aber auch nicht ob das gut, schlecht oder garnix bedeutet.

    Die zuständige Sachbearbeiterin ist nicht zuerreichen!

    :) nicht aufgeben ist die Devise die :thumbup:

    Viele Grüße aus Korschenbroich

    Matthias