Moinsen,
ich wollte es erst nicht glauben, scheint aber zu stimmen . Da bekomme ich meine Halsschlagader gar nicht mehr rein...
Bericht aus FRONTAL im ZDF: Sowas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuererklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte
er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer:
Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die
Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.