Neu gekauft.
Mein T4, zGG 2700 Kg, PKW-Eintag,
aab-Motor, Kat+DPF, Grün, keine Sthehöhe mit Reimo Sitz/Schlafbank,
Hängeschrank, schnell abnehmabren
Gardinen, Klapptisch, eine MOBILEN Kochstelle, (Benutzung drausen und innen),
Beifahrer Drehsitz. Elektro-Anschluss.
Zielsetzung:
1. Benutzung als WOMO. Die Einrichtung ist
vorhanden.
2. Unbedingt an allen Parkplätzen, auch in der Innenstadt parken.
Mit WOMO geht das nicht, oder ? (auch nicht mit zGG von 2700 Kg?)
3. Unbedingt an den Wohnmobilstellplätzen
übernachten
Entscheidend ist doch der Eintrag Kfz-Schein. ?
Unabhängig vom Steuer/Vs. (April bis Oktober)
Muss bei mir PKW stehen, oder?
Ich will unbedingt an den Wohnmobilstellplätzen übernachten.
Wenn ich die Gardinen auf „allen“ Fenstern befestige habe ich Wohnmobil,
also die Berechtigung auf die Wohnmobilstellplätze ?
Ohne Gardinen, ohne Kochstelle, meine Sitzbank längst und Motorrad darin ein
PKW und überall parken auch zur Not eine Nacht darin übernachten?
Wie geht das bei den Wohnmobilstellplätzen, worauf wir dort geachtet?
Danke.