Hallo zusammen,
suche dringend eine ABE von den P2 Scheinwerfern für den kurzen Vorderwagen.
Wer was hat, einfach mal melden, mein Dank wird euch auch ewig nachschleichen
Gruß
Bürste
Hallo zusammen,
suche dringend eine ABE von den P2 Scheinwerfern für den kurzen Vorderwagen.
Wer was hat, einfach mal melden, mein Dank wird euch auch ewig nachschleichen
Gruß
Bürste
schubs
es gibt keine abe für den kurzen vorderwagen. Die Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen und sind den Normen entsprechend verbaut. Eine Eintragung ist nicht notwendig, ist allerdings ohne probleme beim tüv machbar. Letzteres hat unter umständen eine erleichterung bei polizeilichen kontrollen zur folge.
Abe gibt es nicht nur ein Teile Gutachten und damit kann man die Scheinwerfer eintagen lassen
mfg Angela
Jepp,Teleigutachten ist dabei,aber wie mein Vorredner schon sagte,müssen die Scheinwefer nicht eingetragen werden, da E-Prüfzeichen vorhanden.Ich hab das Teilegutachten im Handschuhfach immer dabei, aber wurde noch nie von den grünen Männchen angehalten.
Ich glaub, dass die schon an diese Anblick mit P2 Scheinwerfern gewohnt sind.
reicht aber die prüfnummer auf den scheinwerfern!!!!
das reicht dem tüv-mann!!!
ZitatOriginal von Bürste
Hallo zusammen,suche dringend eine ABE von den P2 Scheinwerfern für den kurzen Vorderwagen.
Wer was hat, einfach mal melden, mein Dank wird euch auch ewig nachschleichenGruß
Bürste
habe dir was per mail geschickt
Gutachten nennt man das
mfg Angela
ZitatOriginal von Angela W
habe dir was per mail geschickt
Gutachten nennt man das
mfg Angela
Hallo Angela,
vielen Dank für die Schnelle hilfe.
Gruß
Bürste
ZitatOriginal von Mikart
es gibt keine abe für den kurzen vorderwagen. Die Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen und sind den Normen entsprechend verbaut. Eine Eintragung ist nicht notwendig, ist allerdings ohne probleme beim tüv machbar. Letzteres hat unter umständen eine erleichterung bei polizeilichen kontrollen zur folge.
Das P2 Xenon muss immer eingetragen werden.
Das E-Zeichen gilt nur für die Verwendbarkeit des Streuglases und nicht für den ganzen Scheinwerfer. Wird zwar immer wieder gerne so am Stammtisch erzählt ist bei den P2 Xenon aber falsch.
Das P2 Xenon ist zwingend an eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage gekoppelt und eben dies sowie die Funktion derselben muss durch den TüV bestätigt werden.
Ja,allerdings handelt es sich hier wohl um welche ohne Xenon.
ZitatOriginal von Willy T4
Das P2 Xenon ist zwingend an eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage gekoppelt und eben dies sowie die Funktion derselben muss durch den TüV bestätigt werden.
Es sind die für den Kurzen Vorderwagen, also die normalen Teelichter
ZitatOriginal von Bürste
Es sind die für den Kurzen Vorderwagen, also die normalen Teelichter
Ok freudsche Fehlleistung.
Die alten DE Lichter sind wie Mikart schrieb übers E-Zeichen eigentlich als "geprüft und für gut befunden" gekennzeichnet.
E-1 wäre damit in Deutschland geprüft.
Mikart hat also recht.
Was anderes: sind deine Funzeln eigentlich inzwischen dicht?
Wir haben die aus dem Programm genommen wegen mehr als 50% Rücklaufquote aufgrund von Feuchtigkeit
ZitatOriginal von Willy T4
Was anderes: sind deine Funzeln eigentlich inzwischen dicht?
Wir haben die aus dem Programm genommen wegen mehr als 50% Rücklaufquote aufgrund von Feuchtigkeit
Nö, deswegen habe ich ja auf P2 umgebaut.
Und die Passgenauigkeit von den China Scheinwerfern sind auch nicht gerade besonders.
Gruß
Jürgen
Jo, die Dinger waren überall der Hype. Aber spätestens nach dem Auspacken kam die Ernüchterung. Die Verarbeitung ist nicht so doll. Spätestens nach dem ersten Regen waren viele ein Gewährleistungsfall.
Gabs nur Ärger mit.
Wirf sie so weit weg, wie es geht
ZitatOriginal von Willy T4
Wirf sie so weit weg, wie es geht
Um Heringe einzuschlagen, reichen die aber noch
ich such auch das gutachten für meine p2 kann mir das bitte jemand zukommen lassen?
hat das keiner mehr?
ich könnts gut gebrauchen