M+S Kennung

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  • Hallo

    Reicht eigentlich die M+S Kennung auf meinen Reifen um ihn als Winterreifen zu deklarieren oder muss da diese Berg mit den Sternchen drauf sein?

  • also meine versicherung hat gesagt im schadensfall zahlt sie nur wenn die schneeflocken drauf sind

    Bulli-Days 2011 - Nr.58
    Bulli-Days 2012 -Nr.55 juhu
    Bulli-Days 2013-Nr.58 juhu
    wer meine punkt,komma und rechtschreibfehler nicht lesen kann oder will soll einfach weiterklicken

  • Moin,
    mein Herr DEKRA-Prüfingenieur hat am Mitwoch auf die Frage hin erwiedrt das rein gesetzlich das M+S ausreicht. Was natürlich dann wieder einzelne Versicherungen beauflagen das ist unterschiedlich. Bei den einen reicht es die andern wollen die Schneeflocke. Viele Winterreifen währen auch "Schneeflockentauglich" haben es aber noch nicht drauf stehen weil sie entweder schon ein paar Jährchen auf'm Buckel haben oder nicht daraufhin geprüft worden sind - siehe fast alle A/T Geländereifen. Wenn ich das Profol meiner vorherig gefahrenen "Schneeflockenreifen" mit den A/T's vergleiche die ich jetzt drauf habe - und die haben keine "Flocke" - dann würde ich schon mal rein optisch auf jeden Fall zu den AT/'s tendieren für den Winter.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • mein Herr DEKRA-Prüfingenieur hat am Mitwoch auf die Frage hin erwiedrt das rein gesetzlich das M+S ausreicht.


    Nach einem Fernsehbericht von gestern Abend - heute Nacht ist das wohl nicht zutreffend. Da hat ein Herr von einem großen Reifenhändler dem Reporter erklärt, dass die Schneeflocke Pflicht ist, sobald winterliche Straßenverhältniss herrschen. Also nur an den Tagen oder in der Zeit wo Schnee, Schneematsch oder Eis auf den Straßen ist. Wenn man an diesen Tagen das Auto stehen lässt, reichen auch andere Reifen.

    Gruß,

  • M & S reicht. Der Gesetzgeber schreibt die Kennzeichnung eines Reifens mit M+S als maßgeblich zur klassifizierung zum Winterreifen. Da kann sich keine Versicherung drüber stellen.


    Die Schneeflocke ist das Hinweis, dass sich der Reifenhersteller FREIWILLIG einer zusätzlichen Testung/Prüfung hingegeben hatt, sonst nix. Das will ein Händler natürlich, weil dami mehr Umsatz erreicht werden soll.

    Nicht dem TV immer bedingungslos Gesetzeskraft unterstellen. :D

  • Nicht dem TV immer bedingungslos Gesetzeskraft unterstellen.

    Na deswegen hatte ich die Quellenangabe "TV" ja dazugeschrieben - damit sich jeder selbst ein Bild machen kann. War halt die Info, die mir zu dem Thema vorlag.

    Leider gibt es in letzter Zeit immer mehr Sendungen, welche Halbwissen verbreiten, das absolut unsauber recherchiert ist. Leider sind auch Sendungen dabei. die sich selbst den Anschein / Anspruch geben Informationen zu verbreiten.

    Gruß,

  • Danke für die vielen Infos... ich werde morgen mal meinen Versicherungsmann des Vertrauens fragen, bin ja mal echt gespannt was der so sagt.

  • Genau das waren meine Worte.

    Frag aber auch mal unabhängig davon bei DEKRA, TÜV & Co. nach was die dazu sagen. Wie schon geschrieben die Reifenhändler wollen ja auch ihre "Brötchen" verdienen.

    Bye Maik
    [b]

    ...schreib dich nich ab - lern Ostdeutsch

  • Reifentests – Neue Testvorschrift für Winterreifen

    Grundlage: „Snow performance testing“ für Einstufung in
    Kategorie „Snow“ (nicht M+S!) gem. ECE-R 117 Revision 2
    vom 15.9.2011

    Is aus meiner Vorlesung Reifentechnik die ein TÜV-ingenieur bei uns gehalten hat der sich seit 12 Jahren mit der Zulassung und dem Testen von reifen beschäftigt

  • Also ich habs jetzt von meiner KFZ Versicherung....Der DEVK
    Zitat:

    Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört auch eine geeignete Bereifung.

    Für den Versicherungsschutz gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

    Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung tritt grundsätzlich auch in den Fällen ein, in denen der Versicherungsnehmer trotz winterlicher Wetterverhältnisse keine Winterreifen verwendet hat.

    Anders als in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung beeinträchtigt sein, wenn sich der Versicherungsnehmer grob fahrlässig verhält. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, also nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten muss. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Rechtsprechung hat z.B. ein grob fahrlässiges Verhalten in einem Fall festgestellt, in dem der Versicherungsnehmer bei einer Bergabfahrt in den Alpen einen Unfall verursacht hat, weil er mit Sommerreifen in den Wintersport gefahren ist.

    Die DEVK bietet jedoch grundsätzlich für grob fahrlässig herbeigeführte Kaskoschäden Versicherungsschutz. Dennoch empfiehlt es sich auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, auf eine geeignete Bereifung besonderen Wert zu legen.

    Zitat ENDE

    Das ist doch mal ein Wort .. oder?

  • Zudem hat der Gesetzgeber bei der aktuellen Überarbeitung wieder keine Kriterien für wintertauglich festgelegt.


    Die halten das bisher bewusst im Ungewissen.

    Hauptsache die Kiste fährt.