So, Axel Du hast Recht, nach Rücksprache mit dem Zoll sind es tatsächlich 450 Euro, also wird nix umgeschlüsselt und einfach gefahren, die grüne Plakette ist mir sowieso nicht wichtig.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit
Gruß Minnenraetta
So, Axel Du hast Recht, nach Rücksprache mit dem Zoll sind es tatsächlich 450 Euro, also wird nix umgeschlüsselt und einfach gefahren, die grüne Plakette ist mir sowieso nicht wichtig.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit
Gruß Minnenraetta
So, Axel Du hast Recht
Das höre ich gerne.
Die meisten Leute hier deklarieren Dinge, die sie nicht ganz genau wissen, auch dementsprechend (ich meine, ich vermute, ich glaube etc.).
Natürlich kann man sich da auch mal vertun ... passiert mir auch gelegentlich.
Eine zweite Meinung oder Aussage ist immer ganz gut.
Die TÜVer haben oft keine Ahnung von den Emissionsgruppen, vermutlich weil sie sich eher mit technischen Gegebenheiten und Hauptuntersuchungen auseinandersetzen.
Mit den Emissionsgruppen und den Einstufungen habe ich mich ausgiebig beschäftigt, da es hier immer wieder ein Thema ist.
Das wollte ich mal abgehandelt haben und fundierte Aussagen treffen können.
Meine Einlassungen basieren auf den selben Gesetzen nach denen auch ein Mitarbeiter der Steuerbehörde beurteilt.
Die Richtlinien sind allesamt öffentlich zugänglich; man muß sie nur finden und interpretieren können.
CU, Axel
Hallo Zusammen,
nach den hier gesammelten Infos war ich beim VW Händler bezüglich einer Bescheinigung das mein ACV Bj. 1996 auf 0427 umgeschlüsselt werden kann.
Wie vermutet hatte niemand eine Ahnung was ich will. Der einzige der evtl. was gewusst hätte, hatte Urlaub.
Ich also eine Woche später wieder dahin und der Herr wusste was ich brauche.
Er hat den Fahrzeugschein kopiert und an VW geschickt.
Nach ca. 3 Wochen kam ein Schreiben zurück das der Wagen umgeschlüsselt werden kann.
Siehe Anhang.
Gruß BulliBuddy
Als Behördenmitarbeiter würde ich anzweifeln, dass die Leute in der VW Nutzfahrzeugabteilung wissen was sie da bestätigen.
Die 0426 bzw. 0427 ist die Folge der Erfüllung von Voraussetzungen der jeweiligen Emissionsgruppe.
Diese Emissionsgruppe heißt aber nicht 0427, sondern 96/69 EG I.
Die Bestätigung hätte also lauten müssen:
Die Abgaswerte des Fahrzeugs erfüllen die Voraussetzungen der Emissionsgruppe 96/69 EG I.
Das würde dann auch für ein Fahrzeug mit Nutzfahrzeugzulassung gelten, und auch für ein WoMo über 2,8t,
für die ja der Abgasschlüssel 04xx nicht gilt, sondern ein 06xx verteilt wird.
Ich finde es zwar schön, dass hier überhaupt was ausgefertigt wurde, aber so richtig schlüssig ist das nicht.
Axel