Rial Viper E756 Gutachten/ABE

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo , habe oben genannte felgen zu meinem T4 VR6 LR dazu bekommen,leider ohne irgendwelche unterlagen und eintrag.
    Hat jemand vielleicht eine ABE oder gutachten?
    M.f.g.

    :D fritte in kölle
    2000 VR6 Caravelle und HD fatboy. :popcorn:

  • Meiner steht grade beim TÜV. Ich hab diesen Zettel mit Gutachten brav ausgedruck. Jetzt sagt der Mensch aber, die müssen noch eingetragen werden. Richtig so? Ich muss also 60€ investieren?

  • die müssen noch eingetragen werden. Richtig so?

    Ja,
    das ist ein Gutachten, welches eine vereinfachte Eintragung (Änderungsabnahme nach §19(3) StVO) ermöglicht.

    Könntest Du dann auch bei GTÜ,KÜS oder Dekra machen lassen.
    Ich habe diese Woche ca. 45 € bei der KÜS bezahlt.

    Ich zitiere mal aus dem Gutachten:

    Auflagen und Hinweise
    A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
    (Zitat Ende)

    Nur bei einer ABE wäre das Mitführen der ABE ausreichend, wenn alle Bedingungen und Auflagen erfüllt sind.

    Grüße Lars

    Einmal editiert, zuletzt von Vasco Da Gama (3. Mai 2018 um 14:01)

  • Nochmal edit:
    Ich hab grad den Bus Bissl aufgeräumt und was finde ich? Eine Eintragung der Felgen aus 2015. ich wusste doch da war was.
    Wird sowas nicht irgendwo notiert/ gespeichert? Hab jetzt quasi einmal zu viel 51€ bezahlt. Bekommt man sicher auch nicht zurück oder?
    :whistling:

  • Nochmal edit:
    Ich hab grad den Bus Bissl aufgeräumt und was finde ich? Eine Eintragung der Felgen aus 2015. ich wusste doch da war was.
    Wird sowas nicht irgendwo notiert/ gespeichert? Hab jetzt quasi einmal zu viel 51€ bezahlt. Bekommt man sicher auch nicht zurück oder?
    :whistling:


    Die Eintragung hätte in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersichtlich sein müssen bei einer geschehenen Eintragung.
    Möglichkeit 1: Die Felgen wurden zwischenzeitlich wieder ausgetragen, dann ist die erste Eintragung bzw. das was du da wiedergefunden hast, hinfällig.
    Möglichkeit 2: Die Eintragung wurde nicht korrekt vollzogen, denn dazu gehört nicht nur die Abnahme bei einer berechtigten Prüforganisation, sondern auch die korrekte Änderung der Fahrzeugpapiere, bei der Zulassungsstelle. Das steht aber auch deutlich so in den Papieren die du von der Prüfstelle bekommst, drin.

  • Ich denke eher, dass Jarasi zwar das Gutachten beim Aufräumen gefunden hat, dieses jedoch noch nicht eingetragen, also die ZB noch nicht angepasst wurde.
    Nun hat er das Gutachten nochmals erstelen lassen, hat also einem Gutachter den Auftrag zur Begutachtung erteilt.

    Das ist ein eindeutiger Auftrag von ihm der auch erfüllt und somit berechnet wurde.

    Allein die Frage nach einer eventuellen Erstattung ist ziemlich anmaßend, finde ich,
    zumal der beauftragte Sachverständige überhaupt keine Veranlassung dazu hat mal nachzuschauen, ob dieses Gutachten eventuell schon für dieses Fahrzeug ausgefertigt wurde.

    :my2cent: Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Genau so war es axelb:
    Nachdem die Sache beide Male im Rahmen des TÜV gemacht wurde und mir zumindest beim zweiten Mal von der Werkstatt nur gesagt wurde ich soll den Wisch immer dabei haben versteh ich nicht was da anmaßend ist. Ich hab den Zettel ungenau gelesen, das stimmt.
    Dann mach ich mich eben auf zur Zulassungsstelle.

  • Meiner steht grade beim TÜV. Ich hab diesen Zettel mit Gutachten brav ausgedruck. Jetzt sagt der Mensch aber, die müssen noch eingetragen werden.


    Das war ofensichtlich Dein Kenntnisstand am 3.Mai.
    Du hattest keine Kenntnis davon, dass Du oder irgendjemand anderes diese Begutachtung schon mal beauftragt hatte.
    Du beauftragst einen Gutachter mit der technischen Abnahme und schreibst: "wurde eingetragen. alles gut!", bist also mit der Dienstleistung zufrieden.

    hab grad den Bus Bissl aufgeräumt und was finde ich? Eine Eintragung der Felgen aus 2015


    Dir fällt ein Gutachten in die Hände, an das Du Dich bisher nicht erinnern konntest.

    ich wusste doch da war was.


    Du wusstest das :kratz:
    Das hat aber nicht den Anschein, denn weshalb beauftragst Du erneut einen Gutachter?
    Es mag Dir ja im Nachhinein wieder eingefallen sein, aber gewusst hast Du das nicht.

    die Sache beide Male im Rahmen des TÜV gemacht


    Was meinst Du mit "im Rahmen des TÜVs"?
    Meinst Du vielleicht die Hauptuntersuchung?
    Eine Eintragung ist niemals im "Rahmen der Hauptuntersuchung", weil das nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, sondern immer ein zusätzlicher Auftrag, der natürlich mit dem Termin der Hauptuntersuchung verbunden werden und durchaus auch von den selben Personen durchgeführt werden kann.

    Warum empfinde ich Deine Forderung nach Erstattung als "anmaßend"?
    Ganz einfach erklärt:
    Du erteilst jemandem einen Auftrag den dieser voll umfänglich ausführt und stellst im Nachhin fest, das Du (oder jemand anderes) den gleichen Auftrag schon einmal erteilt hat.
    Du bemerkst also dass Du den Fehler gemacht hast, diesen Auftrag ein zweites Mal zu vergeben.
    Du beklagst Dich darüber, dass jemand anderes hätte an Deiner Stelle aufpassen und Dich über die bereits erfolgte Begutachtung in Kenntnis setzen müssen.

    Du erwartest, dass jemand den Lohn für seine (in Deinem Auftrag) wiederholt geleistete Arbeit an Dich zurück erstattet, obwohl DU den Fehler der nochmaligen Beauftragung gemacht hast.
    DAS empfinde ich als anmaßend.

    Über das von mir benutzte Adjektiv "anmaßend" könnten wir noch diskutieren, denn das bedeutet ja sowas wie "überheblich".
    Das Wort "überzogen" trifft es sicher besser, im Sinne von "völlig unrealistische Ansprüche".
    Bitte ersetze für Dich das Wort in meinem Text.

    Es mag sein, dass Du Dich über Dich selber geärgert hast, aber bitte versuche doch nicht jemand anderes für Deinen Fehler verantwortlich zu machen.
    Es ist vermutlich schon vielen Leuten hier passiert, dass sie (aus unterschiedlichsten Gründen) für dieselbe Sache 2x bezahlt haben; auch mir schon.
    Es ist auch nicht persönlich oder sogar böse gemeint, wenn ich das so schreibe, bin aber als selbstständiger Handwerker sehr sensibel was kundenverschuldete Mängel angeht.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ich geb dir Recht.
    Mein Problem war, dass der TÜV durchführende Betrieb meinte, der Prüfer will die EIntragung sehen, die war auch im Auto, der Mitarbeiter hat sie aber in der Sitztasche in der Mappe nicht gefunden (ist ja nett von ihm, dass er überhaupt nachschaut). Und es war tatsächlich so, dass der Prüfer die fehlende Eintragung beanstandet hat und das dann direkt gemacht hat.
    Es war in dem Fall einfach Unwissenheit meinerseits: ich wusste nicht, dass ich mit dem Wisch den ich bekomm noch zur Zulassungsstelle muss, sondern dachte es wird zentral gespeichert.

  • Ja, das ist in dieser Republik echt blöde und für den Fahrzeugbesitzer auch nicht sofort ersichtlich.
    Der Gutachter (TÜV etc.) erstellt das Gutachten und die Zulassungsbehörde erteilt dann (sofern erforderlich) die Betriebserlaubnis.

    Ob nun erstgenanntes oder letzteres gleichbedeutend mit der umgangssprachlich "Eintragung" genannten Maßnahme übereinstimmt, kann ich gar nicht sagen.

    Zudem gibt es noch unterschiede beiden Gutachten.
    Diese müssen zum Teil zwingend von der Zulassungstelle in die ZB "eingetragen" und die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden,
    bei anderen Gutachten genügt der ZB-Vermerk bei der nächsten Befassung.

    Ich habe hier selber einen Stoß an Gutachten, die alle nicht zwingend sofort in die ZB übernommen werden müssen.
    Da ich in diesem Monat die HU durchführen lassen muß, habe ich mir die schon mal zusammen gekramt um sie dem Prüfer vorzulegen.

    Beim TÜV kann man übrigens auf bereits erstellte Gutachten zurück greifen.
    Wenn man also weiß, dass das Gutachten schon mal erstellt wurde, könnte man sich darauf beziehen und es erneut ausdrucken lassen.

    Die Zulassungsstelle lässt ihre Vermerke und Änderungen an der ZB zentral beim KBA speichern.
    Alle Zulassungstellen und vermutlich auch andere Ordnungsbehörden könnten also auf die Daten unmittelbar zugreifen.


    Manchmal zahlt mal ein wenig Lehrgeld, wenn man diese Zusammenhänge nicht kennt,
    manchmal aber auch, weil derjenige, der das Fahrzeug bei der HU vorführt, keine Kenntnis von der bereits erfolgten Begutachtung hat.
    Letzterers ist dann "unglücklich", aber (wie schon richtig erkannt) irgendwie auch eigenes Verschulden.


    Ich schreibe das hier nochmals so umfänglich, weil die richtige Vorgehensweise ja doch einigen Leuten nicht so bekannt ist.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)