California Exclusive auflasten? Wer hat Erfahrung?

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  • Hallo Zusammen,
    Kann mann den CE auflasten? Wenn ja, wer hat das gemacht und was ist zu beachten?

    Gruß
    Benjamin

  • Moin,

    Auf wieviel willste auflasten?
    Meiner hat 2895kg - sprich nur 100kg mehr als Serie. Das ist reine Formsache: ab zum TÜV und Auflassung eintragen lassen.
    Wichtig ist natürlich auch, dass die Felgen und reifen die entsprechende traglast haben...
    Bei mehr Auflassung wirst du vermutlich Federn tauschen müssen.

  • 100kg wäre schon nicht schlecht. Ich glaub halt dass ich im urlaub ständig über die 2,8t bin und somit überladen rumfahre. Habt ihr das mal nachgemessen, ich meine seid ihr da mal auf eine Waage?

  • Ich würde auch gerne auf 3t auflasten...

    Hab mir die 1600kg Drehstäbe besorgt und hinten hab ich ja schon Violette Federn... Wollte noch auf die 2t Radlager auf die HA machen und dann auf der suche nach eine Prüfer der das abnehmen wird...

    ^^

    MFG
    Ron and the Dogs

    retrocampers

    Aktuelle Fuhrpark...

    Ford Transit MK1 -67
    T3 Joker -87
    T3 Atlantic -90
    T3 Lyding ROG II -86
    T4 CE syncro -00

    Kommt noch mehr! ^^

  • Es gab schon mal einen Beitrag zum Auflasten auf über 2890kg bei Kastenwagen.
    Ich meine das es nicht ging.
    Nur Pritschen lassen sich auf bis zu 3300kg auflasten.

    Meiner hat auch 2890kg zzG. Auf die Waage will ich demnächst aber auch mal.

  • Die Freigabe für 3,3to gilt wohl nur für Pritsche, Fahrgestell und Doka. Es gab oder gibt aber im Forum den einen oder anderen der mehr als die max. 2,89to per Einzelabnahme eingetragen bekam.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • ist zwar schon ein klein wenig älter, aber ich hatte mal mit einem TÜV-Prüfer gesprochen, der gemeint hat, wenn die entsprechenden Federn (hinten Braun) und Drehstäbe, dicke Stabis etc. verbaut sind, dann könnte man auch auf mehr als 2,89 auflasten. Was die Sache zu mindest für mich dann eher unatraktiv gemacht hat, ist dass man dann nur noch die gelbe Plakette mit DPF bekommt (keine Ahnung ob das bei allen Baujahren so ist).

  • Hi,

    Zitat

    dass man dann nur noch die gelbe Plakette mit DPF bekommt

    soweit ich das nun verstanden habe kannst Du mit "PKW" + "2.89t" auch grün bekommen nur bei "Womo" musst Du unter 2.8t bleiben.

    Gruß Frank

  • Hi,


    soweit ich das nun verstanden habe kannst Du mit "PKW" + "2.89t" auch grün bekommen nur bei "Womo" musst Du unter 2.8t bleiben.

    Gruß Frank

    :?: :?: Das ist ja putzig, seid wann hängt denn der Schadstoffaustoß davon ab?? (mit dem zGG lasse ich mir eingehen, weil der Bus bei höherer Zuladung unter größerer Last bewegt wird).

    Einmal editiert, zuletzt von CC?? (20. August 2012 um 14:06)

  • Hi,

    ... stimmt schon ... das gleiche Auto ... der gleiche Motor ... mal gelb, mal grün ... aber für die PKW Modelle des T4s gibt es halt die "Sonderregelung" die man sich so zu Nutze macht.

    Gruß Frank

  • Hi,


    soweit ich das nun verstanden habe kannst Du mit "PKW" + "2.89t" auch grün bekommen nur bei "Womo" musst Du unter 2.8t bleiben.

    Gruß Frank

    Das gilt aber nur bei EU2 Modellen bis 2000. Bei EU3 ab 2001 sollte das Gewicht wieder egal sein.
    Meiner hat DPF und 2890kg mit Grün.

  • Die Sonderregelung gilt nur für PKW, nicht für Nutzfahrzeuge (LKW). Wohnmobile unter 2,8to werden als PKW eingestuft und geschlüsselt (Schlüsselnummer wie PKW), Wohnmobile über 2,8to werden als Nutzfahrzeuge geschlüsselt. So kann man beim nicht aufgelasteten WoMo von dieser Regelung Gebrauch machen, beim aufgelasteten WoMo aber nicht.

    Für mehr als 2,89to gibt es von VW nur Freigaben für Pritsche, DoKa und Fahrgestell, nicht für die geschlossenen Busse und Transporter. Das heißt nicht, daß nicht ein vernünftiger Prüfer fähig ist per Einzelabnahme mehr ZGG einzutragen. Ein Freund von mir hat z.B. im 1990iger (oder 91iger?) Multivan (KR) 3to eingetragen. Ob der Prüfer wusste was er da tat oder zu blöd war die Freigabe richtig zu lesen weiß ich allerdings nicht.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Ob der Prüfer wusste was er da tat oder zu blöd war die Freigabe richtig zu lesen weiß ich allerdings nicht.


    Diese Formulierung finde ich nicht gut so gewählt. Die Leute machen Ihren Job, und gut ist es.

  • Nun - die Formulierung trifft es auf den Punkt - entweder er hat seinen Job richtig gemacht und hat die Auflastung korrekt geprüft und eingetragen, oder er hat seinen Job nicht richtig gemacht und hat eine Freigabe eingetragen, die für dieses Fahrzeug nicht gültig war. Das ist bei sorgfältigem Arbeiten gut zu erkenne.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Hi,

    Zitat

    hat eine Freigabe eingetragen, die für dieses Fahrzeug nicht gültig war

    ein Baurat kann auch Umbauten eintragen für die es keine Herstellerfreigabe gibt da er die nötige Fachkompetenz hat die Umbauten entsprechend zu beurteilen. Nur weil es vom Hersteller keine Freigabe gibt heißt es noch nicht das es nicht geht.

    Gruß

    Frank