Suche Felgengutachtenversteher...

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  • Hallo Forum,

    also in meinem Felgengutachten steht folgendes zum Thema Montage der Felgen auf dem Bus:


    Was bedeutet es denn aber, dass bei den jeweiligen Reifengrößen die Angaben zur maximalen Traglast der Reifen angegeben sind?

    Es kann doch nicht sein, dass ich zum Beispiel im Fall der Reifengröße 225/55/17 nur Reifen mit dem Load Index 100 und 97, nicht aber mit dem LI 98 oder 99 fahren darf!

    Wer kann mir sagen, wozu die LI-Angaben an dieser Stelle gut sein sollen?

    Danke schonmal,

    Grüße,
    Kurt.

  • Steht doch drin. Die geringeren LI sind nur für die Achslasten von... zulässig. Der LI 99 ist somit natürlich auch für geringere Achslasten zulässig.
    Man hätte auch schreiben können, das die Felge für LI99 Reifen zugelassen ist, und der mindeste zu montierende LI von der eigetragenen Achslast abhängt. Ist aber auch nicht besser verständlich, oder? :D

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

  • Nö, das kann's wohl nicht sein. Wieso sollte man denn:

    1.) Load Indexes an dieser Stelle im Felgengutachten überhaupt erwähnen, wo die LI's ja nur einen Zusammenhang zwischen Achslast und zulässigem Reifen herstellen -- aber mit der Felge nichts zu tun haben (zulässige Reifengröße und Felgentraglast vorausgesetzt); und wieso sollte

    2.) bei ein und derselben Reifengröße (zum Beispiel in Zeile 3) LI 96 und LI 100 zulässig sein, nicht aber LI 98 und 99? Bzw., wenn LI 98 und 99 auch zulässig sind, wozu steht dann überflüssigerweise auch noch LI 96 in dieser Zeile???


    Meiner Ansicht nach sollte es doch so sein, dass

    a) das Felgengutachten mir sagt, welche Reifengröße ich auf die Felge montieren darf; und dass dann

    b) der LI des Reifens mir sagt, ob ich das fertige Rad an mein Fahrzeug montieren darf.


    Aber was sollen dann diese selektiven LI-Angaben im Felgengutachten bloß bedeuten?

    [edith for typo]

    Einmal editiert, zuletzt von Kurt.M (29. November 2005 um 11:10)

  • Also zu deiner Zeile 3:
    Den ausgewählten Reifen 235/50R17 darfst du mit LI96 nur drauf tun bis zu einer Achslast von 1420. Wenn du eine höhere Achslast hast also auch z.B. 1460, geht nur LI100. Du kannst aber auch bei 1420 den LI97 oder 98 oder 99 oder 100 verwenden.

    Gruss
    Joey

    2,5 TDI (ACV) Bj99 Klima
    Wer leicht glaubt, wird schwerer klug

    Einmal editiert, zuletzt von joey104 (29. November 2005 um 12:37)

  • Das ist ja alles schön und gut.

    Also - die Felge kann laut Gutachten 800kg ab, also bis Achslast 1600. Das entspricht wiederum dem LI 100 beim Reifen.

    Also, wenn ich auf dieser Felge ohnehin Reifen bis maximal LI 100 fahren darf, wieso steht dann überflüssigerweise T00 und außerdem auch noch "doppelt überflüssig" T96 in dieser Zeile?

    Das muss doch irgendeine spezielle Bedeutung haben, sonst würden die es dort nicht hineinschreiben.

    Und außerdem, in der zweiten Zeile bei dem 235er-Reifen, sind in dieser Breite dann nur Reifen bis LI99 zugelassen? Und wenn ich einen 235/45er mit LI 100 auftreibe, darf ich den dann nicht auf die Felge montieren?

  • Keine Panik! Das kriegen wir schon hin!


    Hoffe, du hast es jetzt! ;)

    Gruß
    Tom T4ce ;)

    sprich T-fo(u)rce, Verbindung aus T4 und G-force, nix Modell CE

    Einmal editiert, zuletzt von Tom T4ce (29. November 2005 um 15:38)

  • Nein. Es stimmt weiterhin was nicht!

    Zitat

    Den mit der höheren LI darfst du auch montieren, höher Ja niedriger Nein!

    Warum bitte stehen die LI-Angaben dann überhaupt im Felgengutachten drin, wenn ich - wie du hier sagst - Reifen mit höherem LI ohnehin aufziehen und fahren darf???

    Nochmal konkret: angenommen mein Bus hätte max. Vorderachslast 1600, dann bräuchte ich Reifen mit LI 100.

    Weiterhin angenommen, ich hätte Reifen der Größe 235/45/17 mit LI 101 aufgetrieben.

    Nach allem gesunden Menschenverstand dürfte ich a) diese Reifen auf die Felge montieren (weil die Größe im Felgengutachten steht, Zeile 2) und b) dürfte ich diese Reifen auf meinem Bus auch fahren (weil sie eine mehr als ausreichende Tragfähigkeit haben).

    Wenn nun aber der TÜV-Prüfer kommt und sagt, in deinem Gutachten in der Zeile 2 steht bei Reifengröße 235/45/17 nur T96 und T99, du hast aber LI-100 aufgezogen, ergo keine Eintragung?

    Oder andersherum, wenn ich die LI-100-Reifen hingegen tatsächlich fahren dürfte, WIESO um aller Welt stehen dann die niedrigeren LI 96 und 99 offenbar völlig überflüssigerweise bei dieser Reifengröße im Felgengutachten????

  • Uff, du bist ein schwerer Brocken. :rolleyes:

    Dann find mal eine Reifen in dieser 17 Zoll-Dimension mit LI 101, da gibt es sicher Probleme.

    Nochmal: Du darfst die Reifen fahren, die zu deiner Achslast passen und höher!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Der TÜV-Prüfer wird nie sagen: Trag ich nicht ein, ihre LI für den Reifen ist zu hoch gewählt!

    Nochmal zum letzten Kapitel: Wenn du eine niedrigere Achslast hast, z.B. Benziner statt Diesel geht halt auch ein Reifen mit niedrigerer Traglast!!!!!!

    Gruß
    Tom T4ce ;)

    sprich T-fo(u)rce, Verbindung aus T4 und G-force, nix Modell CE

    Einmal editiert, zuletzt von Tom T4ce (29. November 2005 um 16:35)

  • Achso, das noch nebenbei:
    Der Reifen mit der niedrigeren Traglast ist meist günstiger zu erstehen.

    Gruß
    Tom T4ce ;)

    sprich T-fo(u)rce, Verbindung aus T4 und G-force, nix Modell CE

  • Zitat

    Der TÜV-Prüfer wird nie sagen: Trag ich nicht ein, ihre LI für den Reifen ist zu hoch gewählt!


    Aber das ist doch eigentlich die ganze Zeit meine Rede.......

    Also nochmal: WIESO STEHEN DIE niedrigeren LI's 96 und 99 DANN ABER in der Zeile 2 überhaupt drin? Das muss doch irgendeinen Sinn haben??

  • X( ...zefix
    Lies doch, was ich schreibe und was da steht! Sorry, aber ich verzweifel bald. ;) :D

    Alle Fzg. mit Achslast bis 1420 kg dürfen Reifen fahren mit LI 96 (und höher!)
    und
    alle Fzg. mit Achslast bis 1550 kg dürfen Reifen fahren mit LI 99 (und höher!)

    Was meinst mit Zeile 2? Es stehen doch in jeder Zeile andere Reifengrössen!!!! Lies mal genau: Reifenbreite/Reifenhöhe ist immer anders!

    Bin mal gespannt, wieviele Leute sich schon ihren Forums-Klappstuhl und ein Bierchen geholt haben!? :D

    Gruß
    Tom T4ce ;)

    sprich T-fo(u)rce, Verbindung aus T4 und G-force, nix Modell CE

  • Zitat

    Alle Fzg. mit Achslast bis 1420 kg dürfen Reifen fahren mit LI 96 (und höher!)
    und
    alle Fzg. mit Achslast bis 1550 kg dürfen Reifen fahren mit LI 99 (und höher!)


    aber das ist doch eh' selbstverständlich. Das ist ja der ganz normale Zusammenhang zwischen LI und Radlast. Hat zunächst mal mit keiner Felge irgendetwas zu tun, bzw. ist von der Felge unabhängig.

    Ich möchte doch hingegen nur wissen, warum bei dem Reifen 235/45/17 (also besagte Zeile 2) T96 und T99 als Auflagen dabeistehen?? Welche Einschränkung ist konkret mit diesen Auflagen verbunden (außer der ohnehin selbstverständliche Zusammenhang zwischen LI und Achslast)?

    Weiter mit einem konkreten Reifen und einer konkreten Felge gehts übrigens hier.

    Grüße,
    Kurt.

  • Die Einschränkung das du mit nem Wagen 1460 Kg Achslast nen 99LI fahren musst obwohl du von der Achslast her auch mit nem 97Li hinkommen würdest.

    bei der Reifendimension 235/45R17 ist aber nur LI 96 (und der langt nicht) unn LI 99 zulässig ergo bleibt dir nichts anderes übrig als den Lastindex eine Nummer größer zu nehmen als eigentlich rein gewichtsmäßig erforderlich.

    Das ist die Einschränkung !

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat