Info: Seitenscheiben tönen erlaubt!!!
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T4Multi -
4. März 2004 um 17:21
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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Hey Folks : Eine QS 9000 Zertifizierung für die Herstellung von Scheiben aus Sicherheitsglas würde noch nichtmal ausreichend für ein Teilegutachten sein.
Und ohne Teilegutachten keine Eintragung......
Also wirds so sein: die Tönen die Scheibe (wie auch immer ??) und da ist dann ein Supersachverständiger, der die Eintragung beim Reifenfritzen macht (Sondereintragung ??? ) wasn dat ???(derdasallesmalwiedernichtglaubenkann)
Colonius
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irgendwie komisch gell
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Dann scheint das ja doch zu funktionieren mit Eintragung, laut deren Aussage und son Zertifikat haben die ja auch (was immer das aussagt).
Allerdings bin ich auch am rätseln, wie das dann eingetragen wird, und warum das bei einem Reifenhändler geschieht??????
Dieses Thema ist echt verwirrend.Trotzdem will ich auch vorne die Scheiben getönt haben, aber natürlich nur wenn das alles 100% legal ist.
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Zitat
Trotzdem will ich auch vorne die Scheiben getönt haben, aber natürlich nur wenn das alles 100% legal ist.
dann hätte ich das auch gerne
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Ich werde mich mal die nächsten Dienste damit auseinandersetzen und mal beim TÜV nachfragen, bei der Firma anrufen und hinterfragen, warum die das beim Reifenhändler eintragen lassen, dann will ich noch mal mit den Jungs von der Verkehrsstaffel quatschen..... mal sehen was ich da so für Infos sammeln kann.
Eigentlich müsste man ja nur einen Nachweis haben, dass diese Art der Tönung den von Sirko im anderen Tread zitierten § 40 StVZO einhält.
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aber bitte lieber 27mal vorher erkundigen und irgendwas tolles schriftliches in der hand halten, bevor man es macht...
vorbeugen ist besser als auf die schuhe kotzen...:D
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Bei genauerem Hinsehen sieht man auch, dass die Scheiben vorne heller sind als hinten. Die Vorschrift mit der stärke der Tönung ist wohl kaum vom Tisch!
wolfi.no
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Ich suche aber solch eine Firma in Sachsen die auch die Fahrer und Beifahrerseite tönt z.B. Carglas o.ä
gibt es da eine?