Hallo,
für eine Wohnmobil-Zulassung wird ja u. a. eine Küche gefordert. Darf sich diese auch in einer ausziehbaren Heckschublade befinden? D. h. sie wäre nur zugänglich bei geöffneter Heckklappe, ist aber bedienbar ohne den Boden zu berühren
Aus den gängigen Unterlagen (wie bspw. aus diesem Thread) geht das nicht eindeutig hervor. Gibt’s hier jemanden, der so eine ausziehbare Küche beim TÜV durchgekriegt hat?
Der TÜV Termin rückt nämlich bei mir näher, dann würd’ ich mich jetzt mit dem Ausbau noch beeilen... (Klapptisch fehlt noch)
Schöne Grüße
telefant