Anforderung einer CoC ( EU-Übereinstimmungsbescheinigung )

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  • Die wird beispielsweise benötigt um kompetent Auskunft zu erhalten, welche Reifengrößen denn nun wirklich bereits ab Werk "eingetragen" sind,
    oder welche Höhentoleranz ebenfalls werksseitig für das Fahrzeug gestattet ist.
    Letzteres gibt dann Aufschluss darüber, welche Federn aus dem VW-Regal denn in dem Auto werkeln dürfen, ohne dass man eine besondere technische Abnahme anstrengen muß.

    Auch Angaben über den Toleranzbereich der Vorder- und Hinterachsgewichte stehen in der CoC drin, was einige Leute hier zur Bereifungsänderung (geringere Traglast) benötigen,
    sowie letztlich auch die werksseitig vorgesehenen Sitzplätze (von-bis).

    Alles Sachen, die die Beschaffung einer CoC interessant machen.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • und braucht man wenn man ein Fahrzeug vom europäischen Ausland importieren will ... ich hatte ne Menge Rennereien weil ich keines hatte, vom Importeur keines bekam und deswegen eine Einzelgenehmigung machen musste.
    Jetzt hab ich zur Vorsicht mal ein CoC angefordert, mal schauen was passiert :rolleyes:

    In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders

  • Die CoC wurde bislang eigentlich kostenfrei zugeschickt.
    Sollte sich da was geändert haben?

    Dein Auto ist ja sogar noch jünger als meines ... ?(

    Wie auch immer ... ich habe die CoC noch vor etwa 2 Jahren kostenfrei erhalten.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo
    also habe es versucht.Es soll Der Preis für Ihre angeforderten COC-Papiere beträgt 50,00 Euro zuzüglich 19% MwSt.

    Dann machst was falsch.
    Meine kam im Oktober völlig unbürokratisch und kostenfrei.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Bei neueren Fahrzeugen, für die kein Fahrzeugbrief "alter Art" ausgestellt wurde, ist für die Zulassung in jedem Fall neben den beiden "Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2" auch die CoC vorzulegen.
    Zumindest sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung das so vor.

    Soweit ich das aus meinem Bekanntenkreis weiß, haben nicht alle Leute ihren alten Fahrzeugbrief aufbewahrt und einige haben den nicht mal von der Zulassungsstelle wieder ausgehändigt bekommen.
    Es wäre also interessant zu erfahren, wie sich die Zulassungsstellen bei einem Zulassungsverfahren verhalten, wenn beispielsweise bei einer Ummeldung keine CoC vorgelegt wird.

    Seit wann stellen die Fahrzeughersteller diese CoC eigentlich aus?
    Was macht man bei der (Wieder-)Zulassung eines älteren Fahrzeugs, für das man keine CoC bekommen kann, aber auch kein Fahrzeugbrief mehr vorhanden ist, sondern "nur" Zulassungsbescheinigungen?

    Manche Leute in diesem Staat denken anscheinend nur von 12 bis Mittag.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Dann machst was falsch.
    Meine kam im Oktober völlig unbürokratisch und kostenfrei.

    Nanu ?

    So richtig eindeutig ist das aber nicht:

    Zitat

    4. Muss ich für ein COC zahlen?

    Seit dem 01.06.2003 erhebt die Volkswagen AG für die Zweitausstellung eines COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) der Marken Volkswagen und Audi eine Gebühr. Die Gebühr beträgt 50,00 Euro zzgl. 19% MwSt. je Dokument.

    Die VW AG stellt seit 1996 automatisiert alle COC-Daten den europäischen Importeuren zur Verfügung. Die Importeure haben somit die Möglichkeit, COC-Papiere dem Handel/ den Kunden zur Verfügung zu stellen. Dennoch kommt es zu entsprechend hohen Anforderungen nach einer Zweitausstellung durch den Hersteller. Nach EU-Recht ist der Hersteller zur kostenlosen Ausgabe einer Erstschrift verpflichtet. Für die Zweitausstellung kann jedoch der Ausgleich der beim Hersteller entstehenden Kosten verlangt werden.

    Aus unserer Sicht gehört die Übergabe des COC-Papiers bei grenzüberschreitenden Verkäufen mit zum "Verkaufsakt" analog zum Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung im Inland. Wir bitten Sie daher, im eigenen Interesse, bereits beim grenzüberschreitenden Kauf darauf zu achten, dass Ihnen mit dem Fahrzeug auch das zugehörige COC-Papier übergeben wird.

    Des weiteren haben wir unsere Importeure von der neuen Situation in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, den eigenen Handel zu informieren, dass bei länderübergreifenden Verkäufen die Erstellung von COC-Zweitdokumenten durch den Hersteller kostenpflichtig wird.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum
    Geklettert ist auf einen Baum,
    Schon meint, daß er ein Vogel wär,
    So irrt sich der.

    Wilhelm Busch

  • Ich habe ohne VauWeh Logistiks Kontakt aufgenommen und darauf hingewiesen, dass ich KEIN Gewerbe habe.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Diese CoC ist also ebenso wichtig wie früher der Fahrzeugbrief, zumindest was die technischen Daten des Autos angeht.

    Im Falle unseres Forenkollegen, der für die Ausstellung jetzt Geld bezahlen soll, scheint es sich dann wohl um eine Zweitschrift zu handeln, die ja kostenpflichtig sein kann.
    Bliebe die Frage offen, wer denn die Erstschrift erhalten hat und nicht heraus rückt,
    oder sie eventuell verbummelt hat. :whistling:

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Hallo

    aber leider gibt es nicht für alle Fahrzeuge eine CoC.

    Habe im Frühjahr unseren T4 aus Holland reimportiert - eine CoC gibt es dafür nicht - als war eine Vollabnahme fällig.

    Der Bus wurde in Hannover gebaut und dann nach Holland exportiert.

    Gruß Rainer

    Einmal editiert, zuletzt von daily (10. Dezember 2012 um 14:39)

  • Für meinen Bus gibt es auch keine Coc da kommt die meldung "Die Fahrgestellnummer ist bei Volkswagen nicht bekannt".

    Der bus wurde in hannover gebaut und blieb immer in deutschland.

  • Für meinen Bus gibt es auch keine Coc da kommt die meldung "Die Fahrgestellnummer ist bei Volkswagen nicht bekannt". ...


    Verschrieben vielleicht? Wobei sich hier wieder die Frage stellt, seit wann es die CoC überhaupt gibt.
    1995 könnte eventuell zu alt sein.

    Für den 2001 in Deutschland gebauten Holländer kommt mir das ganze aber eher spanisch vor. ;(
    NL ist aber Gründungsmitglied der EU, und sollte daher auch die EU-Richtlinien zeitnah umgesetzt haben.

    CU, Axel

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Die CoC gibt es seit dem Jahr 2000.
    Davor gab es die nationalen Betriebserlaubnisse.
    Mercedes hat die ersten EU-Übereinstimmungsbescheinigungen bereits 1993 eingeführt.

    Ein Staat, der sich der Deindustrialisierung, der Rettung der Weltbevölkerung auf Kosten der eigenen Bürger sowie dem Kampf gegen rechts verschrieben, aber ansonsten keine Programmatik hat, ist fertig.

  • Insofern sollte auch für das holländische Auto eine CoC verfügbar sein.
    Mein im Januar 2000 erstmalig zugelassenes Auto (im Dezember1999 gebaut!) hat jedenfalls eine solche CoC.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Es gibt drei Möglichkeiten zur Erlangung einer BE:
    1. Das Fahrzeug hat eine ABE (steht auf dem Typenschild)
    2. Das Fahrzeug hat eine EG Betriebserlaubnis COC (steht auf dem Typenschild)
    3. Nationale BE durch Einzelbegutachtung nach §21 StVZO DE

  • Für mein Exportfahrzeug (Gebaut Mitte Dezember 99) gibt es auch keine COC,
    da VW Nutzfahrzeuge damals für Exportmodelle keine Herausgegeben hat.
    Somit hat mein Typenschild im Motorraum auch keine E- Nummer.

    Aber mit der Hersteller-Auslieferungsbescheinigung (bekomme man bei VWN telefonisch oder per E-Mail, bearbeitung 4-6Wochen!) ist die Abnahme nach $21 für die Zulassung in D kein Problem

    Ganz kuriose Sache das.... Aber alles schon mitgemacht ^^

    ..On the other side I'll see you again..

  • Hab meine CoC heute in der Post gehabt, und sie war kostenlos. Ich war auch erst verwirrt wegen der 50€. Habe mich dann einfach mal angemeldet und durch geklickt. Am Ende heisst es dann, zu zahlender Betrag 0,00€.

    Gruß
    Thorsten