Fahre einen 2,5 TDI (ACV) 75KW/102PS mit Erstzulassung 15.01.2001, und habe den wagen damals nach dem kauf im Mai 2004, Aufgelastet auf ein Gesamtgewicht von 2805Kg und somit zum Kombinationskraftwagen umschreiben lassen.
War am Anfang auch nicht schlecht denn so wurden aus den 400€ und ein paar zerquetschten steuern sagenhafte 172€ das ganze ging leider nur zwei Jahre gut, und seit dem Jahr 2006 zahle ich wieder die 400€ und ein paar zerquetschte. Ab April sollen ja noch mal 30€ dazukommen da ich noch keinen Partikelfilter habe.
Habe hier im Forum gelesen das manche eine Steuernachzahlung in Höhe von 1230€ bekommen haben und dann jährlich 901€ zahlen sollen.
Nun zu meiner eigentlichen frage wird mein Bus dann auch wie ein Wohnmobil besteuert oder bleibt es in meinem fall alles beim alten.
Bedanke mich schon mal für eure Informationen und wünsche einen schönen Abend.
Frage zur zukünftigen Besteuerung meines Kombinationskraftwagens
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Maconaman -
28. März 2007 um 23:33
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Dein Bus hat Euro2 und bleibt wie er ist. Das mit den 901Eur sind Fahrzeuge, die mit Euro0 eingetragen sind. Wären die mit Euro2 eingetragen, wäre die Nachforderung von über 1000Eur auch entsprechend niedriger.
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Danke für die schnelle Auskunft da kann ich ja beruhigt zu bett gehen.
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Als WoMo wird er nicht besteuert du hast keine STehhöhe von > 1,70m...
ab April bezahlst du ohne Filter ~430 € Steuern