WoMo-Zulassung mit ausziehbarer Küche in Heckschublade?

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  • Hallo,

    für eine Wohnmobil-Zulassung wird ja u. a. eine Küche gefordert. Darf sich diese auch in einer ausziehbaren Heckschublade befinden? D. h. sie wäre nur zugänglich bei geöffneter Heckklappe, ist aber bedienbar ohne den Boden zu berühren :D
    Aus den gängigen Unterlagen (wie bspw. aus diesem Thread) geht das nicht eindeutig hervor. Gibt’s hier jemanden, der so eine ausziehbare Küche beim TÜV durchgekriegt hat?
    Der TÜV Termin rückt nämlich bei mir näher, dann würd’ ich mich jetzt mit dem Ausbau noch beeilen... (Klapptisch fehlt noch) ;)

    Schöne Grüße
    telefant

  • So was ähnliches hab ich auch schon mal angesprochen:

    KLICK

    Generell kann ich mittlerweile nur bestätigen, dass das Gespräch mit dem Prüfer unumgänglich ist. Und falls der Erste zu viel sehen will, geh zum nächsten. Selbst innerhalb einer Prüfstelle sind die Unterscheide gewaltig.

  • Also ich hatte mir extra für die Zulassung eine "ausziehbare Kochgelegenheit" gebaut. Hat dem Tüv nicht gefallen, weil der Kocher nicht für innen geeignet war. Sollte ich wieder ausbauen. Jetzt steht im Schein: "Kochgelegenheit nur ausserhalb des Fahrzeugs verwenden"

    DER AAB MIT DER BINÄREN EINSPRITZPUMPE (ON / OFF) ist Vergangenheit. Stattdessen jetzt mit AHY unterwegs...

  • buzz: danke für den Link, den hatte ich bei der Suche gar nicht gefunden... :S

    Hat denn jemand dieses besagte VdTÜV-Merkblatt 740 zur Hand? Bzw. wo kann ich das herbekommen? Habe über Google nur eins gefunden, was undatiert ist und ziemlich alt zu sein scheint.

  • Also ich hab meine "Kochgelegenheit" auch im Heck in einer Schublade untergebracht, war bei meinen Tüv Prüfer absolut o.k.

  • mein Prüfer meinte ich kann mir auch eine alte Bremsscheibe als Kocher Attrape irgendwo hinschrauben- des is ihm sch... egal 8)

  • Update: War beim TÜV Rheinland und hab mit dem Prüfer gesprochen bzw. ihm meine Schublade gezeigt. Er war nur mäßig begeistert und meinte, Kochen soll man eigentlich im Inneren des Fahrzeugs und es reiche ihm nicht, dass die Gasflasche nur transportiert und zum Kochen angeschlossen würde, es also keinen Gasschrank mit Entlüftung gibt.

    Im Merkblatt, was er mir mitgegeben hat, steht außerdem noch eine Spüle als Mindestanforderung drinnen…!? (Dachte, dass hätte sich geändert.) Irgendwie blöd, dass es außer solchen undatierten Merkblättern nichts gibt, wo man sich eindeutig dran orientieren kann.

    Muss dann wohl also zum nächsten TÜV ziehen… 8)

  • http://www.tuev-nord.de/de/service-inf…mobile-3082.htm
    das sind die fakten.

    und hier Mini Kofferraumküche für T4 Womo-Zulassung mit Stückliste und bebilderter Bauanleitung (Update 31.3. 08:05)

    was ich dazu noch sagen muss.... wenn ein Prüfer schon positiv gestimmt wird, durch eine saubere Lösung und es nicht aussieht wie gerade im Wald improvisiert, dann "kann" das Vorteile haben.
    Der ist ja auch nicht blöd und sieht auch ob das nur für eine Zulassung zum Womo gebaut ist oder ob da eine gewissen ernsthaftigkeit hintersteckt. zumindest sollte der Prüfer in dem moment den eindruck bekommen. :)

    2 Mal editiert, zuletzt von slashnick (17. Juni 2014 um 08:25)

  • dass es außer solchen undatierten Merkblättern nichts gibt, wo man sich eindeutig dran orientieren kann.


    Doch gibt es doch und wurden hier schon mehrfach erwähnt.
    Unter anderem ein Merkblatt des VdTÜV (dem Dachverband aller TÜVs in Deutschland), welches momentan allerdings in Überarbeitung ist.
    Von einer Spüle steht da nichts drin, ebensowenig wie die oft genannte Stehhöhe an der Kochstelle.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Unter anderem ein Merkblatt des VdTÜV (dem Dachverband aller TÜVs in Deutschland), welches momentan allerdings in Überarbeitung ist.
    Von einer Spüle steht da nichts drin, ebensowenig wie die oft genannte Stehhöhe an der Kochstelle.


    Problem ist, ich weiß nicht wie ich da dran kommen soll – und der TÜV-Prüfer, wo ich am Montag war, war felsenfest davon überzeugt, dass eine Spüle nötig ist, weil die halt in seinem Merkblatt drinnen steht.
    Aber, wie gesagt: Bevor ich mich mit dem rumärgere, probiere ich es lieber erst woanders…

  • So, erfreuliches Update: Habe jetzt die WoMo-Zulassung bekommen, beim TÜV in Köln. So ganz sicher im Bezug auf die Auslegung der Richtlinien war man dort zwar auch nicht (3 Prüfer, 3 Meinungen), aber mein Prüfer war mir letztlich wohlgesonnen – was wahrscheinlich die Hauptsache ist ;)

    Die Versicherungsersparnis beträgt übrigens 50% :thumbup: