215/75 R15 auf meinen Syncro. Traum geplatzt?

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hi, es hilft jetzt nicht gerade, aber das Thema hab ich auch durch, da
    kahmen die merkwürdigsten Aussagen, wie zb. ich brauche ein neues
    Abgasgutachten, oder sie nehmen nur Reifen ab bis max, 5% Mehrumfang
    usw.


    Da hilft nur Hartnäckikeit, alle Tüvprüfstellen in der Umgebung abgrasen
    und so viel Dokumente mitnehmen wie möglich, die beweisen das die
    Reifen bereits so eingtragen wurden, Plus Gutachten die das auch
    belegen.


    Bei mir hat der Tüvprüfer gesagt , auch eine Sonderabnahme braucht
    irgenwelche Dokumente, die beweisen, das das so schon mal eingetragen
    wurde, ohne geht gar nix.


    Tachoabgleich am besten von einer anerkanten Prüfstelle, wie zb. ADAC
    machen lassen, das gilt meist zu 100%, den Abgleich mit dem Navi machen
    nicht alle, wenn ja hast du Glück.

    Viel Glück :thumbup:


    Gruß hoerb

  • Danke für eure Antworten.
    Ich habe die Reifen ja noch nicht gekauft, weil ich vorher den Prüfer mit einbeziehen will.
    Tachoabgleich geht ja erst mit den Reifen und das ist bei uns in der Umgebung für 29€ bei ADAC möglich.
    Der hat zwar kein Allradprüfstand, aber da kann man sich mit ein wenig Schrauberei behelfen.

    Ich fahre heute mal zur DEKRA um die Ecke ... Vielleicht hat der Prüfer ja nen guten Tag :glaskugel:

  • Laut Richtlinie 70/156/EWG steht in der Übereinstimmungsbescheinigung unter Punkt 32 die Bereifung.
    Unter Punkt 50 stehen "Anmerkungen".
    In der Richtlinie steht außerdem, dass Abweichungen auf die genannten Werte zu beziehen sind, also auf die unter Punkt 32.

    Gemäß Richtlinie 70/220/EWG in den Fassungen ab Richtlinie 98/69/EG steht:

    6.1.2 Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungsverhältnissen
    Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Betriebserlaubnis darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, die sich von einem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzungsverhältnisse unterscheiden:

    6.1.2.1* Für jedes Übersetzungsverhältnis, das bei den Prüfungen des Typs 1 und Typ 6 benützt wird, ist das Verhältnis E = (V2 - V1) / V1 zu ermitteln; hierbei bezeichnen bei einer Motordrehzahl von 1000 U/min V1 und V2 die Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.

    6.1.2.2** Ist jedes Übersetzungsverhältnis E <= 8%, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfung Typ 1 und Typ 6 erteilt.

    Wenn dein Prüfer die Reifen aus anderen Gründen nicht einträgt, ist das eine andere Sache. Bezüglich dem Thema "Abgasverhalten" sollte er sich doch einfach an geltendes Recht halten!

    Aber bei anderen Themen (Womo-Zulassung) hatte ich auch gerade die Erfahrung gemacht, dass sich manche Tüv-Prüfer gerne als Gesetzgeber betätigen...

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

    3 Mal editiert, zuletzt von KNOX (28. Juni 2016 um 17:19)

  • Da sind sie wieder, die 8% :thumbup:
    und nicht 5% oder irgendwas aus der Luft gegriffenes, wie das manche Prüfer in irgendwelchen selbstauferlegten Richtlinien zu behaupten meinen.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • und nicht 5% oder irgendwas aus der Luft gegriffenes, wie das manche Prüfer in irgendwelchen selbstauferlegten Richtlinien zu behaupten meinen.

    Was das Abgasverhalten angeht, gilt definitiv 8%. Hier gibt es eine interessante Zusammenstellung, was möglicherweise noch relevant sein könnte. Vielleicht kommen da die 5% her?

    Nebenbei bemerkt: Ich war überrascht, dass es beim A2 eine so bastelfreudige Community gibt! Ich hätte gedacht, dass sich die "Tuningmaßnahmen" beim A2 auf die Anbringung von Wunderbäumen oder die Ausstattung mit Lammfellbezügen beschränkt. So kann man sich täuschen!

    Gruß
    Mark

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • Da zitiere ich doch mal aus der o.g. Community:

    Zitat

    Das KBA hat per Mail die offene Verständnisfrage zu Punkt 6.1.2.3 wie folgt erläutert:
    -> Änderungen bis 8% bedürfen keine erneute Zyklusprüfungen
    -> Änderungen über 8% bis 13% bedürfen der Wiederholung von der Zyklusprüfung Typ I und Typ VI
    -> Änderungen über 13% resultiert in der Wiederholung aller Prüfungen

    aber auch:

    Zitat

    dass die EURO4 für Typprüfungen ausgelegt und nicht explizit für Änderungsabnahmen geschrieben wurde.

    Der Artikel ist (wie bei Dir üblich) sehr gut recherchiert. Vielen Dank dafür :thumbup:

    Tatsache ist also, dass eine Änderung des Übersetzungsverhältnisses zwar eine Änderungsabnahme erfordert, diese jedoch bis 8% Abweichung kein erneutes Abgasgutachten erfordert.
    Jeder Prüfer der irgend etwas anderes dazu sagt, kennt seine Arbeitsgrundlagen nicht.

    Ohnehin muß der Prüfer begründen, weshalb er eine Abnahme verweigert oder negativ bescheidet.
    Dazu hat er Richtlinien, Gesetze oder Verordnungen anzuführen, in denen man seine Begutachtung bzw. Entscheidung nachvollziehen kann.

    Erfahrungsgemäß kann er das aber nicht, sondern beurteilt willkürlich, oft auch nach dem Sympathiefaktor.

    Immer wieder ein spannendes Thema.
    Wie wäre es denn, wenn Du das mal in Worte fasst und wir das der VWBusWiki zuführen würden :?:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo zusammen,
    leider kann ich auf Grund eines Sportunfalls (Kniescheibe raus und Band abgerissen) noch nicht viel neues berichten.
    Ich habe es geschafft vorher noch bei der Dekra nach zu fragen.
    Die dürfen die Einzelabnahmen in unserem Bundesland leider nicht durchführen.
    Eine Eintragung bei der Dekra wäre nur möglich, wenn ich ein Gutachten der Felge (15"BBS, RL021, ET45, 700601025A) habe in dem der gewünschte Reifen (215/75R15) für mein Fahrzeug bzw. Modell (7DB) eingetragen ist.

    Jetzt habe ich mal auf der Seite von Seidel gestöbert und entdeckt, dass dort ein Teilgutachten (hier) für ca. 90€ angeboten wird. Natürlich mit der Auflage einer Höherlegung.
    Nun ist meine Frage ob jemand schon Mal mit diesem Teilegutachten seine Reifen eingetragen hat?
    Das wäre dann ja auch eine Alternative, denn Bilstein B6 Stoßdämpfer habe ich schon verbaut. Federn (braun) und Federtellerunterlagen sowie Diff.-Absenkscheiben sind auch vorhanden.

  • Die dürfen die Einzelabnahmen in unserem Bundesland leider nicht durchführen.

    Ähm ... das war doch irgendwie klar und hier vielfach berichtet. ?(
    Einzelgutachten, also alles wofür es keine ABE oder ein "Rahmengutachten" gibt > in Westdeutschland nur beim TÜV, dafür im Osten der Republik bei der DEKRA.

    Und auch das ist hier ein recht gängiges Thema ...
    es gibt die Gutachten für die Bereifung von Seikel (nicht Seidel !), dann mit deren Fahrwerk,
    oder von ProjektZwo, dann mit deren Felgen.

    Ich weiß jetzt nicht so recht worauf Du die Einzelabnahme stützen wolltest, aber irgendwelche Gedanken wirst Du Dir ja sicherlich gemacht haben.
    Oder bist Du da tatsächlich ganz blauäugig beim TÜV aufgelaufen und hast um Eintragung gebeten?

    Kann es in dem Fall sein, dass Du tatsächlich nicht allzuviel Vorabinformationen angesammelt hast ... obwohl die Dir hier quasi zu mundgerecht präsentiert werden?

    :shake:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • 700601025A


    Das heißt 7 D 0601025!

    Liest du auch mal die Beiträge, die hier gepostet werden?
    Ich empfehle DRINGENST sich nochmal #17 anzusehen und dem dort vorhandenen Link zu folgen!

    Hättest alles schon längst geregelt haben können.

    Echt, mir macht das Helfen langsam keinen Spaß mehr, wenn die angebotene Hilfe auf dem Silbertablett schlicht ignoriert wird. :wacko::thumbdown:

    Demnächst fragt hier noch einer, ob wir nicht sein Fahrzeug beim TÜV vorführen und ihm auf eigene Kosten das Räderwerk eintragen. :wall:

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Hallo Zusammen, ich bin auch gerade dran meinen T4 Syncro (BJ 4/2001) auf andere Reifen umzurüsten. Möchte den Reifen eigentlich auf die Stahlfelge 6J15H2 ET 55 packen. Ich habe jetzt auch schon diverse Gespräche hinter mir, und weil der Abrollumfang bei 225/70/15 noch besser passt wollte ich mich dafür entscheiden. Aber selbst da macht der Tüv-Mann zicken. Auch habe ich da ein wenig Angst, dass der nicht richtig rein passt.

    Du hast geschriben, dass du ein Gutachten hast, wie komme ich da denn dran? Denn eigentlich war für mich auch der 215/75/15 die erste Wahl. Ich komme aus 32120 Hiddenhausen (NRW). Also wenn wir einen Tüv finden der es macht, könnte mann da vieleicht zusammen anrücken.

    Ich versuche es auf jeden Fall weiter.

    LG Christian :thumbup:

  • Auch habe ich da ein wenig Angst, dass der nicht richtig rein passt.


    Der passt ... keine Sorge.

    Aber selbst da macht der Tüv-Mann zicken.


    Was für zicken macht der denn?
    Einfach so pauschal "Zicken" tut der bestimmt nicht.
    Er will irgendwas dazu haben, beispielsweise eine Bestätigung, dass der Tacho noch innerhalb der zulässigen Werte anzeigt und einen Beleg über die Tragfähigkeit der verwendeten Felgen bei einem bestimmten Abrollumfang.

    Ich habe Dir auf Deine PN ja schon ausgiebig dazu geantwortet und kann allen Mitlesern nur empfehlen sich als allererstes einen Prüfer zu suchen, der sich das Ganze überhaupt anschauen will und seine Forderungen ganz klar definieren kann.
    Und damit meine ich nicht die Freigabe des Fahrzeugherstellers (die gibt es nämlich nicht!), sondern fundierte technische Unterlagen für die Einzelabnahme.

    Die Prüfer, die eine ABE, ein Gutachten oder eine Herstellerfreigabe einfordern, die sind vermutlich überhaupt nicht für die EInzelabnahme berechtigt,
    also bitte weitersuchen und einen Prüfer mit Kompetenz finden.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • axelb:

    kann man nicht mal die bisher gesammelten Unterlagen usw in einem Fred und Doku einstellen?
    ggf auch gleich passende Prüfer und Prüfstellen listen.

    Hier kommen scheinbar immer wieder die fast gleicehn Themen Fragen alle paar Monate auf.
    Würde so uU einigen etwas erleichtern?

  • die bisher gesammelten Unterlagen usw in


    das ist ein wenig Problematisch ob der Weitergabe der Gutachten der Hersteller ProjektZwo und Seikel.

    Es gibt dazu keine allgemein gültige und funktionierende Verfahrensweise, eben weil es sich immer um Einzelbegutachtungen handelt, die eben ein einzelner Prüfer vornimmt.
    Den gilt es davon zu überzeugen, dass die Änderungen den gesetzlich vorgesehenen Rahmen nicht überschreiten.

    und das wiederum ist eigentlich gar nicht so schwer, denn die Änderung der Gesamtübersetzung liegt bei Verwendung der 215/75R15 Pneus unter 8% (bezogen auf die Referenzbereifung 195/70R15),
    Freigängigkeit ist gegeben oder kann mit einfachen Mitteln erreicht werden, eine Bestätigung der Tragfähigkeiten der Felgen kann man auch beschaffen und der Tacho lässt sich auf verschiedene Arten und Weisen anpassen.

    Der Rest ist individuell und muß durch die Fahrzeughalter gestaltet werden.

    Man beginnt sinnvollerweise immer mit der Suche nach einem überhaupt gewillten Prüfer.
    Natürlich kann man den auch zur Abnahme verpflichten (denn die gesetzlichen Vorgaben sind ja erfüllt), aber hier hat noch keiner den Klageweg beschritten (zumindest ist mir dazu nichts bekannt), weshalb ich dazu nichts schreiben kann.

    und nochwas ... es gibt einen im Rad/Reifen/Fahrwerk-Bereich ganz oben festgetackerten Thread zum Thema A/T Reifen 215/75R15 - 225/70R15 "Beschreibung"

    sowie einen umfangreichen Thread namens 215/75R15 & Höherlegung - eine Bastelgeschichte.... und die findet hier jeder mit etwas stichwortartiger Suche.

    Im letztgenannten Thread habe ich meine eigene Geschichte zu Besten gegeben, siehe: "225/70R15 & Höherlegung" oder "alles nicht so einfach"

    Es ist eben genau nicht einfach :!:

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    2 Mal editiert, zuletzt von axelb (10. Juli 2016 um 16:59)

  • Markenbindung ist nicht mehr zulässig

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Moin,

    ich fahre einen T4 Syncro/ langer Radstand und bei mir sind 205/65 R15 102R eingetragen. Wollte nun gerne für den nächsten Sommer etwas breitere Reifen 215 auf einer 16 Zoll-Felge eintragen lassen... Darf ich mal fragen ,was an dem Höhen- und Breitenverhältnis 75 so besonderes ist? Habe bisher gelesen, das sogar viele auf ein Höhen- Breitenverhältnis von 55 statt 65 setzen - zwecks besserem Fahreigenschsaften.
    Bi neinfahc mal daran interessiert zu erfahren, was das Höhen- Breitenverhältnis von 75 so besonders macht, dass hier einige so hartnäckig und ausdauernd um die Eintragung kämpfen - Respekt :thumbup:

    Grüße

  • Hi,

    bei mir im Fahrzeugschein ist als Reifengröße 195/70R15 eingetragen. Laut Reifenrechner hat diese Größe einen Umfang von 198,8 cm. Damit ist dieser Reifen gut 1% größer im Umfang als der 205/65R15 der einen Umfang von 196,8 cm hat.

    Will man nun einen große AT verbauen sehe ich:

    - 215/75R15 (213.9cm)
    - 225/70R15 (211,6cm)

    als Option. Der 215er ist 7,6% größer als der 195er und 8.7% größer als der 205er. Da die Prüfer in der Regel bei 8% Abweichung die Grenze ziehen sollte man den 195er als Basis nehmen und vor der Aktion sich mit dem Prüfer absprechen ob er den Reifen einträgt.

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von B.Rude (14. Juli 2016 um 10:25)

  • größere Reifenhöhe (bei gleichem Felgendurchmesser) = größerer Reifendurchmesser = größerer Reifenradius = Gewinn an Bodenfreiheit
    größere Reifenhöhe kann mit geringerem Luftdruck gefahren werden => Vorteil auf weichem Untergrund
    Die Nachteile auf der Straße (schwammigeres Fahrverhalten) nimmt der Syncronaut in Kauf...

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • 12terMann:
    Was das von OffRoadern bevorzugte Höhen-Breitenverhältnis betrifft, da haben Dir PölChris und Knox schon die kompetenten Antworten gegeben.

    Was die Eintragung in der ZB betrifft, da empfehle ich Dir als Lesestoff mal diesen Thread:
    zulässige Reifengrößen - fehlende Angaben in der Zulassungsbescheinigung

    Die Aussage, dass die 195/70R15 die Referenzbereifung für Prüfungen an unseren T4s darstellen, dass kann ich leider nicht belegen, sondern habe das lediglich als mündliche Aussage eines Werksmitarbeiters gehört.
    Dennoch beziehen sich Änderungen immer auf die geprüften Räderdimensionen mit dem größten Moment, was in der Regel eben die 195er sind.
    Das die 195/70R15 bei allen T4s (außer denen mit der großen Bremse (111kW etc)) zugelassen sind, das kann man der CoC entnehmen, oder den Reifenratgebern von VWN.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)