Wohnmobilstellplätze-Benutzung abhängig vom Kfz-Schein Eintrag?

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  • Neu gekauft.

    Mein T4, zGG 2700 Kg, PKW-Eintag,
    aab-Motor, Kat+DPF, Grün, keine Sthehöhe mit Reimo Sitz/Schlafbank,
    Hängeschrank, schnell abnehmabren
    Gardinen, Klapptisch, eine MOBILEN Kochstelle, (Benutzung drausen und innen),
    Beifahrer Drehsitz. Elektro-Anschluss.

    Zielsetzung:

    1. Benutzung als WOMO. Die Einrichtung ist
    vorhanden.

    2. Unbedingt an allen Parkplätzen, auch in der Innenstadt parken.

    Mit WOMO geht das nicht, oder ? (auch nicht mit zGG von 2700 Kg?)

    3. Unbedingt an den Wohnmobilstellplätzen
    übernachten

    Entscheidend ist doch der Eintrag Kfz-Schein. ?

    Unabhängig vom Steuer/Vs. (April bis Oktober)

    Muss bei mir PKW stehen, oder?

    Ich will unbedingt an den Wohnmobilstellplätzen übernachten.

    Wenn ich die Gardinen auf „allen“ Fenstern befestige habe ich Wohnmobil,
    also die Berechtigung auf die Wohnmobilstellplätze ?

    Ohne Gardinen, ohne Kochstelle, meine Sitzbank längst und Motorrad darin ein
    PKW und überall parken auch zur Not eine Nacht darin übernachten?

    Wie geht das bei den Wohnmobilstellplätzen, worauf wir dort geachtet?

    Danke.

  • Hallo

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    2. Unbedingt an allen Parkplätzen, auch in der Innenstadt parken.

    Mit WOMO geht das nicht, oder ? (auch nicht mit zGG von 2700 Kg?)

    Warum sollte das nicht gehen? Es gibt nur wenige Parkplätze an denen WoMos explizit verboten sind, diese kenne ich vor allem in Frankreich bei Sehenswürdigkeiten. In Deutschland darfst Du meines Wissens sogar im WoMo schlafen sofern es dazu dient Deine Fahrtüchtigkeit wiedr herzustellen. Campen darfst Du natürlich nicht.

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    3. Unbedingt an den Wohnmobilstellplätzen
    übernachten

    Entscheidend ist doch der Eintrag Kfz-Schein. ?

    Unabhängig vom Steuer/Vs. (April bis Oktober)

    Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand den KFZ Schein sehen will, Wohnwagen sind zum Teil verboten und meist verpönt, aber wenn Du mit Deinem Bus da stehst, kann ich mir kaum vorstellen, dass irgendjemand den Schein sehen will oder Deinen Bus begutachtet.

    Viele Grüsse
    Andreas

  • Hallo Andreas,

    hier geht mir um die jetzigen saftigen Busgelder der Gemeinden.

    Stichwort sei das blaue Parkplatzschild mit
    entsprechend weißem Zusatzschild, auf dem ein Fahrzeugsymbol angebracht ist. In
    diesem Fall wird also das parken für andere Fahrzeuge nicht freigegeben,
    sondern auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt. Hier ist das Übernachten auch
    für eine Nacht im Wohnmobil unzulässig, weil das Parken dieses Fahrzeugtyps untersagt ist.


    Ich denke, wenn mein T4 als PKW, mit nur Sitzbank, ohne Bettteil, Gardinen und Herd

    ausgestattet ist, liegt der Fall anders als wenn ich in meinem Kfz-Schein ein
    Wohnmobil stehen habe, oder?


    Dann können die nachts anklopfen. Oder?


    Zitat von Dir:

    In Deutschland darfst Du
    meines Wissens sogar im WoMo schlafen sofern es dazu dient Deine
    Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.

    Nein, Andreas.
    Die Auslegung der Verordnung besagt: Wenn du nicht parken darfst,
    darfst Du auch nicht eine Nacht übernachten.

    In diesem Fall ist das Bussgeld höher als eine Nacht auf dem Campingplatz, oder?

    Wie sieht die Praxis aus in D und F.

  • Hört sich nach schlechten oder gar keinen Erfahrungen an.

    Meine Erfahrungen:
    Ich habe schon oft auf allen möglichen Plätzen mit dem T4 (ohne Hochdach, ohne Klappdach - aber mit Vorhängen) in Deutschland (D) und Frankreich (F) und Slowenien (S) und Belgien (B) übernachtet:

    • Auf Marktplätzen (D+F+S+B)
    • Auf Stellplätzen mit WoMo-Verbot über Nacht (D + F + B)
    • Auf Stellplätzen nur für WoMo (D+F+S)
    • Auf Parkplätzen vor Einkaufszentren (D + S + B)
    • Auf Parkplätzen vor Sehenswürdigkeiten (D + F + B)
    • Auf Parkplätzen vor Firmen / Fabriken (D + B + S)
    • Am Straßenrand (D + F + B + S)
    • Auf Parlplätzen die für Fahrzeuge aufgrund Höhe über 2m durch Balken über der Fahrbahn komplett gesperrt sind (D + F + B)

    und bin noch nie auf den Fahrzeugtyp (PKW oder WoMo) angesprochen worden. Wenn ich mal kontrolliert / angesprochen wurde (von Ordnungspersonal), dann nur weil (alles wirklich passiert):
    - in der Gegend eine Fahnung lief (nicht nach mir :) )

    - ich darauf hingewiesen wurde, dass ich hier nicht länger als 1-3 Nächte stehen darf
    - ich auf die Waldbrandgefahr hingewiesen wurde mit dem Hinweis ich dürfe kein Feuer machen (hatte ich auch nicht getan und auch nicht vor)
    - ich vom Werkschutz der nahen Firma gefragt wurde, was ich hier mache - als ich wahrheitsgemäß sagte: "bis morgen Früh schlafen" hat man mir eine Gute Nach gewünscht.
    Ich habe an solchen Örtlichkeiten natürlich keine großen Campingbetrieb "gestartet", sondern maximal zum Abendessen mal einen Tisch und zwei/vier Stühle rausgestellt. Die kommen dann nach dem Abendessen zum schlafen wieder rein. Sonnensegel oder noch größeres baue ich da dann nicht auf - das bleibt Stellplätzen in der Natur oder auf dem Campingplatz vorbehalten.
    Tagsüber bin ich dann aber meistens (oder eigentlich immer) in der Nähe unterwegs und komme dann erst Abends zum schlafen an den Stellplatz zurück (oder fahre den Stellplatz erst Abends an). An den anderen die evtl. schon auf einem solchen Stellplatz stehen, sieht man auch recht schnell, ob und in welchem Umfang man willkommen ist oder nicht. Finde ich dort nur "Groß-Wohnmobil-Fahrer" oder "Wohnwagen-Burg-bauer" dann halte ich meist etwas Abstand - treffe ich auf andere T1-T5 - Fahrer oder ähnliche Baugrößen, dann suche ich meist deren Nähe. Es hat sich gezeigt, dass dann schnell der Kontakt hergestellt ist (nicht immer aber oft).

    Gruß, Jörg

  • Naja - wenn unter einen Parkplatzzeichen Zeichen 1048-10 drunter ist (PKW Siluette), dann darfst Du da nur mit Fahrzeugen in deren Fahrzeugschein PKW steht parken. Wenn Zeichen 1048-17 (Wohnmobil Siluette) drunter ist, darfst Du da nur mit Fahrzeugen parken, in deren Fahrzeugschein auch Wohnmobil steht parken.

    Alles geht also nicht mit ein und demselben Fahrzeug. Auf vielen WoMo Stellplätzen (besonders bei denen in beliebten Ferienregionen die von den Gemeinden betrieben werden) steht Zeichen 1048-17 drunter, und auf den PKW Parkplätzen ist dann auch sehr oft 1048-10 drunter. Im Allgemeinen ist das da dann so, daß man mit dem WoMo nur noch sehr wenig Parkmöglichkeiten in den Städten und für kurze Zeiträume findet, dafür jedoch 24 Stunden weise auf dem WoMo Parkplatz stehen kann.

    Also - einen Tod musst Du sterben. Probleme gibt es nur in überlaufenen Gebieten zu den Hauptzeiten. Trickreich kann natürlich ein Fahrzeug sein, das als PKW zugelassen ist, allerdings aussieht wie ein Wohnmobil. Auf Wohnmobilplätzen stellt dann keiner dumme Fragen, und auf PKW Parkplätzen sind die dummen Fragen nicht schlimm, da man da ja parken darf. Heißt jedoch nicht, daß man nicht doch mal auf dem WoMo Stellplatz erwischt werden kann.

    E10 ist Mist... es macht Dieselmotoren kaputt

  • Danke für die Antworten.

    Nein, ich habe wirklich keine Ahnung. Habe den T4 Anfang Dezember erst gekauft.

    Eigentlich nur um mein Motorrad mitnehmen zu können.

    60000 Km meistens versteckt, wild, ohne Zelt auzustellen, die Motorradplane musste genügen.
    In Skandinavien auf den Bushalterstellen. Dort war ich nicht der Einziger.

    Immer wieder im Regen, immer wieder. Deshalb der T4. Will trotzdem frei sein.

    Gruss

  • Zitat

    Nein, ich habe wirklich keine Ahnung. Habe den T4 Anfang Dezember erst gekauft

    Nur keine Scheu - so hat jeder mal angefangen - Die Erfahrungen wirst Du machen - und nicht missen wollen.

    Will trotzdem frei sein.

    Ich glaube, dazu ist der T4 einer der besten Ansätze die man in Deutschland machen kann :thumbup:

    Gruß, Jörg

  • Hab ähnliche Erfahrungen wie Hemi. (Wobei ich noch nie vor einer Sehenswürdigkeit stand)
    Stress gabs bisher nur in NL (Die wecken einen echt Nachts auf und scheuchen dich weg. Egal ob du fahrtüchtig bist...)

    Grüße
    Lars

  • Die Frage des Themenstarters ist garnicht verkehrt:
    Als VW-Bus-Fahrer macht man sich selten Gedanken darum, dass man als eingetragenes "Sonstiges KFZ Wohnmobil" des öfteren mal falsch parkt, wenn unter dem blauen P-Schild noch das Zusatzschild PKW (als Piktogramm) angebracht ist.
    In der Praxis kenn ich aber keinen Fall, bei dem eine Politesse anhand des Kennzeichens eine Abfrage zur Fahrzeugart gestellt hat und dann evtl. ein Knöllchen erteilt hat.


    Quelle: http://www.mobiletouren.de/Berichte_rund_…latze_-_re.html

    Eine Rechtsauskunft des Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg von 12/2003


    Reisemobilfahrer Johann Kose hat eine Anfrage an das Ministerium gerichtet. Hier ein Auszug aus der Veröffentlichung des Schreibens in der Mobil Szene aktuell (MSa), dem Club-Magazin der Reisemobil Union e.V. Ausgabe 02/2004:


    Wohnmobile gehören keiner der üblichen Fahrzeugkategorien, wie etwa PKW, Omnibus oder LKW an und sind deshalb in der Gruppe der “sonstigen Kfz” untergebracht. Im Kraftfahrzeugschein wird das Wohnmobil daher unter der Bezeichnung “SO.Kfz Wohnmobil” (= sonstiges Kraftfahrzeug-Wohnmobil) eingetragen. ...

    Bei folgenden - beschränkenden - Zusatzzeichen dürfen Wohnmobile nicht parken:

    1048-10 (Pkw-Symbol): nur Personenkraftwagen,
    1048-11 (Pkw mit Anhänger-Symbol): nur Personenkraftwagen mit Anhänger,
    1048-13 (Lkw mit Anhänger-Symbol): nur Lastkraftwagen mit Anhänger,
    1048-16 (Bus-Symbol): nur Kraftomnibusse
    Bei Zusatzkennzeichen 1048-12 (Lkw-Symbol = nur Kraftfahrzeuge