ACHTUNG! Neues Urteil zur Gewichtsbesteuerung - Lastet Eure LKWs auf!!!

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  • Es ging ja eingangs um einen Astra, der als LKW zugelassen war. Bei unseren Bussen ist das ja eher was anderes. Das Fahrzeug ist ja in erster Linie mal zum Transport von Lasten konzipiert worden. Die Personenbeförderung ist erstmal ein Abfallprodukt ;) Schliesslich ist es ein Nutzfahrzeug.

    Vielleicht vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen? Ich weiss es nicht :weissnix:

    Gruss Thomas

  • vielleicht könnte man in der sache mal etwas strukturierter vorgehen. ich bin überzeugt, dass es hier im forum auch finanzbeamte gibt. vielleicht kann mal einer etwas zu dem thema posten. oder sich bei der ofd schlau machen. von dem urteil wäre wahrscheinlich fast jeder kastenwagen betroffen, d.h. tausende von kfz nur in einer stadt, da muss doch auch bei den finanzämtern wellen schlagen.

    die tipps zur auflastung stammen aus dem jahr 2006, vielleicht fragt sich mal einer pro modell (für einen aja trapo mach ich das gerne) bei vw durch, wie das genau mit dem auflasten geht und ob an dem fahrzeug baulich was verändert werden muss.

    das gleich gilt sinngemäß für versicherungen, ob die soviel teurer werden weiß ich nicht, da bei denen zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher nutzung unterschieden wird.

    die ergebnisse sollten dann in einem eigenen thread veröffentlicht werden. wenn jetzt alle aufgescheucht herum rennen und finanzämter und zulassungststellen mit fragen bombadieren, besteht die gefahr, dass tatsächlich schlafende hunde geweckt werden und außerdem würde viel zeit unnütz verschwendet.

  • Das Fahrzeug ist ja in erster Linie mal zum Transport von Lasten konzipiert worden.


    Zum einen stimmt das so nicht, denn Multivan und Caravelle wurden als PKW und nicht als LKW entwickelt, auch ein Transporter mit Sitzen wurde als PKW und nicht als LKW entwickelt. Das reicht, um der kompletten Baureihe - mit Ausnahme der Pritsche und DoKa, denn die wurden als LKW entwickelt - ein gewichtiges PKW Indiz zuzusprechen.

    Das Urteil mit dem Astra ist sehr schön vergleichbar mit dem T4. Dieser Astra wurde ab Werk als LKW ausgeliefert, basiert auf einer Karosserie, die als PKW ausgeliefert wurde, hat aber Trennwand und verblechte Fenster und die Ladefläche überwiegt. Alles wie beim T4. Der Unterschied ist das Gewicht, und bezüglich des Gewichtes hat das Gericht klare Vorgaben gegeben, die nur ein aufgelasteter T4 erfüllen kann.

    Vielleicht vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen?


    Eigentlich schon, aber gemäß diesem Urteil sehe ich den T4 und den Astra als Apfel. Da ist keine Birne.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Meine Versicherung unterscheidet zw. > & < 1,0t Nutzlast, das zGG interessiert die nicht.

    Ich habe mich gerade mit einem Sachbearbeiter des FA für KFZ-Steuer unterhalten:
    er kenne das Urteil und sieht die Sache nicht so dramatisch....
    unterm Strich hält er sich aber an seine Dienstanweisungen und wenn die in 1-2 Jahren sagt: einmal Geldabschöpfen, dann wird er sich wohl kaum dagegen wehren.

    Die jährlichen Steuerbescheide sind lediglich Zahlungserinnerungen!!!

  • vielleicht könnte man in der sache mal etwas strukturierter vorgehen.


    Da brauchste nicht groß vorgehen... das Meißte ist eh schon klar.

    die tipps zur auflastung stammen aus dem jahr 2006,


    Daran hat sich seitdem nix geändert, und auch viele TÜVler kennen sich damit noch aus. In vielen Fällen Rosane Federn rein, passende Zugfedern für den Bremskraftregler rein und auflasten.

    das gleich gilt sinngemäß für versicherungen, ob die soviel teurer werden weiß ich nicht, da bei denen zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher nutzung unterschieden wird.


    Die werden teurer. Viele Versicherungen versichern sogar nur Klein LKW bzw. Lieferwagen bis zu 1to Nutzlast.

    wenn jetzt alle aufgescheucht herum rennen und finanzämter und zulassungststellen mit fragen bombadieren, besteht die gefahr, dass tatsächlich schlafende hunde geweckt werden


    Ich glaube nicht, daß die noch schlafen. Ich hab diese Infos von meinem Finanzamt bekommen - beim Versuch meinen Bus als LKW zu versteuern. Bei LKW die neu zugelassen werden, wenden die diese Regelung schon an. Ich vermute, es liegt einfach an der personellen Besetzung, daß die bestehenden Fahrzeughalter noch nicht angeschrieben wurden.

    Mein Vorgehen wäre jetzt, aufzulasten, das einzutragen und wenn das FA irgendwann kontrolliert werden sie erstmal nur sehen, daß das Fahrzeug passt.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Vielleicht sind hier auch ein paar Steuerrechtler unterwegs? Dann können wir die Sache mit dem Bestandsschutz mal klären:

    Aus der Abgabenordnung ( Abs. 1 Nr. 3 ist doch hier einschlägig oder nicht???))

    § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

    (1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass

    1. das Bundesverfassungsgericht die Nichtigkeit eines Gesetzes feststellt, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht,

    2. ein oberster Gerichtshof des Bundes eine Norm, auf der die bisherige Steuerfestsetzung beruht, nicht anwendet, weil er sie für verfassungswidrig hält,

    3. sich die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofes des Bundes geändert hat, die bei der bisherigen Steuerfestsetzung von der Finanzbehörde angewandt worden ist.

    Ist die bisherige Rechtsprechung bereits in einer Steuererklärung oder einer Steueranmeldung berücksichtigt worden, ohne dass das für die Finanzbehörde erkennbar war, so gilt Nummer 3 nur, wenn anzunehmen ist, dass die Finanzbehörde bei Kenntnis der Umstände die bisherige Rechtsprechung angewandt hätte.

    (2) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde von einem obersten Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet worden ist.

  • Zitat von »Chris0601«
    das gleich gilt sinngemäß für versicherungen, ob die soviel teurer werden weiß ich nicht, da bei denen zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher nutzung unterschieden wird.


    Die werden teurer. Viele Versicherungen versichern sogar nur Klein LKW bzw. Lieferwagen bis zu 1to Nutzlast.


    Deswegen wäre es ein Versuch nicht nur aufzulasten sondern analog dazu das Leergewicht zu erhöhen, um innerhalb der 1,0t Nutzlast zu bleiben.
    Das Fa sollte das ja eigentlich nicht interessieren und ein Prüfing. hat da unter Umständen auch kein Problem damit.


  • Zusammenfassend: Sich nur auf den Bestandsschutz verlassen ist wie auf dünnem Eis stehen. Es kann halten - oder auch nicht.

    Wenn bei den FA entsprechende Vorschriften der zuständigen Oberbehörden ankommen gehts zur Sache.


    Gruß, Uwe

    T4 LR - aus Freude am mitnehmen

    T4 Caravelle AHY + Box LR mit 2 Schiebetüren -> hier die Geschichte meines T4 "Red Beast"

    T4 Caravelle ACV LR mit 2 Schiebetüren -> 2. Bus The Great Blue Greek

    T4 MV 1 AHY _> Schlachtbus

    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

    T4 MV II AXG als ex. 2. Bus "Silversurfer"

  • Faszinierend, wie unser Staat immer wieder auf neue Ideen kommt, um den Bürgern die Kohle aus der Tasche zu ziehen :wall: Eine derartige Kreativität bei der Geldbeschaffung legen sonst nur Kriminelle an den Tag...

    Letztendlich läuft hier eine ähnliche Geschichte, wie sie bei den Womos abgezogen wurde...

    Gruss Thomas

  • Wenn ich mir dasgerade gelesene so durch den Kopf gehen lasse komme ich zu dem Ergebnis das das FA jederzeit seine Meinung ändert und mir einen neuen Steuerbescheid schickt ???!!! :iek:
    Das auflasten wird dann auf jeden Fall teurer /aufwendiger sein als ´nen Kat drunterzubasteln!
    Ausserdem ist unser LKW (der auch im realen Leben nur als solcher genutzt wird!!!) tiefergelegt! Da bau ich nicht mal eben andere Federn ein!
    Mit der Parkerei gibbet dann auch Probleme! Da gilt teilweise (Zeichen 315 StVO) auch ein ZGG !

    OK Leute! Wer macht die nächste Sammelbestellung fürn KAT :pray:

    Gruß
    Heike

    Unser Bus braucht noch: dringend wen der sich mit Kabelsalat auskennt! Schwellerrohre , ´nen Lackierer ..............und gaaaanz viel Arbeit!

  • auflasten, ablasten, lkw, pkw, diesepartikellfilter, blablabla, und wenn die leute für teuer geld umgebaut und umgeschrieben haben, fällt denen wieder was neues ein, und das spiel beginnt von vorn.
    ich zahl 401euro und und gut ist.

  • @ mannimond: es geht mir darum die genauen zahlen heraus zu finden. wie ist das z.B. bei meinem AJA Trapo? der hat ein zul. Gesamt Gewicht von 2650 kg, müsste also um 160 kg aufgelastet werden. die zul. achslasten sind 1400 und 1410 kg, zusammen also 2810 kg, eigentlich müsste da also nichts verändert werden. aber weisst du da was genaueres??? und das fahrzeuggewicht zu erhöhen wäre ja der wahnsinn :idiot: allein die umweltbelastung durch den mehrverbrauch :wall:

    oder kann man sich nen 160 liter zusatz tank einbauen der zum gesamtgewicht gezählt wird :nixpeil: darüber ließe sich nachdenken...

    und wenn ich das was ich das, was ich bei steuern spare tatsächlich an versicherung mehr zahlen muss, bringt das ganze auflasten gerade mal gar nichts....

    @ taxmann: ah jetzt ist es mit auch aufgefallen... ließe sich nicht argumentieren, dass der bfh als oberster gerichtshof seine bisherige rechtsprechung geändert hat? zumindest für die vergangenheit wäre dann ruhe. und für wie lange können die den steuern nachfordern, steht doch auch irgendwo in der AO, vielleicht findest Du es schneller als ich...

  • Mit den Federn von H&R ist 40mm tiefer und Auflasten möglich. Der Aufwand ist recht gering. In jedem Fall billiger als ein neuer Diesel Kat. Die Frage ist natürlich, wie lange das reicht, denn angeblich (behauptet mein Finanzamt) plant das Bundesministerium der Finanzen eine Neuregelung der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung von Fahrzeugen als PKW bzw. andere Fahrzeuge.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • die zul. achslasten sind 1400 und 1410 kg, zusammen also 2810 kg


    So einfach ist es nicht. Die Achslasten zusammengerechnet sind normalerweise höher als das ZGG des Fahrzeuges. Wenn nicht schon verbaut, brauchst Du zumindest hinten die härteren Federn. Wende Dich an VW oder an den TÜV, die sagen Dir was notwendig ist.

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  • Faszinierend, wie unser Staat immer wieder auf neue Ideen kommt, um den Bürgern die Kohle aus der Tasche zu ziehen :wall: Eine derartige Kreativität bei der Geldbeschaffung legen sonst nur Kriminelle an den Tag...

    Um es konkret zu machen: Das haben unsere Politiker gemacht - sollen wir die etwa mit Kriminellen vergleichen

    :kratz:

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    Meine bisherigen Busse:

    T2 Bj. 72 mit Umbau auf 1,7 Liter Doppelversager mit 68 PS = Saufmobil
    T4 Allstar Bj. 95 mit ABL = Supersparsam
    T4 Topstar TDI ACV Bj. 98 = Superschön
    T4 Caravelle kurz ACV mit 2 Schiebetüren = Extrem Praktisch

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