T4 1.9 TD Bj. 96 ABL WoMo - Steuern

Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
  • Hallo zusammen,

    ich habe mir vor 3 Wochen mein erstes Auto überhaupt, einen VW T4 1.9 TD (ABL), Bj. 96 als WoMo-Ausbau über 2,8t, gekauft und nun den ersten Schreck bekommen, als ich den Steuerbescheid von der Zulassungsstelle bekam: 450€!
    Ich habe mich im Vorfeld ehrlich gesagt nicht wirklich mit der Besteuerung und steuerwirksamen Einbauten (Kat, Partikelfilter o.ä.) beschäftigt, bin aber aufgrund der vorhandenen gelben(!) Plakette davon aus, dass ich damit mindestens in der Schadstoffklasse 2 (S2) und somit bei 290€ landen würde (ist die Schadstoffklasse eigentlich die gleiche Ziffer, die auf der Plakette (gelb = 3) verzeichnet ist?).

    Nun habe ich versucht, das anhand der Daten in den Papieren nachzuvollziehen, bin aber relativ schnell an zumindest für mich widersprüchlichen Infos gescheitert.
    Erstmal die m.E. relevanten Daten aus den Papieren, inkl. meiner Kommentare in blau - falls etwas fehlt, bitte Bescheid geben:

    2.1: 0603
    2.2: 010
    F.2: 2810
    5: So. Kfz Wohnmobil über 2,8t
    14: 93/59/I, GKL: G1
    14.1: 0631
    nach folgender Übersicht wäre das S1: http://demo.ms-visucom.de/adria/de/bilde…toffklassen.pdf
    22: u.a. "FZ erfüllt RL 94/12/EG I"
    ich finde nur RL 94/12/EG (M), und das wäre nach der gleichen Übersicht S2 - aber immernoch mit roter Plakette

    Weitere Angaben zu einem nachgebauten Kat oder Partikelfilter finde ich unter 22 nicht, auch in den gesammelten Unterlagen zu dem Bus (bin 5. Besitzer) finde ich fast nichts, was auf eine Nachrüstung hindeutet, zumindest nichts was das explizit beinhaltet. Das einzige sind ein paar Service-Flyer und eine - leider nicht ausgefüllte - Einbaubescheinigung für einen "HJS Leistritz Austauschkatalysator".

    Daher die Frage an euch, ob mir jemand die Besteuerung erklären oder vielleicht sogar darlegen kann, dass mein T4 falsch besteuert wird. Über einen Erklärungsansatz, wie er überhaupt zu seiner gelben Plakette gekommen ist, würde ich mich auch freuen ;)

    Der Vorbesitzer kann zu diesen Themen leider nichts sagen, da er den Bus nur kurz besessen hat, die 450€ Steuern geschluckt hat und die Plakette schon dran war.

    Vielen Dank schonmal vorab an alle, die zur Aufklärung dieses Phänomens beitragen können/wollen :)

    Beste Grüße,

    Stefan

  • Zwei Dinge:
    1) Der Partikelfilter und damit die Plakettenfarbe hat auf die KFZ-Steuer keinerlei Einfluss.
    2) Über RL 94/12/EG I finde ich gar nichts. Vielleicht mal zum TÜV hin und das aufklären lassen?

  • Zwei Dinge:
    1) Der Partikelfilter und damit die Plakettenfarbe hat auf die KFZ-Steuer keinerlei Einfluss.
    2) Über RL 94/12/EG I finde ich gar nichts. Vielleicht mal zum TÜV hin und das aufklären lassen?


    Zu dieser Richtlinie habe ich auch nur sehr wenig gefunden, allerdings z.B. das hier, wo gesagt wird, dass das Euro2 entspricht.
    Und da in der Übersicht, die ich im ersten Posting verlinkt hatte, nur die "
    94/12/EG(M)" auftaucht, habe ich den Verdacht, dass das das gleiche ist.

  • Dann geh zum TÜV, lass dir das bestätigen und erhebe Einspruch beim Finanzamt.


    Da sich meine verfügbare Zeit nur sehr selten mit den TÜV-Öffnungszeiten deckt, wollte ich das hier im Forum gern weitestgehend "absichern" ;)

    Wenn das also stimmt und diese RL Euro2 bedeutet, kann ich also davon ausgehen, dass ich zu hoch besteuert werde?

    Bekäme ich bei Anerkennung durch den TÜV dann eine neue Emissionsschlüsselnr.? Und wenn ja, müsste ich die vermutlich bei der Zulassungsstelle umtragen lassen, richtig?

  • Meine Antwort auf all deine Fragen ist: Möglicherweise.

    Das kann dir alles (nur) der TÜV beantworten. Die kann man auch anrufen, hab ich gehört :) Und ab und an haben die auch Samstags offen! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von TheBlackOne (15. Mai 2013 um 16:06)

  • Moin, bevor ich hier viel hin schreibe, wurdest du schon umgeschlüsselt? Oder besteht das Problem noch?

    Gruß Hannes

  • Hallo Hannes,

    das Problem besteht noch, ich war damit zwischenzeitlich bei der Dekra und habe das von einem Prüfer checken lassen. Er meinte, das habe so seine Richtigkeit, auch wenn ich nicht wirklich verstanden habe, warum.
    Falls du also anderweitige Infos hast, gerne her damit :)

    Beste Grüße,

    Stefan

  • Ich hoffe ich bekomme jetzt keinen Ärger, weil das hier vielleicht nicht
    ganz hin passt. Aber da es für andere ABLer interessant sein könnte und
    ich mit einigen Kontakt habe und hier alle mitlesen, hier nun mein
    großes Erfolgserlebnis:


    Wenn Ihr im ''Fahrzeugschein'' unter Ziffer 22 den Zusatz ''Erfüllt die
    RL 94/12 EG'' stehen habt dann ruft kurz die Jungs unter 0800-VOLKSWAGEN
    an und sagt den das. Sehr nette und fähige Leute da. Ihr bekommt dann
    kostenfrei! eine Bescheinigung zugesendet. Mit der marschiert ihr zur
    Zulassungsstelle (alten Brief und Schein natürlich auch mitnehmen). Dort
    könnt ihr das Fahrzeug dann umschlüsseln lassen und PENG! steht EURO 2
    auf dem Scheinchen. Heute kam die Bestätigung vom Finanzamt: 304€ statt
    519€


    Viel Spaß, Hannes :thumbup:

  • Hannes, vielen Dank für den Tipp! Habe nach einem Telefonat meine Zulassung per Mail eingereicht und warte jetzt mal voller Vorfreude ab. Parallel bin ich mit der örtlichen Dekra und meiner Versicherung bezüglich LKW-Zulassung im Gespräch, aber das gehört in ein anderen Thread.

  • Kann sein, dass ich nun neben dem Thema liege, aber: Eine gesonderte Besteuerung der Wohnmobile gilt doch seit 2006 nur noch bei Verwendung eines (Klapp-) Hochdachs. Es ist doch eine Stehhöhe gefordert...

    Ich selber habe den ABL als Womo zugelassen, werde aber normal besteuert (keine Stehhöhe vorhanden!). Nur der nachgerüstete KAT brachte eine Minderung von > 500€ auf aktuell 372,-€ im Jahr

    Aloha :thumbup:
    Micha

  • Kann sein, dass ich nun neben dem Thema liege, aber: Eine gesonderte Besteuerung der Wohnmobile gilt doch seit 2006 nur noch bei Verwendung eines (Klapp-) Hochdachs. Es ist doch eine Stehhöhe gefordert...

    Ich selber habe den ABL als Womo zugelassen, werde aber normal besteuert (keine Stehhöhe vorhanden!). Nur der nachgerüstete KAT brachte eine Minderung von > 500€ auf aktuell 372,-€ im Jahr

    Diese Geschichte mit der Stehhöhe ist seit Anfang diesen Jahres nichtig, das FA muss sich an der Zulassung orientieren - siehe hier
    Also ab zum FA und andere Besteuerung fordern :)

    Abgesehen davon wäre das für mich eh irrelevant, da ich ein Alkoven-Hochdach auf dem ABL habe.

  • Diese Geschichte mit der Stehhöhe ist seit Anfang diesen Jahres nichtig, das FA muss sich an der Zulassung orientieren - siehe hier
    Also ab zum FA und andere Besteuerung fordern :)

    Abgesehen davon wäre das für mich eh irrelevant, da ich ein Alkoven-Hochdach auf dem ABL habe.

    OK. Danke für den Hinweis. Ist an mir kpl. vorbei gegangen.
    Nun muss ich mal sehen was ich mache. Mein Trapo ist in der Tat ein "unechtes" Womo. Den Schrankeinbau habe ich vergangenes Jahr rausgeschmissen.
    Am besten halte ich vlt. die Füße erstmal still... ?(

    Aloha :thumbup:
    Micha

  • Hey Hannes,

    mittlerweile bin ich von meiner Spanienreise zurück und habe das mal ausprobiert.
    Nach dem Anruf sollte ich denen eine Kopie meines Fz-Scheins senden, zur Überprüfung, ob meine Anfrage berechtigt ist.
    Die antworteten mir jetzt allerdings, dass eine Umschlüsselung in eine andere Abgasstufe für mein Kfz leider nicht möglich ist, ohne weitere Angabe von Gründen.

    Hast du eine Idee, was man da noch machen könnte?

    Beste Grüße,

    Stefan

  • Hallo,

    das Thema ist zwar schon etwas älter - Hat zufällig noch jemand etwas von dem Schreiben, mit dem man beim LRA die Schlüsselnummer ändern hat lassen können? VW hat die Daten dazu anscheinend zwischenzeitlich selbst nicht mehr. Wenigstens hatte ich mit meinen bisherigen Anrufen jetzt keinen Erfolg. Laut den freundlichen Mitarbeitern sieht man wohl quasi nur noch verschlüsselte Informationen, die an der Stelle nicht weiterhelfen. Also so Farbcode etc.

    Prüfstelle, LRA und Zoll stellen sich auf den Standpunkt, dass man wohl ohne technische Änderung nix machen kann. Der oben genannte Zusatz in #9 von Gizmo wäre bei mir genau das zutreffende. Ich habe auch den Steuerbescheid von über 500 bekommen. Wäre super, wenn da noch jemand was hat, mit dem man arbeiten könnte. (Für das "H" ist meiner leider noch 3 Jahre zu jung)

    Viele Grüße

    n3087