Nach WoMo Umschreibung umbauten erlaubt?

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  • Hallo,

    habe meinen Bulli jetzt soweit Umgebaut, dass ich kommende Woche den TüV aufsuchen wollte und die Umschreibung zum WoMo mir absegnen lasse.
    Nachdem der Umbau komplett war haben wir uns einen Hund zugelegt, der mich nun über das Konzept nachdenken lässt.
    Daher erwäge ich in naher Zukunft den Bulli erneut umzubauen. Einige der bestehenden Teile des Wohnkonzepts werden übernommen und anders positioniert. Aber auch neue Elemente sollen folgen.

    Jetzt zu meiner Frage, wenn ich nach dem erneuten Umbau weiterhin alle WoMo Anforderungen erfülle muss ich wieder beim TüV vorfahren? (Und damit erneut zahlen)
    Oder kann ich getrost weiter mit dem Bulli fahren ohne das mir bei einer Kontrolle was blüht?

    Danke für eure Hilfe und Antworten.
    Gruß

  • solange du im rahmen der legalität bleibst, d.h. kochgelegenheit, stauraum etc. so beibehälst, sind umbauten kein problem. wichtig ist halt, dass die bedingungen unter denen der tüv umgeschrieben hat erhalten bleiben.

    gruss raphi

    Grüße Raphi

  • genau so ist es ;)
    "Küchenblock" muss erhalten bleiben, d.h. Spüle und Kochgelegenheit. Wobei auch dieser ausgebaut werden kann, und der nachweis erfolgt, dasss er zu Wartungszwecken/Reperatueren o.ä. ausgebaut wurde. Eben nicht auf dauer!
    Ohne sitze z.b. ist ja "Stauraum reichlich da und auch eine Liegefläche ;) Nur der Tisch, naja fehlt dann eben :D wobei man ja alles als "Tisch" deklarieren kann (Amarurenbrett hat sogar 2 Sitzplätze :D )


    LG
    Benny

    2012-2014 T4 Transporter umgebaut zum Camper (2 Jahre gefahren)
    seit 2014 T4 Caravelle als allzweck Mobil mit Womo zulassung KLICK

  • Ich war ganz erstaunt. Als ich meinen Bus habe als Wohnmobil umschreiben lassen, haben die Jungs vom Tüv mit einer Digitalkamera Bilder vom Ausbau gemacht. Ich würde auf Nummer sicher gehen, und mal beim TÜV anfragen. Vlt. reicht es ja, nach erneutem Umbau noch einmal kurz vorstellig zu werden und neue Bilder in die Akte Zufügen zu lassen... ist halt immer die Frage... was, wenn nach Unfall Versicherungen kommen und Nachweisen, das vieles geändert würde? Ich würde es nicht darauf ankommen lassen wollen...

  • Die Bilder müssen sie aus irgendwelchen rechtlichen Gründen machen.. Ich hab den TÜVer damals gefragt und er meinte, dass das nicht heißt, dass alles so bleiben muss. Ist nur für die Akten..

    Grüße Raphi

  • Bei mir wurde aber wirklich alles in den Fahrzeugschein eingetragen.
    -> Küchenblock hinter Beifahrersitz. Schublade unter der Rückbank usw...

  • Hoffe das ich morgen oder Freitag endlich nen Termin beim TüV bekomme.
    Dann werd ich nochmal genau fragen wie es mit zukünftigen Umbauten und Erweiterungen aussieht und was ich ggfs. erneut vorzeigen muss.

  • Zitat

    bei mir wurde garnix eingetragen :huh:

    Bei mir nur das es eben ne kochgelegenheit gibt und ne spüle

    von unterwegs gesendet

    2012-2014 T4 Transporter umgebaut zum Camper (2 Jahre gefahren)
    seit 2014 T4 Caravelle als allzweck Mobil mit Womo zulassung KLICK

  • Also in meinen papieren steht nur 'in Verbindung mit elektronischer kocheinrichtung. Und die ist hinten unter meiner flexboard. Selbst ohne Verlust eines Sitzes. Also eigentlich Platz für Umbau.

  • Abend,

    laut dem Info-Blatt vom TüV benötigt der WoMo Umbau ja auch einen Tisch, angegeben mit den Mindestmasßen von 40 cm x 60 cm.
    Die Frage ist nun reicht hierzu auch ein frei aufstellbarer Tisch, den ich während der Fahrt sicher verstauen / befestigen kann?

    Gruß

  • Mhh also per Telefonat mit der TüV-Stelle bekomme ich Frage nicht beantwortet, da ich lediglich an die "Empfangsdame" komme und keinen Prüfer an die Strippe bekomme.
    Für die Frage zu klären mim noch nicht "fertigen" Bulli vorzufahren kommt evtl auch etwas blöd.

    Wurde bei einem von euch, der ne WoMo Zulassung hat mal erwähnt was genau an Anforderungen für den Tisch gelten?
    Ansonsten hilft wohl nur das Vorfahren und Nachfragen :/

    Danke und Gruß

  • Bei mir steht im Fahrzeugschein:
    "Funktionsschrank hinter Fahrersitz u. Holzgestell i. Kofferraum z. Erweiterung d. Schlafgelegenheit."

    Hab nen Trapo mit einem Klappgestell im Kofferraum, dass über die umgeklappten Sitzbänke geklappt werden kann.
    Dazu eben den Küchenblock mit fest verschraubtem Kartuschenkocher mit Zündsicherung. Die Klappe zum Öffnen des Blocks ist gleichzeitig mein Tisch.
    Meine Abnahme beim TÜV hat ungefähr 2min gedauert. Keine Fotos, nur kurz geschaut und einmal an Bett und Block gerüttelt, fertig.

    Das Holzgestell hab ich schon geändert, aber solange es ein Holzgestell bleibt scheint es hier keine Probleme zu geben.
    Bei der Fahrt gehe ich davon aus, dass die eingetragenen Teile immer verbaut sein müssen. So habe ich das bisher auch immer gehandhabt.

  • Selbstverantwortung ... was sonst :!::!:

    Ein Wohnmobil definiert sich über die geforderte Ausstattung.
    Die Platzierung derselben ist selbstverständlich Sache des Besitzers.

    Eventuelle Bildchen von der technischen Abnahme dienen allenfalls dem Nachweis für den Prüfer, dass er selber alles richtig entschieden hat.
    Anschließend obliegt es der Verantwortung des Halters die notwendigen Anforderungen einzuhalten.

    Eine Anordnungsvorschrift gibt es nicht.

    Wo kämen wir denn hin, wenn wir mündige Bürger uns alles vorschreiben lassen müssten.
    Allein die Frage danach ist schon völlig abstrus.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • wieso werden dann bei vielen der genaue Einbauort im Fahrzeugschein mit ein getragen, wenn die auch die zukünftige Anordnung im Ermessen des Fahrzeughalters steht ..... von daher sehe ich die Frage des TS schon als legitim an

    Meine Fahrzeuge:

    T4 TDI Multivan Allstar (Verkauft)

    Davor T3 TD Womo mit Hubdach Selbstausgebaut,

    Neu:

    MB Sprinter 316 cdi, Bj 6/16, noch ein Kastenwagen, wird in ein Womo für 2 Leute und zwei Hunde

  • Moin, Moin,

    ich habe meinen auch gerade auf WoMo umschlüsseln lassen. Der freundliche DEKRA-Mensch hat in den Bus geschaut - Schlaf- und Kochgelegenheit attestiert und neu gewogen. Das war´s. Im Schein nur umgeschlüsselt, keine speziellen Einträge der Ausstattung.
    Kommt wohl, wie bei so vielen Dingen, auf den einzelnen Prüfer drauf an.

  • So, nachdem das Thema ja irgendwie allgegewärtig ist und keiner eine wirkliche Antwort hat, hab ich mich mal schriftlich an den TÜV Süd gewannt.
    Im Endeffekt bin ich aber jetzt auch nicht viel schlauer als vorher. Schon klar, dass der TÜVler nicht sagt: "Kannste schon machen, des wird bei der Verkehrskontrolle oder beim Unfall keinen stören."
    Ist in meinen Augen mehr eine Alibi Antwort.

    Konkret hab ich nach folgenden Dingen gefragt:
    "...ich habe meinen VW T4 als Wohnmobil ummelden lassen.Die hierfür benötigten Teile (Schlafgelegenheit, Stauraum, Tsich, etc.) sind im Fahrzeug fest verbaut.
    Im Fahrzeugschein ist folgender Zusatz eingetragen: "M.FUNKTIONSSCHRANKHINT.FAHRERSITZ U. HOLZGESTEL I.KOFFERRAUM Z. ERWEITERUNG D. SCHLAUFMÖGLICHKEIT"
    Zuletzt hatte ich das Problem, dass ich ein sperriges Teil transportieren musste. Hierfür hätte ich das Bettgestell herausnehmen müssen. Da ich mir aber nicht sicher bin, wie das sich im Falle einer Verkehrskontrolle/ eines Unfalls auswirken würde, habe ich es gelassen.
    Kann deswegen der Versicherungsschutz erlischen? Bzw. bekomme ich wohlmöglich sogar Probleme mit dem Finanzamt bzgl. der Steuer?

    Speziell stellen sich mir hier folgende Fragen:
    - Kann ich Teile die im Fahrzeugschein eingetragen sind (in meinem Fall der Funktionsschrank bzw. das Holzgestell) ausbauen und am Straßenverkehr teilnehmen?
    - Kann ich die anderen Teile die für eine Wohnmobilzulassung nötig sind und nicht im Schein stehen (in meinem Fall der Tisch) ausbauen und am Straßenverkehr teilnehmen?
    - Kann ich die hinteren Sitzbänke (7 eingetragene Sitze) ausbauen, solange die Wohnmobilvorrausetzungen noch erfüllt sind und am Straßenverkehr teilnehmen?Es wäre nett wenn sie mir hierzu verbindliche Antworten geben könnten...."

    Gestern abend kam folgende Antwort:
    [quote]"Sehr geehrter Herr *******,

    nachdem ein Wohnmobil überwiegend zu Wohnzwecken dient, müssen Sie zu jederzeit die Voraussetzungen dafür erfüllen.
    Wenn Sie bauliche Änderungen am Fahrzeug vornehmen ist dieser Einsatzzweck nicht mehr gegeben, da dadurch die in der Zulassungsbescheinigung beschriebene Fahrzeugart geändert wird.
    Das kann für Sie im schlimmsten Fall (wie Sie schon erwähnen z.B. Verkehrskontrolle, Unfall) sowohl Versicherungs- als auch Zulassungsrechtliche folgen haben.
    Die Auswirkungen des Entfernens der hinteren Sitzbank kann ich jetzt so nicht pauschal beantworten ohne das Fahrzeug vor mir zu haben.

    Im Klartext:
    Wenn Sie die baulichen Merkmale zur Beschreibung als Wohnmobil entfernen gilt das als Änderung der Fahrzeugart und streng genommen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    Mit freundlichen Grüßen

    3 Mal editiert, zuletzt von buzz (15. April 2015 um 08:24)

  • Na ob das so richtig ist, wage ich zu bezweifeln...
    Was ist denn wenn ich bei meinem 9 Sitzer die hinteren 7 Sitze rausnehme und Baumaterialien transportiere? Dann nutze ich meinen Pkw (der gem. dem Gleichheitsgrundsatz vermutlich auch jederzeit alle Vorgaben eines Pkw's d.h. Personenbeförderung erfüllen muss) als Lkw, ich kann mir nicht vorstellen das es bei einer Kontrolle Probleme gibt bzw. zulassungs- und versicherungstechnisch bedenklich ist.
    Das würde ebenso bedeuten, dass wenn man in
    seinem Kombi die Rücksitze rausnimmt um was sperriges zu transportieren, Probleme mit der Zulassung und der Versicherung bekommt?! Das ist doch Blödsinn.

    Bushistorie:
    T3 Kombi '92 1.7 D
    T3 Multivan Bluestar '89 1.6 TD
    T4 Kombi '00 1.9 TD
    T4 Transporter '01 LR TDI & T3 Kombi '92 1.7 D