T4 Lang Ex Mess Fahrzeug steuerfrei?

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  • Hallo
    Ich habe daein T4 gefunden der grüne Kennzeichen hat.
    Darurch währe er ja steuerbefreit.

    1. Darf ich damit jeden Tag rumfahren oder gibt es Einschränkungen.
    2. Hat im Moment 4 Sitze. Darf ich den auf 8 Sitze umrüsten.
    3. Wie sieht das mit der Versicherung aus.

    Das ist nen 2,4 Diesel Bj 93 in lang und hat erst 140000 km drauf

    Gunnar


    Kuchen ist fertig !!!!

    8) 8) "Im Rahmen meiner Möglichkeiten helfe ich gerne" 8) 8)

  • Zitat

    Original von carat-v6
    Hallo
    Ich habe daein T4 gefunden der grüne Kennzeichen hat.
    Darurch währe er ja steuerbefreit.

    1. Darf ich damit jeden Tag rumfahren oder gibt es Einschränkungen.
    2. Hat im Moment 4 Sitze. Darf ich den auf 8 Sitze umrüsten.
    3. Wie sieht das mit der Versicherung aus.

    Das ist nen 2,4 Diesel Bj 93 in lang und hat erst 140000 km drauf

    Moin,

    ich glaube wenn er Steuerbefreit ist, dann darf er auch nur für den eingetragenen Zweck verwendet werden. Also in dem Fall Meßfahrten mit Meßausstattung ect.

  • Als Zivi bin ich auch immer Autos mit grünen Schildern gefahren.
    Bei der Behinderten Werkstatt hatten alle Autos die ausschlieslich für Behinderte genutzt wurden diese grünen Kennzeichen. Lieferwagen hatte alle die normalen Kennzeichen.
    Also würde ich stark davon ausgehen das der Verwendungszweck Entscheident ist und nicht wie der Wagen vorher zugelassen war.

  • Bähh.
    Dann will ich kein Diesel.

    Is ja echt nicht einfach nen günstigen Bus zu finden.
    Sind alle für EXPORT nix für deutsche Strasse.

    Gunnar


    Kuchen ist fertig !!!!

    8) 8) "Im Rahmen meiner Möglichkeiten helfe ich gerne" 8) 8)

  • Zitat

    Original von carat-v6
    Sind alle für EXPORT nix für deutsche Strasse.

    Das ist nur weil die Teppichflieger keinen Ärger wegen der "Gewehrleistung" bekommen wollen

  • genau so ist es
    wenn du ihn zulassen willst musst du einen nachweis über die verwendung geben
    hast du diese als behindertentransport nicht
    wird er als normales fahrzeug behandelt,
    du bekommst ein schwarzes schild....und dann auch einen schönen brief.....
    vmo FINANZAMT.......
    einladung zur staatlichen unterstützung......

    bulligen gruß

  • Und wenn ich ihn zum Behinderten Transporter mit grünen
    Kennzeichen umrüste, darf ich am WE nicht fahren.
    Kleine Steuern und dafür mächtig Versicherung. ;(

    Weiß ich. Bin ja schließlich Taxiunternehmer.

    Aber in Oelde hab ich letztes Jahr auch nen Bus mit grünen Kennzeichen
    gesehen. Der war eingetragen als selbst fahrende Arbeitsmaschine oder
    so.

    Gunnar


    Kuchen ist fertig !!!!

    8) 8) "Im Rahmen meiner Möglichkeiten helfe ich gerne" 8) 8)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist wieder was anderes:

    z.B. Hubstieger oder nen Funkmesswagen.

    Hubsteiger könne privat noch klappen, eventuell müsstest du Gewerbe anmelden/haben (weiß nicht ob da ein Taxigewerbe geht)

    Zitat

    Sind alle für EXPORT nix für deutsche Strasse.

    Das bezieht sich meisst auf den Ausschluß der Gewährleistung, wenn du aber doch Taxiunternehmer bist kannst du den ja über dein Taxiunternehmen kaufen, somit kann der Händler im Kaufvertrag die Gewärleistung ausschliessen(unter Gwerbetreibenden möglich, bei Verkauf an privat wären solche Klauseln nichtig), dann dürfte das klappen

    Lars aka Lovejoy

    Hubraum ist durch nichts zu Ersetzen,. . . ...außer durch mehr Hubraum.
    . . .und hätte der Herrgott gewollt das wir Schaltwagen fahren, hätte er uns ein 3. Bein gegeben.

    "RAUM"-Gleiter: Multivelle-lang, VR6-Automat

  • Die Fahrzeuge die unter "sonstige Fahrzeuge" eingetragen sind, also Funkmesswagen, selbstfahrende Arbeitsmaschine / ich selber habe einen "Bautruppwagen", haben nicht automatisch auch ein grünes Kennzeichen und du zahlst die gleichen Steuern wie bei einem normalen Wagen, jedenfalls ist es bei Fahrzeugen mit LKW Zulassung so !

  • @ Floetenkalle,

    Du vermischt da gerade etwas. Und zwar "Sonstige Fahrzeuge" wie Womo, Bürofz., Bautruppwagen usw. diese sind i. A. steuerpflichtig.
    Demgegenüber gibt es noch die "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen", wie z. B. Funkmessfahrzeuge, Kehrmaschinen, Ü-Wagen usw. Diese sind steuerbefreit. Dürfen aber auch nur entsprechend ihrem Arbeitszweck eingesetzt werden, sonst begehst Du Steuerhinterziehung und das kann mächtig Ärger geben.
    Ist also nichts mit Sitzbänke hinten in den Funkmeßwagen und damit in Urlaub fahren.

    Viele Grüße,
    Krabbe

    Achtung: Viele Hersteller verkaufen unfertige Autos! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden!

  • Hier im Forum hat doch jemand so einen Bus! Selbst das Betteln beim Finanzamt hat ihm nicht geholfen: er muß keien Steuern zahlen!

    Leider fällt mir der Nick nicht ein. Könnte aber sein, dass der Grobi den kennt! 8)

    Gruss Thomas