Werkstatt schafft es nicht die Frontscheibe richtig einzubauen

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  • Kurzes Update : Der Werkstattmeister verweigert den Mangel zu beheben und versucht mir den „optischen Mangel „ es so zu verkaufen das ich damit leben müsste.

    Leider nicht mit mir und meiner Rechtsschutz.

    Nun läuft es über den Rechtsanwalt und er hat 14 Tage Zeit sich auf das Schreiben zu melden.

    Vom Rechtsanwalt gab es das Angebot sich außer gerichtlich zu einigen. Das wäre

    Option 1: Er verzichtet auf die Rechnung des Scheibentausch

    Option 2 : ich werde die Scheibe ersetzten lassen, bei einer anderen Fachwerkstatt und er trägt die kosten.
    Sollte er sich für beide Option dagegen entscheiden wird ein Gutachten verordnet und es kommt zur Anklage.

    So oder so wird er verlieren .
    Mit einem optischen Mangel den er verursacht hat lasse ich mich nicht abspeisen ??.

  • Ich würde das als Werkstatt nach bessern max 20 AW und Du würdes es nicht mehr sehen.

    Als Werkstatt wäre die Rechnung auch höher ausgefallen !

    was für ein Fahrzeug fährt dein Anwalt und was Du ?

    Ob Du mit deinen Optionen durch kommst ?

    Wurde schon nachgebessert ?

    Dein Anwalt bekommt sein Geld das ist sicher wie das auch ausgeht.

    wünsch dir viel erfolg

    Ist es eine Orginal Scheibe ? Ja nein wenn nein brauchste weder Zahlen noch einen Anwalt

  • Kopfschüttel.

    Manche Werkstätten versteh ich einfach nicht.

    Es kann bei jedem mal was *schief* laufen . Dann geht man halt hin und beseitigt das Problem statt sich hundert Ausreden zu bedienen. :my2cent:

    In der Baubranche ,wo man auf Vorgewerke angewiesen, ist läuft das leider auch oft so.

    Statt schriftlich (heute leider ein Muss ) Bedenken anzumelden wird einfach weitergemacht aufgrund des Zeitdrucks bis die Katastrophe da ist.

    Einmal editiert, zuletzt von tercedes (18. März 2020 um 07:13)