moinsen, mal ne frage zu einpresstiefen. ab mj 96 sind ja et 46 - 49 vorgeschrieben. aber angeboten werden oftmals et35. ist das beim tüv verhandelbar oder halten die sich bindend an die vw vorgabe?
danke und gruß, sebastian
moinsen, mal ne frage zu einpresstiefen. ab mj 96 sind ja et 46 - 49 vorgeschrieben. aber angeboten werden oftmals et35. ist das beim tüv verhandelbar oder halten die sich bindend an die vw vorgabe?
danke und gruß, sebastian
Bei Originalfelgen ist das maßgeblich was VW vorschreibt, bei Zubehörfelgen das was in den dazu gehörigen Unterlagen (ABE, Gutachten) steht
Bei meinem waren beim kauf 205er mit ET38 dabei und eingetragen.
Eingetragen werden kann vieles - nach entsprechender Kontrolle.
Ohne Eintragung müssen die entsprechenden Freigaben der Hersteller mitgeführt werden. Dann gibt es auch kein Problem.
Hast du eine bestimmte Felge im Auge und das Design gibt es nicht mit einer passenden ET?
Ach ja: Die Traglast auch beachten!
Grüße, Martin
Bei Einzelbegutachtung, also Einzelabnahme, entscheidet der Prüfer ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, unabhängig von Freigaben des Fahrzeugherstellers.