Federn Pressen,wie,wo?????

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  • Hi leute,kennt jemand von euch eine Firma im Thüringer oder Schweinfurter raum die federn pressen?wenn ja,wo und gibt es etwas zu beachten?Danke im vorraus.

  • Hallo,


    hab ich mit meinen Originalen gemacht, hat aber nur 3cm ergeben. Die Mühe wars nicht wert.


    Achja, wurde in Wiesbaden gemacht und hat 75€ gekostet.


    Gruß, Torsten

    If you can't Dodge it, Ram it !

  • Ganz einfach du kommst zu mir dann bauen wir die in meine Doka, hauen hinten 1 Tonne Kies drauf und dann fahren wir ne runde Feldweg und schon sind richtig geschtaucht.
    Musst dir mal meine Weitec ankucken da liegen die untersten 3 Windungen aufeinander.

    sonnst kann ich dir leider nicht weiter helfen ?(

  • Danke,aber ich hab selbst ein trapo und ihn auch schon mit ner knappen tonne beladen aber meine Eibachs haben sich unbeiendruckt gezeigt.Ja und ein fahrwerk kommt wegen der LKw zulassung nicht in frage.

  • Zitat

    Ja und ein fahrwerk kommt wegen der LKw zulassung nicht in frage.

    *grübel*

    Was hat die Lkw-Zulassung mit dem Fahrwerk bzw. den Federn zu tun?

    Gerade beim Lkw ist's ja schnuppe ob nun >2.8 to oder nicht.

    Oder ist deiner Aufgelastet und somit eigentlich als Pkw unterwegs?

    CU Martin

  • Zitat

    Original von Fuchs
    Musst dir mal meine Weitec ankucken da liegen die untersten 3 Windungen aufeinander.

    Bei den Weitec VW087F ist es normal das die unteren Windungen aufeinander liegen. Die Feder ist progressiv und die unteren Windungen sind sog. Blockwindungen.

    Gruss
    Hein

  • Hi erst mal,nein meiner ist vom werk aus ein LKw und ich dachte wenn ich nun ein Fahrwerk einbaue muss das eins mit min. >2,8to sein,ansonnsten sagt der TÜV doch das er es nicht eintragen kann,oder?

  • Das Dein Bulli ein Lkw ist hat rein zulassungsrechtlich nichts mit seiner Nutzlast zu tun, da hat Martin recht.

    Du kannst Dir da ruhig ein Fahrwerk reinsetzen ohne den zulassungsrechtlichen Status als Lkw zu gefährden.

    Ich habe selbst die Federn von K.A.W. in meinem "Lkw".

    Bei der Eintragung wird lediglich die Fahrzeughöhe und die neue zulässige Nutzlast bzw. das Gesamtgewicht geändert, nicht jedoch Fahrzeugtypisierung unter Ziffer 1. im Fzg.-Schein oder Brief.

  • Hai,

    Zitat

    Original von X_FISH
    Ein Lkw muß keine 2.8 to haben, es genügt auch weniger. Kommt dann in der Versicherung evtl. sogar positiv rüber.

    Bei LKW-Versicherungen liegt die magische Grenze bei 1 Tonne Nutzlast (also Differenz zwischen zulaessigem Gesamt- und Leergewicht)...

    HTH & Gruss,

    C@.