Gaskasten / Gasschacht Vorschriften

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  • Braucht man den Gaskasten immer?
    Oder nur wenn die Flaschen während der Fahrt bzw. bei nicht Gebrauch auch angeschlossen sind?

    Ist es zulässig die Flaschen verschlossen mit Schutzkappe und verzurrt zu transportieren und dann vor Ort zum Kochen (bei Regen auch Im Innenraum) anzuschließen und nach dem Kochen wieder zu entfernen und zu verschließen?

    Einst: EZ 98 RHD VW T4 Caravelle, 08 `11 (255tkm) bis 10 `16 (370tkm)
    Jetzt: EZ 12 VW Crafter L3H2, 09`16 (93tkm)

  • Ist es zulässig die Flaschen verschlossen mit Schutzkappe und verzurrt zu transportieren und dann vor Ort zum Kochen (bei Regen auch Im Innenraum) anzuschließen und nach dem Kochen wieder zu entfernen und zu verschließen?

    Ja - ist zulässig. Nur offen und bei Entnahme müssen sie in einem Gaskasten stehen der belüftet ist. Du kannst sie bei der Entnahme natürlich auch ins Freie stellen. Im geschlossenen Raum solltest Du sie nicht betreiben - Undichtigkeiten sind nie ganz auszuschließen. Solange der Innenraum nicht abgedichtet ist (also unten ! eine Öffnung ist damit austretendes Gas abfließen kann) ist es unkritisch.

    So bekommst du allerdings eine Gasanlage nicht abgenommen.

    Gruß, Jörg

  • Hallo Jörg,

    Danke!

    Öffnung könnte über leicht geöffnete Schiebetür in Verbindung mit ein paar cm ausgefahrener Markise realisiert werden.
    Das wäre dann bei extremer Kälte eher weniger angenehm, aber nach Möglichkeit wollen wir bei entsprechendem Wetter eh immer draußen kochen.

    Muss ich mir zwingend eine Gasanlage eintragen lassen, wenn ich eine Womo-Zulassung haben möchte?

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    Einmal editiert, zuletzt von Melchior (2. Februar 2017 um 00:50)

  • Inbetriebnahme einer Gasanlge in Freizeitfahrzeugen nur in einem geschlossenen, mit den entsprechenden Bodenlüftungen versehenen, Gasschrank. Die Auffstellung der Flasche im Freien zum Betrieb der Anlage innen ist nur zulässig wenn die einschlägigen Vorschriften der G607 angewendet werden. Das wären: keine Schläuche durch Fenster Türen etc. Im Umkreis von 1m um den Mittelpunkt der Flasche darf sich keine Öffnung und Zündquelle am Fahrzeug befinden. Die Flasche muss gegen umfallen gesichert sein. Die Aufstellung darf nur in einer/m dafür zugelassenen Halterung/Behältnis vorgenommen werden. Der Transport der Flasche darf, unter der Berücksichtigung der Vorschriften für Ladungssicherung, auch offen erfolgen. Dazu müssen die Transportsicherungen, also Ventilverschluss und Ventilkappe , montiert sein. Die Flasche muss fest verzurrt werden. In geschlossenen Fahrzeugen darf nicht geraucht werden .Keine offene Flamme usw. Erlaubt ist privat der Transport bis zu einem Bruttogewicht von 333kg. Danach greift die GVO.

  • Muss ich mir zwingend eine Gasanlage eintragen lassen, wenn ich eine Womo-Zulassung haben möchte?

    Wenn du als Voraussetzung für das Womo einen (fest installierten) Gasherd hast - dann ja.
    Eine Mobile Installation wird meines Wissens nicht akzeptiert. Eine andere Heizart dagegen schon (Strom oder Diesel oder Petroleum).

    Gruß, Jörg

  • Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!
    Das hilft mir sehr weiter.

    Wie sieht es denn mit fest installierten Gastanks aus?
    Da muss dann aber nicht nochmal was drum herum?

    Da dringend die Womo-Zulassung her muss (lt. erster Recherche 850€ Ersparnis in der Versicherung!), werden wir um den fest installierten Kocher wohl nicht drum herum kommen.
    Ist für Kaffee/Tee am Morgen ja auch ganz nett, wenn man nicht noch wühlen und aufbauen muss.

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  • Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!
    Das hilft mir sehr weiter.

    Wie sieht es denn mit fest installierten Gastanks aus?
    Da muss dann aber nicht nochmal was drum herum?

    Da dringend die Womo-Zulassung her muss (lt. erster Recherche 850€ Ersparnis in der Versicherung!), werden wir um den fest installierten Kocher wohl nicht drum herum kommen.
    Ist für Kaffee/Tee am Morgen ja auch ganz nett, wenn man nicht noch wühlen und aufbauen muss.


    nein, braucht nicht. Der Tank hängt meistens Unterflur. Wenn der innen verbaut wird, muß ein Schrank darum. Entgegen den Autogastanks hast du bei Versorgungstank einen Fahrzeugregler verbaut. Der bläst bei überschreiten von 15 bar innendruck Gas solange ab, bis die 15 bar unterschritten werden. In keinem Fall darf dieses in den Fahrzeuginnenraum gelangen. Hier gilt also das gleiche wie für Gaskästen in Fahrzeugen. Belüftung im Boden oder Bodennähe min. 100qcm. Gasdicht zum Innenraum usw.

  • Vom Versorgungstank wird dann eine starre Leitung zum fest installierten Kocher verlegt und dann kriege ich den Segen und alles ist gut?
    Ist zwischen Kocher und starrer Leitung auch ein flexibles Stück erlaubt? Da mache ich mir ein wenig Gedanken wegen der Vibrationen.
    Muss die Leitung zwischen Kocher und Tank noch ein Absperrventil haben?

    Gibt es vielleicht Firmen, die du empfehlen kannst, die ein Komplettpaket inkl. Einbau und Abnahme anbieten?

    edit: Ich habe grade mit der Firma Wynen Gas in Viersen telefoniert.
    Die bieten ein rund um Komplett Paket für 1900€ inkl. Mwst an.
    Tank, Rohrleitung, den ganzen Prüf und Bescheinigungskram etc.
    Einzig die Verbraucher muss man vorher selbst einbauen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Melchior (2. Februar 2017 um 15:02)

  • Grundsätzlich sind nur Stahlrohe im Fahrzeug zugelassen. Keine Angst, bei spannungsfreier Verlegung passiert nix. Absperrventil bei einem Verbraucher , kann auch das Flaschenventil sein, wenn es gut erreichbar ist. Beim Außentank eher nicht der Fall. Also zusätzliches Absperrventil Pflicht. Kocher darf mit einem Schlauch angeschlossen werden, davor muß aber ein Schnellschlußsicherheitsventil verbaut werden.


    Aber bei einem Kocher einen 35l Außentank verbauen ist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Da reicht auch , wie beim Cali, eine 2,8kg Butanflasche in einem Flaschenbehälter der von oben zu öffnen ist. Damit kochst du locker 3 Urlaube. Ich habe Kunden die diese Flasche über 10 Jahre drin haben weil sie nur Wasser heiß machen. Teilweise wissen die noch nicht einmal wo das Gas herkommt. Erst wenn nix mehr kommt, trudeln die ein und Fragen.

  • Hmmm.

    Krabbe schrieb 2014, dass die Regelung mit der Öffnung nach oben entfallen sei.

    Wie ist das bei der "bis 3kg" Variante - muss dort auch eine starre Leitung aus dem Behälter heraus führen, die dann erst mit einem Schlauch an den Kocher angeschlossen wird?

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  • Ich hätte gerne eine Lösung, die in jedem Bundesland durch den Tüv geht und auch im Ausland legal ist.

    Bis zu einem Verbrauch von 150kg Gas (was über 600 Stunden zweiflammigem Kochen mit je 1,6kW entspricht) wären die 450g Kartuschen sogar günstiger, als der 1900€ Gastankumbau.
    Allerdings finde ich die 450g Kartuschen unter dem Umweltaspekt nicht vertretbar.
    Klar nehme ich die auch, wenn ich in die Berge gehe. Dann sogar als 100g Variante und produziere noch mehr Müll, aber im Camper muss das nicht sein - finde ich zumindest.

    Ich habe auch schon mit einem Prüfer gesprochen, der das mit dem fest eingebauten Kocher nicht so genau genommen hat und mir die Womo-Zulassung mit meinem Campingkocher erteilt hätte, so lange dieser gegen Verrutschen gesichert wäre.
    Zwei Jahre später kommst dann zu seinem Kollegen und kuckst blöd aus der Wäsche, wenn er es nicht durchwinkt.
    Ich habe dann auch keine Luste von einer Tüv-Station zur nächsten zu fahren, damit ich meine Grauzonen-Variante genehmigt bekomme.


    Angenommen man wählt jetzt die <3kg Flaschen Variante.
    Dann schmeiße ich die Buddel in so eine Tonne:
    https://www.reimo.com/de/75160-gaskasten_fuer_3_kg_flaschen/

    Kaufe mir noch so einen Adapter für die Camping Gaz Pulle:
    http://www.rucksack.de/Marken/Camping…CFWEo0wodOkUCBQ

    Und kann da dann schon mal einen Standard Druckregel anschließen, den ich auch mit meinem Kocher verbinden kann.

    In der einzigen Bewertung bei Reimo beschwert sich der Käufer, dass keine Durchführung für die Gasleitung vorhanden ist.
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese in Form von starrer Leitung, also Rohr, erfolgen muss?

    Wie lang darf der Schlauch, der zum Kocher geht, maximal sein?
    Ich habe jetzt schon diverse Angaben gelesen...

    Ps:
    Also der Plan wäre jetzt:
    Flasche in den o. g. Behälter.
    Adapter an Flasche.
    Druckminderer an Adapter.
    Schlauch von Adapter an Wanddurchführung in Behälterwand (innen).
    Rohr von Wanddurchführung in Behälterwand (außen) an Rohrleitung mit Schnellschlussventil.
    Schlauch von Rohrleitung mit Schnellschlussventil an Kocher.

    Gesamtschlauchlänge außerhalb des Behälters max. 40cm.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Melchior (2. Februar 2017 um 18:56)


  • Mittlerweile haben sich die Bestimmungen gegenüber 2014 wieder etwas geändert. Gasbehältnisse mit Öffnung oben dürfen mittlerweile bis 7kg netto aufnehmen.


    Die Gasbehälter von Reimo haben absichtlich kein Loch für das Gasrohr, weil jeder es woanders braucht. In der Regel nimmt man dazu eine Schottverschraubung. Außerhalb kommt das 8 oder 10 mm Stahlrohr mit Schneidringverschraubung dran, innen der max. 45 cm lange Schlauch. Man kann aber auch das Gasrohr direkt durchführen. Die Bohrung muss jedoch zum Rohr hin abgedichtet werden. Das Schnellschlussventil sollte gut erreichbar sein. Wo ist eigentlich egal. Wenn der Kocher mit Schlauch angeschlossen wird, muss das Schnellschlusssicherheitsventil direkt am Kocher sitzen, da der Schlauch nicht länger als 40 cm sein darf. Dieses Ventil ist auch so ausgeführt das der Schlauch nur abgesteckt werden kann, wenn das Ventil geschlossen ist.

  • Wenn der Kocher mit Schlauch angeschlossen wird, muss das schnellschlusssicherheitsventil direkt am Kocher sitzen, da der Schlauch nicht länger als 40 cm sein darf. Dieses Ventil ist auch so ausgeführt das der Schlauch nur abgesteckt werden kann, wenn das Ventil geschlossen ist.

    Das verstehe ich nicht.
    Ich hätte das Schnellschlussventil jetzt ans Ende der Rohrleitung montiert.
    Und von dort dann 40cm Schlauch zum Kocher.

    Kann man den Schlauch auch direkt an das Ventil schrauben, oder braucht man dafür erst noch so einen Schlauchanschluß (siehe Anhang)?

    Wenn ich den Kocher komplett mit Rohr anschließe, kann ich das Ventil dann an beliebiger Stelle setzen?

  • Hallo, hat jemand die aktuell gültige DIN EN 1949 und kann mir bestätigen dass die Regelung zur Entlüftung des Gaskastens wie 2014 von Krabbe beschrieben so noch gültig ist ?
    Hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist nur schwer an die richtigen Infos zu kommen.

    Grüße Felix

  • Hab die Norm jetzt anderweitig organisiert bekommen... würde mich damit auch sehr gerne für Fragen dazu zur Verfügung stellen...

  • Leider nicht möglich, da über meinen Arbeitgeber organisiert und nicht zur Weitergabe gedacht bzw. mit Wasserzeichen und so würde ich das nicht gerne weitergeben. Kann aber gerne Ausschnittsweise nen Screenshot machen was für dich von Interesse ist.