Super GAU - Motorschaden - ZR gerissen!

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Moin,

    naja .... zu verstehen ist eine solch etwas "echaufierte" "Trotzreaktion nach dem Motto .... die ham das nich bezahlt ... jetzt kauf ich da nix mehr ... insbesondere dann wenn man die Kohle gerade nicht rumliegen hat ..

    aus meiner sicht ... wenn man etwas drüber nachdenkt ist das aber eher albern.

    Wie gesagt ... ich habe beruflich "täglich" mit dem Thema zu tun.
    Diese Reaktionen sind quasi an der Tagesordnung ... insbesondere dann wenn "der Kunde" allen möglichen Komfort und Komwech in seinem Fahrbaren Untersatz haben möchte .... der ... weil technik ... eben auch mal Kaputt gehen kann. ?( ;)
    Und ... mea culpa .... nochmal ... ein komplett Ersatz durch den Hersteller nur weil Du lobenswerter weise alle Wartungen gemacht hast ist schlicht und ergreifend lächerlich ... der Gumpen hat in seiner gesamtheit schließlich schon irgendwas in die 190 ts km gelaufen .... ist ja schließlich auch keinen "Neupreis" mehr wert.
    Sei froh, daß Du ein Fahrzeug eines Herstellers hat der eine solche "Sonderkulanzregelung" in der Schublade hat und gut .... denk ein wenig drüber nach und kauf wieder nen Bus.
    Das wirst Du spätestens nach dem ersten Japs ebnefalls feststellen .... ich weiß wovon ich rede ... ich habe seit November 09 einen Mazda 5 Diesel mit jetzt knapp 11000 km auf dem Tacho .... ich sach ma nix ?(dazu ... ist nicht wirklich schlecht ... aber der Brüller ist so ein Auto auch nich.
    Und zum Thema Kulanzverhalten der Japaner ... wir als CG ADler sind da gerade in einer Japanischen Herstellerorganisation unterwegs die ihre Kulanzmatrix quasi komplett zusammen getrichen hat ... die sagen " Kunde kauf die ne Anschlußgarantie ... wenn Du die hast tun wir unter Umständen nochmal max 10% dabei ... wenn Du keine gekauft hast unterstellen wir mal das Du dann auch keine Kulanzen brauchst."
    Kulanzen sind im übrigen Freiwillige Leistungen auf die der Endverbraucher keinen Rechtsanspruch hat.

    Und ... noch was ... das sagen heute eigentlich die Techniker aller Hersteller ... "unser technisches prob fokusiert sich auf Common Rail und Diesel"
    Kauf Dir nen alten 124 er Benz Saugdiesel ohne Servo, FH und sonstigen komfort ... dann sollte das mit dem "Preiswerten! Auofahren einigermaßen klappen.
    Gruß
    Dirk

  • Zitat

    Original von Dirks Karmann
    Moin,

    naja .... zu verstehen ist eine solch etwas "echaufierte" "Trotzreaktion nach dem Motto .... die ham das nich bezahlt ... jetzt kauf ich da nix mehr ... insbesondere dann wenn man die Kohle gerade nicht rumliegen hat ..

    aus meiner sicht ... wenn man etwas drüber nachdenkt ist das aber eher albern.

    Wie gesagt ... ich habe beruflich "täglich" mit dem Thema zu tun.
    Diese Reaktionen sind quasi an der Tagesordnung ... insbesondere dann wenn "der Kunde" allen möglichen Komfort und Komwech in seinem Fahrbaren Untersatz haben möchte .... der ... weil technik ... eben auch mal Kaputt gehen kann. ?( ;)
    Und ... mea culpa .... nochmal ... ein komplett Ersatz durch den Hersteller nur weil Du lobenswerter weise alle Wartungen gemacht hast ist schlicht und ergreifend lächerlich ... der Gumpen hat in seiner gesamtheit schließlich schon irgendwas in die 190 ts km gelaufen .... ist ja schließlich auch keinen "Neupreis" mehr wert.

    Es geht nicht darum, dass bei 190t km das Auto verschleissbedingt breit war sondern darum, dass bei einem lückenlos nach Herstellervorgaben beim ;) gewarteten Auto ein 40t km alter Zahnriemen reisst (also nach 1/3 des von VW vorgesehen Wechselintervalls und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für das Material), den kompletten Motor in der Folge mit in den Orkus nimmt und das nach Meinung des OP einen 100% Garantieleistung zur Folge haben sollte. Dass das technisch möglich ist hat der OP nicht verbockt. Als Selbständiger muss ich natürlich für die Folgen meiner Arbeit grade stehen - warum sollte das bei anderen anders sein?

    Meiner Meinung nach ist es dabei genau wurscht ob das Auto 20 oder 500.000 km auf dem Tacho hat, das hat mit dem Fehler nämlich nichts zu tun, der resultiert aus der Reparatur, nicht aus der Laufleistung. Mit VW im Übrigen primär auch nicht, sondern mit der Werkstatt, denn die ist Vertragspartner. Dank Beweislastumkeher nach 1/2 Jahr müsste der OP jetzt beweisen, dass der Riemen fehlerhaft war und das kann er wohl kaum. Der Rechtsweg ist lang, teuer und extrem ungewiss. Also nicht empfehlenswert. Danke Vater Statt für Gesetze, die das Papier nicht wert sind, auf das sie gedruckt wurden. Von daher würde auch ich das Angebot von VW annehmen aber auch ich würde sehr ernsthaft darüber nachdenken, ab es das nächste mal nicht ein anderer Hersteller sein darf. Ein unlauteres Anspruchsdenken kann ich hier nicht erkennen: Der OP hat nichts falsch gemacht sondern lediglich erwartet, dass der Kram so lang hält, wie der Gesetzgeber als Minimalgrösse vorschreibt. Das halte ich nicht für unverschämt.

  • Hi,

    welchen Wert hat ein scheckheft gewarteter Motor mit 190Tkm, welcher "Schaden" ist entstanden ? Aus dem Blickwinkel gesehen ist das Angebot von VW "kulant" da der entstandene Schaden vermutlich geringer war als das was VW beisteuert.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von B.Rude
    Hi,

    welchen Wert hat ein scheckheft gewarteter Motor mit 190Tkm, welcher "Schaden" ist entstanden ? Aus dem Blickwinkel gesehen ist das Angebot von VW "kulant" da der entstandene Schaden vermutlich geringer war als das was VW beisteuert.

    Gruß Frank

    Das kann dem OP aber auch wurscht sein - der Knackpunkt ist: Er darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Schaden nicht passiert wäre. Wenn VW vor dem Zahnriemenwechsel ein Backup seines Motors gemacht hätte ;) und das jetzt nach dem Schaden binnen fünf Minuten wiederherstellen könnte hätte der OP sicher nicht gemeckert. Klappt so aber nicht. Dass VW keinen gleichwertigen Motor hat sondern nur einen hherwertigen ist nicht das Problem des OP. Man könnte jetzt argumentieren der AT-Motor bringt beim Verkauf 500 Euro mehr, ausserdem hast Du 1/3 Zahnriemenintervall gespart, macht noch mal 300 Euro. Davon ziehen wir den Nutzungsausfall während der Reparatur ab (z.B. 250 Euro), macht 550 Euro auf der Rechnung. Das wäre sehr kulant und wahrscheinlich würde dann auch keiner Meckern. Aber 1800 Euro sind halt je nachdem um die 25% vom aktuellen Fahrzeugwert und das ist dann so eine Schwelle, wo man anfängt sich zu ärgern. Auch wenn das Angebot insgesamt durchaus Züge von Fairness zeigt. - die Gestezeslage und das Bauchgefühl wollen was anderes und wegen genau diesem Anderen (der Ruch der Zuverlässigkeit) zahlt der Kunde Premiumaufschläge bei Kauf, Teilen und Werkstatt. Und Gesellenstundensätze wenn der Stift das Öl wechselt. Und zwar im Vorhinein. Wenn dann der Ernstfall eintritt und der Premiumhersteller (den der Motor im übrigen ja keine 6000 Euro kostet) zuckt mit den Schultern, dann komme ich mir schlecht behandelt vor. So einfach ist das. ;)

  • Hi,

    ich würd mich genau so ärgern ... keine Frage ... mir geht es darum was man von VW "erwarten" kann und wo es Sinn macht "nach zu Verhandeln" weil das Angebot von VW nicht akzeptabel ist.

    Wie wirkt sich der AT auf den Fahrzeugwert aus ? Wenn der um den besagten Betrag steigt würd ich mich zwar immer noch ärgern ... aber 1800 Ocken sind weniger als das was die Automatikfahrer auf den Tisch legen müssen ... nach 100Tkm ...

    Gruß Frank

  • Nochmal:
    Was erwartet ihr eigentlich?
    Mensch denk doch mal nach! Die Murmel hat über 190000 auf der Uhr. Akzuelle Modelle sind auf 150000 konstruiert, der Bus hat schon viel zu lange gehalten!

    Grüße Kurti

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Zitat

    Original von B.Rude
    Hi,

    welchen Wert hat ein scheckheft gewarteter Motor mit 190Tkm, welcher "Schaden" ist entstanden ? Aus dem Blickwinkel gesehen ist das Angebot von VW "kulant" da der entstandene Schaden vermutlich geringer war als das was VW beisteuert.

    Gruß Frank

    Zitat

    der Knackpunkt ist: Er darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Schaden nicht passiert wäre

    Moin & Danke

    hier ist die Kernfrage gestellt ..... welchen Wert hat ein Motor der offenbar 190 tsd km gelaufen hat den noch.
    VW hat mit einer Kulanzregelung die bummelig 60 % des Neuwertes zugrundelegt sicher nicht unfair gehandelt.
    Ich kann es nur wiederholen .... das anspruchsdenken was manch einer an den Tag legt finde ich ganz einfach nur erstaunlich .... da nutzt man irgendwelche sachen und erwartet (insbesondere bei Auto`s ist das zu spüren) das man sein "abgenutztes" Zeug von dritten ersetzt bekommt wenn was kaputt geht.

    Der Hersteller bzw. Vermarkter der Ersatzteile haftet natürlich für deren Beschaffenkeit und natürlich auch dafür das das Zeug normal von Wartung zu Wartung nach Vorgabe hält.
    Genau das haben die VW Leute hier gemacht .... es erschließt sich mir nicht wirklich, wieso der Hersteller einen "Neuteil Ersatz" liefern sollte.
    Einen Anspruch auf Neuteile gibt es nur für die bei der Wartung verwendeten Teile die offenbar minderer Qualität waren ... nicht aber für den daraus resultierenden Folgeschaden ... eben den Motor ... hier wird der Kunde Schadlos gehalten.

    (Soll ich euch was sagen ... genau wegen solcher Leute die tag täglich in Autohäuser kommen und (entschuldigung) so einen Müll sülzen von wegen andere sind schuld und müssen meinen kram bezahlen hab ich das mit dem Autoverkaufen irgendwann mal an den Nagel gehängt ... und Servicemeister möchte ich heute auch nicht mehr unbedingt sein ... die Jungs sind echt nicht zu beneiden.)

    Ersatz gibt es nach art und güte der Beschädigten sache ....
    sprich ...(nochmal) der Eigentümer wird Schadlos gehalten.
    Mit dem neuen Motor bei aus meiner Sicht "erträglicher" Belastung ist er sogar besser gestellt ....bewerte den Gumpen mal mit 190 ts km und altem Motor oder aber mit 190 tsk km und 0 km Neumotor.
    DAT spricht da Bände.

    Warum hier von einem User der Gesetzgeber gescholten wird .... nun ja da mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen ... das ist nun der letzte der etwas mit nem versemmelten Motor zu tun hat.

    Geh mal mit einem 3 Jahre alten Notebok (das ordnungsgemäß gewartet ist :D ) in den Blödmarkt und verlange Kulanz wenn es die Festplatte gerissen hat.... mal gucken was passiert ?(

    Gruß
    Dirk

    3 Mal editiert, zuletzt von Dirks Karmann (24. Januar 2010 um 23:03)

  • Zitat

    Original von Dirks Karmann

    Warum hier von einem User der Gesetzgeber gescholten wird .... nun ja da mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen ... das ist nun der letzte der etwas mit nem versemmelten Motor zu tun hat.

    Aus einem ganz einfachen Grund: Der Gesetzgeber sagt, es gibt zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Waren (und Folgeschäden) gegenüber Endverbrauchern. Das ist bis dahin einfach und eindeutig: Der Kram hat zwei Jahre zu halten, wenn nicht, zahlt der Verkäufer. Da brauchst Du keinen Anwalt, kein Gericht, alles, was zählt, ist die Zeit.

    Der Gesetzgeber sagt aber auch: Wenn ein Schaden binnen des ersten halben Jahres eintritt gilt er als in der Sache angelegt und der Verkäufer zahlt, ausser er beweisst, dass der der Kufer den Fehler zumindest fahrlässig herbeigeführt hat. Danach gilt die Beweislastumkehr, d.h. nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Fehler nicht von ihm verursacht wurde sondern schon in Mängeln der Sache angelegt war. Damit ist Streit vorprogrammiert. Ohne Gutachter geht da selten was (weil ja die Verkäufer auch nix zu verschenken haben und ihrerseits wegen der verkürzen Gewährleistung unter Kaufleuten ihren Lieferanten üblciherweise nicht in Haftung nehmen können) und wirklich beweisen, dass (z.B. im konkreten Fall) niemand den Zahnriemen seit dem Wechsel angefasst hat kannst Du de Facto schlicht nicht. Wie auch. Damit bist Du bei Anwalt, Gericht etc. D.h. Du produzierst Kosten, die sehr schnell den eigentlichen Streitwert übersteigen. Wer die Arbeitsbelastung der Gerichte kennt weiss, dass das dann auch gerne mal was länger dauern kann (whrenddessen das Auto im ungünstigsten fall auf irgendeinem Abstellplatz als Beweismittel unrepariert vor sich hinschimmelt und Kapital bindet desjenigen, dem der Eimer gehört).

    Was also passiert ist: In Volkes Meinung hast Du zwei Jahre Sicherheit, wenn Du was kaufst, weil es das ist, was die Politik suggeriert. In Wirklichkeit hast Du ein halbes Jahr Sicherheit (ausser es handelt sich um einen Gebrauchtwagen, dann gnade Dir Gott oder Dein Händler geht pleite) und anderthalb Jahre vorgebliche Sicherheit, wenn Du einen Beweis erbringst, der Schlicht nicht zu erbringen ist im Regelfall in der Praxis.

    Damit hat der Gesetzgeber eine Komplexität geschaffen, die absolut sinnlos ist, Kapital vernichtet, Leute verwirrt und zu Streithähnen macht und die ohnehin überlasteten Gericht belastet - was bei einer eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht so wäre. Und genau das ist meine Kritik.

    Bei einigen Herstellern von z.B. Conusumerelektonik hat das dazu geführt dass sie auf die Beweislastumkehr verzichten und zwei Jahre Garantie geben um den Streitereien aus dem Weg zu gehen. Immerhin ein positiver Aspekt.

    Aber mal ehrlich: Ich kaufe ein beliebig teures und komplexes Gerät. Die Gewährleistung, dass das, was ich bezahlt habe, auch funktioniert, gilt ein halbes Jahr. Die meisten Hersteller geben 1 Jahr Garantie (freiwillig). So lange garantiert der Hersteller also die einwandfreie Funktion. Wenn es länger hält ist es Zufall...
    Kia wirbt gerade im Fernsehen mit sieben (?) Jahren Garantie. Keine Ahnung wie da die Bedingungen sind.

  • Zitat

    Original von B.Rude
    Hi,

    welchen Wert hat ein scheckheft gewarteter Motor mit 190Tkm, welcher "Schaden" ist entstanden ? Aus dem Blickwinkel gesehen ist das Angebot von VW "kulant" da der entstandene Schaden vermutlich geringer war als das was VW beisteuert.

    Gruß Frank

    Mal ab von der Frage, dass der Fehler durch die Reparatur entstanden ist. Was meinst Du, bedeutete es für das Image und die Werkstattauslastung und das firmeninterne Qualitätsbewusstsein (inkl. Motivation der MA) von VW wenn sie grundsätzlich sagen würden: Bei einen bei VW scheckheftgepflegten, unseren Wartungsvorschriften entsprechenden TDI darf nicht unter xxx km der Motor hochgehen, egal warum und egal wann. Das übernehmen wir selbstverständlich ohne Zucken, auch wenn das Auto 11 Jahre alt ist.
    Definitiv würden deutlich mehr Leute zum Freundlichen gehen, auch mit älteren Fahrzeugen und defintiv würde die Qualität der Fahrzeuge steigen. Definitv würde sich das Image verbessern. Definitv wäre das eine Abgrenzung zum Mitbewerb und damit ein Wettberwerbsvorteil. Dann müssen sie nur doch die Qualität liefern ab Werk und in der Werkstatt, dass das quasi nix kostet und die Fälle, in denen es doch passiert weit überkompensiert werden vom Verdienst der gestiegenen Werkstattbesuche. Ein schöner Traum.

  • Ich finde Deine Argumentation wirklich symptomatisch für "der Kunde die Melkkuh": Der Kunde hat eine Leistung bezahlt, die nicht eingehalten wurde. Hat er Pech gehabt. Wir können keinen gleichwertigen Ersatz liefern. Muss der Kunde halt zahlen. Vierstellig. Der nervt aber auch. Kein Gedanke daran, dass man vielleicht selber was falsch gemacht haben könnte und dafür "büssen muss" und dass der treue Kunde, der im Lauf der Jahre schon zigtausend in der Werkstatt gelassen hat, wenn er durch einen neuen AT-Motor dann ein bisschen besser gestellt ist, nach all dem Ärger vielleicht auch mal "Glück gehabt" haben könnte und einen erheblichen Multiplikatorerffekt hat. Kein Gedanke daran, dass Bestandskunden halten *immer* erheblich billiger ist als Neukundengewinnung. Ein wenig kurzfristig gedacht in meinen Augen. Den nächsten Autowagen kauft er halt dann bei Peuyotault, lässt da die Kohle für die Wartung und erzählt es auch seinen Freunden. Da hilft weder ein Dakkar-Sieg noch Fernsehwerbung.

    2 Mal editiert, zuletzt von markushi (25. Januar 2010 um 01:40)

  • Ach wenn die Hersteller doch auch so denken würden.
    Das Auto ist verkauft. Alles danach ist lästig.

    Nun mal zum IT-Bereich, das ist was ganz anderes. Da werden Wartungsverträge geschlossen, aller 2-3 Jahre kommen da grundsätzlich neue Geräte, sonst gibt es auch die Austauschleistungen nicht. Das nennt sich beim Auto Leasing, im IT übrigens auch. Oder man kauft den Krempel mit Wartungsvertrag.

    Nun zurück im Leben und der Härte der Warheit.

    Es ist wie es ist und ich finde immer noch dass er gut weggekommen ist.

    Grüße Kurti

    PS: DAss die europäischen Gewährleistungsrichtlinien nur Verarsche sind ist so manchem aufgegangen. Was aber die wenigsten wissen ist dass in diesem Zuge die meisten Hersteller ihre freiwilligen Garantien deutlich beschnitten haben und die Gewährleistungsrichtlinien mal gleich mit.

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Zitat

    Original von Kurti
    Nun mal zum IT-Bereich, das ist was ganz anderes. Da werden Wartungsverträge geschlossen, aller 2-3 Jahre kommen da grundsätzlich neue Geräte, sonst gibt es auch die Austauschleistungen nicht. Das nennt sich beim Auto Leasing, im IT übrigens auch. Oder man kauft den Krempel mit Wartungsvertrag.


    Letzteres. Ich habe teilweise Geräte gesehen, die kommen aus der Bronzezeit. Und haben heute noch einen Wartungsvertrag und werden heute noch binnen Stunden getauscht. Baugleich. Und die Jungs können rechnen. Aber das ist jetzt wirklich ab vom Thema.

  • Moin,

    Zitat

    Der Gesetzgeber sagt, es gibt zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung auf Waren (und Folgeschäden)


    Wo steht das mit den Folgeschäden .... ?( tut mir ja leid ... aber das ist mein täglich Brot den Vertrieblern in Autohäusern das Thema mit der Garantie und der Gewährleistung beizubringen und das ist schlicht blödsinn .... ich weiß das Thema ist nicht ganz so einfach ... wohl auch für Dich nicht lieber markushi.
    Kein Mensch will mit dem Sogenannten neuen Gewährlesitungsrecht den Kunden zur Melkkuh machen ... auch ich nicht ... da hast Du was völlig falsch verstanden.
    Es ist aber andersherum in keinster weise nachvollziehbar weshalb ein dritter für das Risiko des Nutzers in Haftung genommen werden sollte.
    Nochmal .... das Zeug was kaputt war, war bereits relativ alt und benutzt ....heißt also im umkehrschluß .... das Zeug ist nicht mehr neu ... ganz einfach.
    Mit einem Ersatz ... so die Grundidee des Gewährleistungsrechtes ... soll der tatsächliche Schaden des Kunden ersetzt werden.
    Nicht mehr und nicht weniger ..... die Rechtssprechung ist im übrigen heute auch soweit, daß Sie genau diesen "Wertausgleich neu für alt" berücksichtigt.
    Bei einer Kaskoschadenabrechnung war das im übrigen auch schon vor der Neuauflage des Gewährlesitungsrechtes normale Praxis.

    Hier nochmal die definition zum Thema Gewährleistung und Garantie:

    Gewährlesitung: Gewährleistung ist das Gesetztlich verbriefte Recht des Verbrauchers auf Mangelfreiheit des gekauften gutes zum Zeitpunkt des sog. Gefahr überganges. (Kaufzeitpunkt)
    Hinterlegt ist eine sog. Rückwirkungsvermutung die besagt, daß innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf der Verkäufer die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Nachweisen muß (kann er im Zweifel im übrigen ebenso wenig wie der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt)

    Wo hier eine Kunde gemolken werden soll musst du mir nochmal erklären?

    Garantie: Ein freiwilliges Versprechen welches sich unter umständen (nach Bedingungen) auch auf Verschleißbedingte Mängel bezieht.
    Eine Garantie muß bestimmten gesetzlichen Grundlagen entsprechen ... sie darf den Kunden nicht einseitig benachteiligen.

    In dem beschr. Fall ist m.e eigentlich alles zum Vorteil des Verbrauchers gelaufen .... einen Anspruch darauf, daß dritte einem das finanzielle risiko aus dem Betrieb einer Sache (hier Auto) abnehmen gibt es nunmal nicht ... punkt um ... da ändert auch Deine Argumentation nichts dran.

    Gruß
    Dirk

  • ... und er meldet sich doch nochmal :)

    ... hab mir das jetzt einfach mal alles angehört ... die Meinungen sind ja höchst unterschiedlich ...

    Zitat vom Vorredner (Garantieexperte): Nochmal .... das Zeug was kaputt war, war bereits relativ alt und benutzt ....heißt also im umkehrschluß .... das Zeug ist nicht mehr neu ... ganz einfach.
    Mit einem Ersatz ... so die Grundidee des Gewährleistungsrechtes ... soll der tatsächliche Schaden des Kunden ersetzt werden.
    Nicht mehr und nicht weniger .....

    Ja ja ... ist ja gut ... habe ich übrigens schon erwähnt:

    - dass der neue Motor jetzt saumäßig schlecht anspringt?
    - dass der neue Motor im Vergleich zum "alten" eine ziemlich lahme Krücke ist?
    - seit dem Einbau des ATM die Instrumente im Armaturenbrett "verrückt" spielen (mal da, mal weg)

    ... also dem Kunden soll der tatsächliche Schaden ersetzt werden ... nicht mehr, nicht weniger :)

    ... die Realität sieht halt leider (wieder mal und trotz "Expertensenf") ganz anders aus

    Abzocke, Ärger, Rennerei, weitere Reparaturen (Folgekosten ...

    Ich wünsch Euch , dass Euch mit Euren Dicken nichts ähnliches passiert - und falls ja, gute Nerven ... und macht Euch euer eigenes Bild!

    Trotzdem immer noch der Meinung, "der ist ja gut weggekommen?"

    Also direkt Betroffener sieht man´s halt immer etwas differenzierter ...

    Trotzdem viele Grüße!

    Woolf696

  • Das der neue etwas lahmer am Anfag ist sollte nicht ungewöhnluich sein. Alte und ausgeleierte Motoren gehen auf Grund der Lagerluft meist etwas besser.
    aber dass das Mäusekino verrückt spielt darf nicht sein.
    Da du aber bezahlt hast, auch sei es ein Kulanzpreis, hast du Garantie, sprich Gewährleistung. Und das ist eindeutig ein abzustellender Mangel.

    Grüße Kurti, der schon versteht dass es nervt.
    Als alter Ford Fahrer mit 4 Getrieben und 2 Motoren im Scorpio kann ich das ganz gut nachvollziehen.

    ____Schwarzvau____
    Geschafft hat man es, wenn man zufrieden mit dem ist, was man hat.
    PS: Ich liebe meinen Viano, endlich mal nen richtiger Motor mit Automatikgetriebe!

  • Moin,

    ist schon klar, daß das ganze nervt und ärgerlich ist ..... würde mir ja nicht anders gehen.
    Dennoch ... stell Dir mal die Frage was der "alte" Motor noch wert gewesen ist.
    ... und stell Dir mal vor wie das ausgesehen hätte wenn Du die Wartungen nicht bei VW gemacht hättest oder der Wechselintervall wäre überschritten gewesen .... wer hätte sich den dann an einem neuen Motor beteiligt ..... niemand ?(

    ... so long aber dieser

    Zitat

    habe ich übrigens schon erwähnt:

    - dass der neue Motor jetzt saumäßig schlecht anspringt?
    - dass der neue Motor im Vergleich zum "alten" eine ziemlich lahme Krücke ist?
    - seit dem Einbau des ATM die Instrumente im Armaturenbrett "verrückt" spielen (mal da, mal weg)

    Kram hat ja nun wirklich nix direkt mit dem "ursprünglichen" Schaden zu tun.

    Das sind ja nun eher "nachwehen" der Reparatur evtl. mangelnde Arbeitsqualität .... klar auch ärgerlich ... aber sicherlich mit einem "netten" Wort zu Reklamieren und behebbar.

    Sieh`s mal positiv .... da Du jetzt eine Rechnung bekommen und bezahlt hast (nehme ich mal an :rolleyes:) beginnt dein Gewährlesitungsanspruch / Garantieanspruch von neuem.
    Wenn Du nix hättest löhnen müssen wär auch nix mit weiterem Leistungsanspruch dem Lieferanten gegenüber.
    Trag es mit Fassung , trink nen Bier drauf :saufen: und freu Dich über den neuen Motor ... jetzt wieder mit VW ET Garantie.
    Gruß
    Dirk

    2 Mal editiert, zuletzt von Dirks Karmann (25. Januar 2010 um 18:30)