Moin,
ich bin ja von Natur aus dämlich und habe deshalb mal ein paar Fragen zum TÜV-Abnahme-Zwang: Ich hab unsere Caravelle mit einem Klapp-Schlaf-Dach ausgestattet, das ein TÜV-Gutachten mit Fahrzeugkonformität beinhaltet. Muss ich das eintragen lassen. Und wie ist es mit der Küchenbox (Weekendbox), die auf der ehemaligen mittleren Sitzreihe verschraubt ist oder das PortaPotti samt Staukasten an benachtbarter Position. Oder meine Passat §C Sitze die die alten Frontsitze ersetzt haben. Muss das alles eingetragen werden?
Danke für eure geduldigen Antworten!
Matthias