Trennwand doch erforderlich??

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  • Hallo Zusammen!

    Habe schon vor längerer Zeit die Trennwand entfernt. Nach längerer Recherche war es für mich eindeutig das sie weder zur Stabilität beiträgt noch gesetzlich verplichtend ist eine zu besitzten. der Syncro sollte wieder ein Camper werden deshalb lang sie schon nach kurzer (langer) Zeit zerschnipselt vor mir :D

    allerdings habe ich heute das im zulassungsschein entdeckt: Leider besitze ich die Ausführung VW70/LN ACV ...... die restlichen Buchstaben haben meines Wissens nach nur etwas mit der Ausstattung zu tun weniger mit technischem.

    das macht mich alles ein bisschen Stutzig. Habe den Bus erst im Jänner gekauft dabei waren auch Alufelgen die werd ich mir morgen mal genauer ansehen da die ja scheinbar eingetragen sind.. vlt kennst sich jemand von euch mit der Eintragung der Trennwand aus?? Auch die letzte Zeile find ich interresannt :D :D


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  • was kist so interessant daran, dass bei sehr breiten Reifen eine kleine Kotflügelverbreiterung notwendig ist?

    was das mit den Ausführungen AN AH... bedeutet, weiß ich nicht
    wo steht dass du den W70 LN hast?

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Sieht man jetzt am Bild nicht! aber steht unter Typ. Ist ein Österreichischer Zulassungsschein :)

    Warscheinlich beziehen sich die ganzen auflagen nur auf die Alu Felgen .

  • ja klar ist alles nach erforderlich nur bzgl. der konkreten (unter bedingungen) erlaubten felge-reifenkombination

    Gruß Tilo

    Surfwomo für 3 jetzt mit beschreibung, ABL mit 130.000 km,LLK eingetragen, Modelljahr 94, EZ Mitte 97, langer 5. (-,70) extralanger 6. (-,59)__OHNE folgende Selbstverständlichkeiten: Airbag, Servolenkung, ABS, WFS (Klima, elektr. Fensterheber usw usf)

  • Wenn es nun mal da steht und wenn der Prüfer stur ist, wird er die Trennwand wohl sehen wollen.

    Mit den Rädern hat das nichts zu tun ... das ist ja sogar die 195er Standard-Größe mit dem "kleinen" 97 LI aufgeführt.

  • besser mal klären wo das mit den Ausführungen auf das vorliegende Fahrzeug steht. müsste ja sonst irgendwo im KFZ Schein Modell stehen.

    Ist wie mit den eingetragenen Sitze Anzahl.

    Viele Prüfer sind zu bequem, den gesamten Schein zu lesene und denken dan es müssen alles Sitze bei der HU eingebaut sein ... wenn man dann afzeigt "auch 2-xx" sind die danach recht schnell etwas "stiller"

    Mittlerweile sollte man bei drohendem "festgestellter erheblicher Mangel" immer darauf beharren, dass hierzu die Grundlage mit aufgeführt wird.

    zB Mangel XY nach §§ StVZO oder VO dazu.