Moin, ich werde demnächst meinen LKW Trapo zum Womo umschreiben lassen. Ich habe heute beim ADAC den Steuerrechner für Womo angesehen.
Meiner hat als zulGG in Ziffer F.1 und F.2 = 2800kg eingetragen und als Schlüsselnummer in Ziffer 14= 96/69/EGIII und in Ziffer 14.1 = 0653. Das würde gemäss ADAC bedeuten Schadstoffklasse S4. Kann das sein oder interpretiere ich etwas falsch?
Danke für Aufklärung.
Viele Grüße
Thomas
1999er 2.4D AJA mit Schadstoffklasse S4 bei Womo Steuer?
Bitte bei Problemen mit dem Forum das Endgerät und Version angeben!
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hast du nen kat selber verbaut?
wenn ja welchen.
0653 ist nicht S4 sondern S1. Dein Wohnmobil mit 2800kg zählt anscheinend schon als schweres Womo über 2,8t. Das zeigt dir die 06 vor der 53
Wie hier im Forum schon oft geschrieben:
PKW (zgg egal) und womos bis 2,8t haben die Schlüsselnummer 04XX
LKW (zgg egal) und womos über 2,8t haben die Schlüsselnummer 06YYaus XX wird YY und muss explizit in der Umschlüsselungstabelle nachgeschaut werden.
bei dir würde aus 0653 die 0429
siehe link: http://www.misteratz.de/new/images/akt…latt_auszug.pdf
guck da nach der abgasnorm im Klartext (96/69/EGIII) und die steht bei 0653 und 0429.
Daher S1.
Die Frage ist nur, ob dein Womo eins bis 2,8t ist oder über 2,8t. Eigentlich solltest du die 0429 haben.
wurde mal umgeschlüsselt? vom lkw/pkw zum womo
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Moin & danke für Deine Antwort.
Also aktuell ist es noch ein LKW geschlossener Kasten 0653 mit zulGG 2800kg. Ich möchte daraus ein Womo machen. Kat / DPF ist nicht nachträglich verbaut.
Jetzt habe ich auch erst kapiert, wie sich die Schlüsselnummern zusammensetzen. Danke.
Viele Grüße
Thomas -
Genau ... das Fahrzeug hat die Schadstoffklasse 96/69/EGIII ...
mit 2.800kg wird dass dann ein Wohnmobil unter 2,8t und bekommt somit den 04er Schlüssel 0429Vermutlich handelt es sich um ein Automatikfahrzeug oder einen Syncro
Die sind leider so ziemlich mit der schlechtesten Stufe bewertet, die man sich für einen T4 vorstellen kann.
Selbst mit DPF gäbe es allenfalls eine gelbe Plakette, wobei ein DPF ja nichts an der steuerlichen Einstufung ändert (weshalb eigentlich nicht )Als WoMo kostet der dann 440,- EUR jährlich, weshalb man sich Gedanken machen sollte, ob der Mehrbetrag bei den Steuern (gegenüber 172,- EUR für LKW) von der Einsparung bei der Versicherung gedeckt wird.
Wird irgendein relevantes Teil der Wohnmobilaustattung nicht dauerhaft im Fahrzeug befestigt, dann bleibt es zulassungsrechtlich dasselbe Auto wie vorher.
Kein Gesetz verbietet Dir, eine Wohnmobilausstattung in einem LKW zu transportieren und auch zu benutzen; natürlich mußt Du die "Ladung" ordentlich sichern, im Zweifel festschrauben.
Manche Versicherer lassen sich übrigens auf den Deal ein, das Fahrzeug als WoMo zu versichern, selbst wenn es laut Zulassung ein PKW oder ein Nutzfahrzeug ist.Das wäre vielleicht auch noch so eine Idee.
CU, Axel
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Moin Axel, danke für Deine ausführliche Antwort
es ist ein "normaler Transporter" mit 2,4D AJA und 5-Gang, kein Syncro oder Automatik. Den Tipp mit der "Ladung" werde ich dann wohl umsetzen, dass ist vorerst die sinnvollste Lösung.
Viele Grüße
Thomas
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kein Syncro oder Automatik
Hm ... 0653 bzw. 0429 also 96/69/EG III kenne ich nur von Syncros und ggf auch Automatik-T4s.
Da ich es nicht besser weiß, würde ich auf eine falsche Einstufung tippen
Die 2WD LKWs und PKWs sollten 96/69/EG I haben und somit 0633 bzw. 0427