Lampen-Halterung eintragbar (oder nicht nötig) brauche Meinungen - Danke

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo Forumsgemeinde,

    da es ja leider keine legale Möglichkeit gibt, einen stabilen, schützenden Frontbügel an meinen Multibully zu schrauben, habe ich mich endlich - schweren Herzens - entschlossen nur einen Lampenhalter und optischen Bügel anzubauen. Da mir die neuen "Personenschutzbügel" zu teuer sind und außerdem überhaupt nicht so gefallen, habe ich mir einen dezenten kleinen schwarzen Bügel ausgesucht. Dann habe ich zwar keinen Schutz, aber die Möglichkeit der Lampenmontage.

    Ob ich den jetzt nur zur Lampenhalterung verschraube oder richtig massiv, so dass ich mich auch mal drauf stellen kann, ist noch nicht entschieden. Bevor ich jetzt beim TÜV die Pferde scheu machen, hier die Bitte um Eure Einschätzung:

    Ist das eintragbar - oder muss es evtl. auch gar nicht eingetragen werden?

    Der Bügel ist aus dem Landrover - Zubehör und wenn ich mich wirklich anstrenge, dann schaffe ich es vielleicht, ihn so anzubauen, dass er nach vorne gar nicht über die Stoßstange übersteht (oder höchsten ein paar Millimeter - auf den Bildern ist er nur lose aufgelegt).

    Danke für Eure Meinungen.

    Gruß,

  • Halter fuer Lampen muessen nicht eingetragen werden, jedoch ausreichend sicher befestigt.

  • hemisoft,

    Hallo Jörg,

    wo hast Du den halter gekauft? Was kostet der?

    Gefällt mir sehr gut die idee mit dem halter, das würde ich auch gerne machen ;)

    Viele Gruesse,
    Andi+Maria


    ------------- :hurra: Mir kennad älles, ausser Hochdeitsch :hurra: -------------

    вер дас лесен канн ист кеин весси! :P

  • Wie alles, wenn es ums Auto geht, haben die aaS ein gewaltiges Wörtchen mitzureden und es liegt zunächst einmal in deren Ermessen, ob sie das Teil als Scheinwerferhalterung ansehen oder als irgendwas anderes.
    Letztlich ist mein modifizierter Cobra Frontschutzbügel auch nichts anderes als Halter und Schutzrohr für die sündhaft teuren Xenon-Fernscheinwerfer.
    Dennoch bedurfte es der technischen Abnahme, positiver Begutachtung und Neuerteilung der Betriebserlaubnis.

    Jetzt zu meiner Meinung:
    Ich würde mir das Teil ohne Bedenken und ohne technisch sachverständige Abnahme ans Auto schrauben :!:
    Am T4 gibt es genau genommen überhaupt keine Möglichkeit Zusatzscheinwerfer zu befestigen, ohne irgendeine Art Verstärkung oder Halterung zu verwenden.
    Also muß man sich etwas einfallen lassen und einen Geräteträger zwischen Auto und (legales) Zubehör bauen.
    Zusatzscheinwerfer haben auf die Eintragung der Fahrzeuglänge übrigens keinen Einfluss (auf die Fahrzeughöhe übrigens schon!) und sind für sich bereits genehmigt.
    Sie stellen niemals eine Gefährdung dar; das wurde bei der Erteilung der Zulassung schon geprüft.

    Hast Du schön ausgesucht das Teil :thumbup: Gib mal Artikelnummer oder weitere Infos dazu hier kund.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Das Halter nicht eingetragen werden bzw. erlaubt sein müssen, ist mir neu!
    Ich habe auf meinem Rallye AUto einen Irmscher Lampenbügel, für den ich eine ABE
    mitführen muss! Da würde ich doch lieber bei Deiner örtlichen Prüfstelle vorfahren und
    vorsichtshalber Fragen - bei positiver Antwort, dann Namen des Prüfers und Tag merken.
    Oder besser einen zweiten Mann als Zeugen dabei haben! Wenn es nachherr irgendwo mal ein Ticket geben sollte
    oder eine angeordnete Tüv >Vorführung, könnte es sonst sein, dass der aaS sich nicht mehr an seine AUssage erinnert
    und Du doch die A****karte gezogen hast ! :S

    Was ich nicht verstanden habe, warum es keinen Bügel für Dein Modell geben soll?
    Andauernd stehen geprüfte gebrauchte Bügel für den KV in ebay !
    Meinen, für meinen exTraPo habe ich auch dort gekauft!
    Eintragung war kein Problem und die ABEs habe ich noch!

    Gruß und viel Erfolg!

    Kippi

    Edith: Ok, es liegt an Deiner komischen Frontschürze dass nichts passt, oder ? :whistling:
    Habe ich eben beim ersten mal gar nicht gesehen!

    Ich bekomme diese Woche noch einen Projekt Zwo Umbau mit KV rein.
    Mal schauen, was man da bauen kann! :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Cpt.Kippdotter (24. Juli 2012 um 20:44)

  • Hast Du schön ausgesucht das Teil :thumbup: Gib mal Artikelnummer oder weitere Infos dazu hier kund.

    Guckst Du bitte im Beitrag 5 - der ist aus der Bucht, Artikelnummer o.ä. steht keine drauf.

    Was ich nicht verstanden habe, warum es keinen Bügel für Dein Modell geben soll?
    Andauernd stehen geprüfte gebrauchte Bügel für den KV in ebay !

    Es gibt natürlich die sog. Personenschutzbügel. Das sind ja aber keine brauchbaren Bügel um irgendwas (außer der sowieso nicht so sehr gefährdeten Fahrzeugmitte) wirklich zu schützen. Daher gefallen mir diese nicht so gut. Als reiner Lampenhalter finde ich diese halt übertrieben und als Schutzbügel finde ich sie eher untauglich.

    Als Schutzbügel würde ich mir gerne etwas montieren, das auch die Scheinwerfer und die Fahrzeugecken z.B. vor Astschlägen / Gestrüpp schützt (So was wie den Budich Dakar) - das ist aber legal nicht mehr möglich - so zumindest mein Kentnissstand.

    Daher brauche ich nur einen Lampenhalter - und dafür ist der Bügel ausreichend - ich hatte halt nur Angst, dass ich den auch wieder eintragen lassen muss - und das nicht klappt.
    Bin jetzt aber auf Grund der Anmerkungen etwas beruhigter, werde den (stabil - zum draufstellen) irgendwie montieren (wie weiß ich allerdings noch nicht - muss ich sehen) und dann damit zum TÜV fahren.

    Gruß,

  • :thumbup: OK!
    Bügel in der Art sind ja die Budich Dakar Bügel.
    Wenn Du einen originalen findest ist auch eine Eintragung möglich!
    Vor kurzem war einer günstig im Angebot, aber natürlich finde ich die Anzeige gerade nicht!
    So richtig schick finde ich die nicht, willst Du jetzt ein Expeditionsfahrzeug aus Deinem T4 machen ?? ;(

    Da gab es hier doch gerade die Sammelbestellung von nordischen Nr-Schild Haltern mit 2 oder 4 Scheinwerferhaltenpunkten.
    Wäre das nichts für Dich ?

    Gruß Kippi

    Einmal editiert, zuletzt von Cpt.Kippdotter (24. Juli 2012 um 21:13)

  • Bügel in der Art sind ja die Budich Dakar Bügel.So richtig schick finde ich die nicht, willst Du jetzt ein Expeditionsfahrzeug aus Deinem T4 machen ??

    Nö, aber wenn ich einen (großen) Schutzbügel montiert hätte, dann so einen Budich Dakar. Soviel ich weiß, gabs die aber nur mit Mustergutachten und die sind - meines Wissen - nicht mehr eintragungsfähig (Aussage meines TÜV'lers) Wenn Du da was anderes weißt (mit Quellen, da mein TÜVler das schon abgelehnt hatte). Wenn es die mit der alten ABE gab, oder einem Teilegutachten , dann könnte mein TÜVler die noch eintragen - aber so was habe ich nicht gefunden.

    Da gab es hier doch gerade die Sammelbestellung von nordischen Nr-Schild Haltern mit 2 oder 4 Scheinwerferhaltenpunkten.
    Wäre das nichts für Dich ?

    Doch, da habe ich einen vierer mitbestellt (und habe ihn schon) und bin dann dadurch wieder auf die Idee gekommen den alten Bügel noch mal auszugraben - der sagt mir von der Optik mehr zu, da kleben die Lampen nicht so am Nummernschild. Mal sehen - vielleicht verbaue ich den Vierer-Halter später noch für die Nebelscheinwerfer. (Muss ich aber erst mal sehen, wie das aussieht)

    Gruß,

  • AH, Ok!
    Ich habe auch schon mal überlegt den Halter umgedreht zu montieren.
    Ich habe noch 4 flache Scheinies liegen, die könnten "hängend" ganz gut aussehen!

    Gruß Kippi

  • Ich habe die gleichen Erfahrungen / Erkenntnisse wie Hemi.
    Bügel, die früher aufgrund des Teilegutachtens problemlos eingetragen wurden, werden heute beim TÜV abgelehnt.
    An meinem ehemaligen Firmen-OPEL Combo hatte ich beispielsweise so ein Teil, gekauft und montiert so etwa 2006, aber immer "vergessen" das Ding eintragen zu lassen.
    Als ich das dann 2009 nachholen wollte, war der Zug abgefahren; die Eintragung wurde mit dem Hinweis auf die FZV abgelehnt.

    So einfach einen "alten" Bügel nehmen und eintragen lassen geht also nicht.
    Auch Hinweise auf "war doch schon eingetragen" oder "früher ging das aber" oder "es ist doch ein Gutachten dabei" fruchten nicht.

    Deshalb würde ich Hemis Fund auch niemals als Frontbügel bezeichnen oder Deklarieren, sondern immer nur als Scheinwerferhalterung.
    Auf den Begriff "Frontschutzbügel" oder sogar "Rammschutz" reagieren die aaS extrem allergisch; da bekommen die immer gleich Ausschlag.

    Daher folgt auch meine Empfehlung: Dranbauen und gut ists; und die ungeliebten Bezeichnungen dafür gar nicht in den Mund nehmen.
    Im Gegensatz zu Frontschutzbügeln werden sogenannte Geräteträger nämlich nach wie vor problemlos akzeptiert, beispielsweise Fahrradträger oder Dachgepäckträger oder Ähnliches.
    Hemis Bügel ist auch nichts anderes als ein Geräteträger.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hey Jörg,
    sieht echt gut aus! Was machst du denn, wenn du die Frontmaske/Kühler in Wartungsstellung nach vorne klappen willst? Musst du dann jedesmal die Lampen mit Halterung abbauen?
    Gruß aus Hamburg
    Torsten

  • sieht echt gut aus! Was machst du denn, wenn du die Frontmaske/Kühler in Wartungsstellung nach vorne klappen willst? Musst du dann jedesmal die Lampen mit Halterung abbauen?


    Guter Hinweis, da habe ich noch nicht dran gedacht. Mal sehen ob es reicht, die Scheinwerfer zu lockern und nach vorne zu kippen - das teste ich heute Abend mal. Notfalls muss ich den Lampenträger halt abschrauben (sind ja nur 2 Schrauben).

    Gruß,

  • Das ist auch immer wieder mein Problem.
    Ich entferne in dem Fall dann immer eine von den 2 Schrauben der Bügelhalterung auf jeder Seite und klappe den Rammschutz nach vorne ab.
    Die elektrischen Zuleitungen der Xenons sind ohnehin am Steuergerät gesteckt und können einfach abgesteckt werden.

    Bei größeren Aktionen ist der Bügel aber dennoch im Weg und wird komplett entfernt.
    Je mehr man sich da dran baut, desto mehr an vorbereitenden Maßnahmen hat man bei der Wartung ... :wacko:

    hemisoft
    gibt doch mal nen Link auf das Teil.
    kann man das nicht auch ganz gut als Dachlampenbügel nehmen oder so ... oder als Halterung für Solarpanel. :?:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)