Wohnmobilzulassung...wurde nicht eingetragen

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  • EU-Vorschrift ist in nationales Recht umgesetzt worden


    Das ist mal ein sehr guter Hinweis :thumbup:

    Mit dem nationalen Recht kann auch der Prüfer etwas anfangen und man kann ihn sogar festnageln :!:

    Gute und wichtige Information :yeah:

    Jetzt fehlt mir dazu nur noch die Durchführungsverordnung und die Verwaltungsvorschriften, sowie die diversen richterlichen Kommentare. :whistling:

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • DirkS: Ich habe vor wenigen Tagen im Ruhrgebiet (genauer Standort kannste gerne von mir per PN bekommen) meinen Bus als Wohnmobil zugelassen bekommen. Ich habe keinen Küchenblock so wie er hier im Forum oder in der Wiki gerne verwendet wird, sondern einen Campingkühlschrank (mit selbstgebautem Untergestell, verankert an der Befestigung für den 7. Notsitz) und darauf einen Kartuschenkocher (dieser ist nicht fest, sondern auf einer Holzplatte montiert und mit Gurten um Kühlschrank, da der Campingkühlschrank ein Toplader ist und deshalb zum Beladen des Kühlschranks runtergenommen werden muss). Eine Spüle habe ich nicht und diese wurde auch nicht gefordert.Allerdings war mein ursprünglicher Plan der gleiche wie deiner, namentlich den Kocher in der Heckschublade zu verbauen, dies wollte der Prüfer allerdings nicht. Argument war das gleiche wie in deinem Fall; das wäre dann nicht im Wohnraum. Leider wurde auch mir durch die Umtragung der 7. Sitz ausgetragen, aber darauf kann ich verzichten. Vielleicht hilfst dir ja weiter. Ansonsten musst du wirklich in den Osten fahren. In NRW darf die Ummeldung leider nur der TÜV machen. Ich hatte vorher auch schon bei der Gtü etc nachgefragt.

  • Argument war das gleiche wie in deinem Fall; das wäre dann nicht im Wohnraum.


    Wobei zunächst mal der Begriff "Wohnraum" zu definieren wäre.
    Ganz abgesehen davon steht im Gesetz nichts zum Begriff "Wohnraum", sondern lediglich etwas über "mitzuführende Ausrüstung".

    Ich behaupte einfach mal, dass auch der von außen erreichbare Kofferraum zum Wohnraum gehören kann und ggf. beispielsweise ein Heckzelt witterungsbedingt zur Verwendung kommen könnte.
    Ohne die passende Durchführungsverordnung (in der dann die Begrifflichkeiten interpretiert und definiert werden) und einer Verwaltungsvorschrift (die Anweisungen zur Handhabung einer Umschreibung liefert) kann der aaS doch erzählen was er möchte (ich aber auch).

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Auch ich bin gerade dabei, meinen MV zum Womo umschreiben zu lassen.

    Dazu habe ich einen Spirituskocher Origo 1500 in die Heckschublade geschraubt, und habe das Auto am vergangenen Mittwoch von einem aaS begutachten lassen (In BW, Tüv Süd).
    leider in einer Werkstatt, und ich war nicht dabei. Die Anerkennung wurde nicht erteilt, da eine Spüle fehlen würde.

    Ich habe mich daraufhin am Freitag ans Telefon gehängt, um etwas über die Hintergründe zu erfahren. Leider war der aaS, der mein Auto angeschaut hatte, nicht erreichbar. Ein anderer teilte mir mit, es gäbe eine "interne Dienstanweisung", in der die Spüle gefordert sei.
    Das verwunderte mich sehr. Soweit mir bekannt, gibt es derzeit nur die Richtlinie 2007/46/EG, die regelt, was ein So.KFZ Womo ist.
    (EDIT: bzw. StVZO, Anlage XXIX)
    Aus meiner Sicht wäre es doch seltsam, wenn der die Tüv Süd AG (also eine privatrechtliche Aktiengesellschaft) befugt wäre, über diese Regelung hinaus, Anforderungen zu formulieren.

    Nach einigen weiteren Telefonaten landete ich schließlich bei Herrn Eberhard Lang vom Tüv Süd in Filderstadt, der offensichtlich für derartige Fragen zuständig ist.
    Herr Lang (der sehr freundlich und verbindlich war) bestätigte mir, dass tatsächlich einzig die o.g. Richtlinie gelte, und es keine darüber hnausgehenden Regelungen, ministerielle Anordnungen oder ähnliches gäbe.
    Die genannte "interne Dienstanordnung" war ihm nicht bekannt, und er war sehr erstaunt darüber, dass es so etwas geben soll.
    Er vermutete, dass es eventuell noch Mißverständnisse gäbe, da bis zur Novelle des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von 2012 wohl Druck vom Finanzministerium ausgeübt worden sei.
    Er versicherte mir, sich der Sache anzunehmen.

    Meinen eigentlichen Prüfer habe ich immer noch nicht erreichen können. Der andere Prüfer, mit dem ich am Freitag gesprochen hatte, teilte mir heute mit, dass er von Herrn Lang über die Situation aufgeklärt wurde, und man diesen Punkt nun bei allen Tüv Süd Stellen endgültig klarstellen wolle.

    Ich hoffe, dass das also jetzt bei allen aaS ankommt. Und dass ich meinen endlich erreiche...

    Falls es immer noch Probleme geben sollte, empfehle ich, auf Herrn Lang zu verweisen (DW 538 beim Tüv Süd in Filderstadt)!

    Viele Grüße vom hoffentlich baldigen Wohnmobilisten
    Mark

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

    Einmal editiert, zuletzt von KNOX (2. Mai 2016 um 17:22)

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man rechtzeitig vor Vollendung der Arbeiten Kontakt aufnimmt und mit denen redet kann man sich Arbeit sparen und die Prüfer sind dann meist auch "williger" bzw durch die Vorabinformation schon eingebunden und vorbereitet.


    Ich denke, das könnte die wichtigste Erkenntnis aus diesem thread sein:
    Sich einen Prüfer suchen, mit dem man vorab die geplanten Änderungen abspricht - bzw. sich genau den Prüfer suchen, der das genehmigt, was man selber will.
    Und danach ausschließlich mit diesem Prüfer den Termin zur Abnahme machen.

    Denn der Ermessensspielraum der Prüfer ist gigantisch... :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von otto waalkes (2. Mai 2016 um 20:53)


  • Ich denke, das könnte die wichtigste Erkenntnis aus diesem thread sein:
    Sich einen Prüfer suchen, mit dem man vorab die geplanten Änderungen abspricht - bzw. sich genau den Prüfer suchen, der das genehmigt, was man selber will.
    Und danach ausschließlich mit diesem Prüfer den Termin zur Abnahme machen.


    Ich habe das exakt so gemacht ... und es hat 100% problemlos funktioniert. :thumbup:

    2016er VW T6 Kasten LR / 2,0 TDI (CAAC) mit 180 PS ----- 2022er MAN TGE 4.180 4x4 Knaus Van TI Plus 650 MEG

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche auch meinen Multivan zum Womo gemacht:
    Platte unter das Multiflexboard geschraubt und an den Stützen aus Metall die Platte mit dem Brett befestigt.
    Links die Platte etwas abgesenkt, 2-Platten Elektrokocher auf die Platte geschraubt - fertig.
    Kosten (mit hochwertiger Resopal-Platte) inkl, 2-Plattenkocher, Schrauben und Gedöns ---- 130 Euro. Ca. 5 Stunden geschraubt...

    Tüv ohne Probleme, Zulassungsstelle: umgeschrieben - bingo! Kostenersparnis 700 Euro in der Versicherung!!!