Womo Zulassung oder erst DPF nachrüsten? Reihenfolge??

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal irgendwo gelesen, dass man beim Umschreiben auf Wohnmobil warten soll bis man einen DPF nachgerüstet hat (zwecks grüner Plakette).
    Welchen Vorteil hat das Ganze?

    Kann ich auch erst zum Wohnmobil umschreiben und dann den DPF nachrüsten, oder habe ich da Nachteile - evtl. bei Rückzahlung (aktuell 260 Euro) vom Staat?

    Mein Multivan 2 wiegt 2450 Kg - noch ist er als Transporter eingetragen (Umbau).

    Grüße,
    Simon

  • Ich würde,

    DPF einbauen (Einbaubestätigung wenn durch Werkstatt) -> Womo-Umbau fertig (am besten wie mit dem TÜV besprochen) -> Zum TÜV alles gemeinsam eintragen lassen. Spart man Weg, Zeit und Geld.

    janu

  • Mein Multivan 2 wiegt 2450 Kg


    leer oder als zulässiges Gesamtgewicht?

    Was heißt denn: mein Multivan ist als Transporter zugelassen ?(
    Entweder ist der als PKW oder als LKW zugelassen, oder (von ganz früher) als Kombinationskraftwagen, was dann heute PKW ist.

    Mangels ausreichend ausgefülltem Profil kann man leider nicht erkennen um was für einen Motor es sich handelt.
    Die meisten ACV-Diesel bekommen als PKW mit DPF eine grüne Plakette, als LKW aber nicht.
    Ein PKW kann auch über 2,8t zGG haben, ein LKW auch darunter; ein WoMo bis einschließlich 2,8t wird abgastechnisch als PKW eingestuft, darüber als LKW.
    Insofern hat feel Free T4: da unrecht.

    Es fehlt ein wenig Input um die gestellte Fragen kompetent zu interpretieren und zu beantworten.

    Sollte der Themenstarter aber wirklich nur eine Antwort auf die Frage nach der Reihenfolge bekommen wollen, dann hat janu schon den empfehlenswerten Weg aufgezeigt.
    Erst wenn beides erledigt ist (also TÜV eingetragener WoMo-Umbau und von Werkstatt oder TÜV bestätigter DPF-Einbau) mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle, damit man das alles in einem Abwasch erledigen kann.

    CU, Axel

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

    Einmal editiert, zuletzt von axelb (6. Juni 2016 um 16:42)

  • Hallo zusammen,

    sorry Axel ich wusste nicht, dass ich das Profil so ausfüllen kann - ist erledigt.

    Also es handelt sich um einen Transporter der zum Multivan 2 umgebaut wurde inkl. ACV Motor und der Multivan Vollauslastung.
    Das Fahrzeug wird aktuell als PKW in den Papieren geführt, es hat eine gelbe Plakette.

    Das Gewicht beträgt vollgetank gewogen 2450 KG - der TÜV hat die Messung gefordert.

    Der Tüv meinte es wäre möglich als WOMO die Grüne Plakette mit diesem Fahrzeug zu erlangen.
    Hat aber auch dazu geraten beides, also WOMO Umrüstung und Plakette in einem Abwasch zu machen.

    Ich wollte hier noch mal auf Nummer sicher gehen, ob ich auch erst die Womo Zulassung machen kann und später die DPF Umrüstung.

    Klar würde beides zusammen Zeit, Geld und Weg sparen - doch ist um Moment die Kohle für einen DPF nicht da - das ist der Hintergrund...

    Kennt ihr preiswerte Anbieter außer kat-versand.de?

    Ich habe schon einen Kat drin - doch kann ich nicht nachweisen, dass dieser noch keine 5 Jahre alt ist/ bzw. 80.000 gelaufen hat.

    Könnte ich einen gebrauchten DPF/KAT einbauen und damit inkl. ABE zum TÜV oder muss es ein neuer sein?

    Grüße,
    Simon

  • Das Gewicht beträgt vollgetank gewogen 2450 KG


    OK ... also ein ACV aus 2001 mit einem Leergewicht von 2.450kg.
    Das Leergewicht ist aber völlig irrelevant für die Berechnung und Einstufung.
    Wichtig wäre das zulässige Gesamtgewicht.

    Die Reihenfolge dürfte ja mittlerweile klar sein, oder?
    Beide Änderungen vornehmen und mit den Unterlagen/Gutachten dann 1x zur Zulassungsstelle.

    Bleibt die Frage wie hoch das Leergewicht des Autos jetzt ist und welchen Abgas- bzw. Emissionsschlüssel der Wagen jetzt hat.
    Erzähl doch mal was darüber bitte.
    Davon ist dann nämlich abhängig ob er überhaupt eine grüne Plakette als WoMo bekommt oder nicht.

    ..

    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Wenn du Pech hast, bekommst du als Womo nur 4 Sitzplätze eingetragen.

    Bei einem Womo muss die Zuladung mindestens die Summe aus folgenden Werten sein:
    10 kg Gepäck pro Meter Fahrzeuglänge: 47,9 kg beim KR/LV
    10 kg Gepäck je Sitzplatz (inkl. Fahreresitzplatz): 40 kg bei 4 Sitzplätzen
    75 kg Personengewicht je Sitzplatz ohne Fahrersitz (Fahrergewicht ist im "Leergewicht" enthalten): 225 kg bei 4 Sitzplätzen
    Summe: ca. 313 kg
    bei 5 Sitzplätzen: 313 + 85 = 398 kg

    Das Leergewicht (genauer: die Masse im fahrbereiten Zustand) wird ermittelt mit 90% gefülltem Tank, 90% gefüllte feste Frischwassertanks und 75kg für den Fahrer.

    Wenn bei dir diese Masse 2450 kg inkl. Fahrergewicht beträgt, hast du noch 380 kg Zuladung (bei zGG 2830 kg). Das reicht nicht für 5 Sitzplätze.
    Wenn die 2450 kg ohne Fahrer sind, kämen eigentlich nur 3 Sitzplätze raus. Aber dann solltest du mal suchen, ob jemand Bleiplatten in deinem Auto versteckt hat.
    Wenn Du auf 2799 kg ablastest, was wohl Steuer/Umweltplakettenmäßig sinnvoll wäre, sieht es noch schlechter aus.

    Aber nicht jeder Prüfer kennt diese Regelung zur Mindestzuladung...
    Oder man hat Glück auf der Zulassungsstelle, und dort vergißt man, die Sitzplatzanzahl zu ändern ;)

    Gruß
    Mark

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • das zulässige Gesamtgewicht beträgt 2830Kg.


    Damit bekommt er bei WoMo-Zulassung einen LKW-Abgasschlüssel.

    Emissionsschlüssel unter 14.1 ist aktuell 0451


    Das ist gut :thumbup:
    0451 ist die Schadstoffgruppe 98/69/EG III;A; der Schlüssel wird beim LKW zu 0654 und das Auto bekommt mit DPF eine grüne Plakette :!:

    Ablastung etc. ist also nicht erforderlich.
    Im Gegenteil ... vielleicht läßt sich der Prüfer ja auf die Auflastung auf 2.890kg ein, die VW ja ohne technische Änderungen zulässt.
    Dann wäre auch das 5-Sitzer Problem gelöst ;)

    Grüße, Axel

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Ach ja ... das Leergewicht wird beim Womo wie beim LKW inklusive des Fahrers angegeben.
    Die Differenz zwischen Leergewicht (inkl. Fahrer) und dem zGG ist also die Zuladung.

    Für jeden eingetragenen Sitzplatz ist ein bestimmtes Gewicht vorgesehen, m.W. aber 75kg inkl. Gepäck (nicht zusätzlich!).
    Das setzt sich zusammen aus 68kg für die Person und 7kg für Gepäck.
    Mag sein, dass KNOX da jetzt andere Quellen hat; meine geben diese Gewichtskombination her.

    Die jetzt schon vorhandenen 380kg genügen also für die zusätzlichen 4 Sitzplätze völlig und geben sogar noch einen 5ten her, weshalb das Auto m.E. durchaus schon jetzt als 6-Sitzer zugelassen werden könnte,
    ausreichend vorschriftsmäßige Sitzgelegenheiten und Sicherheitsgurte vorausgesetzt.

    Zu den Sicherheitsgurten wäre noch zu sagen, dass auf den hinteren Sitzen Beckengurte genügen (zumindest nach gesetzlicher Vorschrift).

    Zitat von StVZO § 35a (5) Satz 2

    Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.

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    Wenn ich Fehler sehe und nicht darüber spreche, heißt das, dass ich einverstanden bin – und das bin ich nicht

    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Meine Quelle ist die EU-Verordnung 1230/2012, Anhang I:

    2.6.2. Verteilung der Masse der Fahrgäste
    2.6.2.1. Die Masse jedes Fahrgasts wird mit 75 kg veranschlagt.

    2.6.4.1.2. Bei Wohnmobilen gilt für die Mindest-Nutzlast (PM) folgende Anforderung:
    PM in kg ≥ 10 (n + L)
    Dabei gilt:
    „n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und
    „L“ ist die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.

    Ob diese Verordnung auch für Wohnmobilumbauten gilt, weiß ich aber nicht.

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • Ah ja ... EU-Verordnung, also für Fahrzeuge zuständig, die nach EU-Vorschriften zugelassen sind oder werden.
    Übrigens am 12.12.2012 ratifiziert und im Bundesgesetzblatt 9 am 25.2.2013 veröffentlicht.

    Meine 68 + 7 kg waren irgendwo in den nationalen Vorschriften zu finden (mein Wissen ist ja oft schon etwas älter), aber es kamen ja auch 75kg dabei heraus.

    Neu sind für mich die Anforderungen an die Mindestnutzlast.
    Das wären in unserem Beispiel bei 4+1 also 5 Leute schon mal 50 kg zusätzlich und bei 5m Länge nochmals 50 kg.
    Sagen wir also mal insgesamt 100kg, dazu die 300kg für die 4 Personen à 75kg ergibt 400kg Zuladung.

    Leergewicht beträgt 2.450 ... müsste also ein zGG von wenigstens 2.850kg eingetragen werden, was ja durchaus möglich ist (bis max. 2.890kg).

    Die 5 Sitzplätze sollten schon irgendwie möglich sein, selbst nach EU-Recht

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)

  • Axel, dein Wissen mag älter sein, aber es stimmt!
    Die 75 = 68+7 stammen aus der 92/21/EWG.
    Diese ist allerdings mit der EU-Verordnung außer Kraft gesetzt.
    Beim Womo rechnet man wohl mit 68 kg/Fahrgast + 7 kg (normales) Gepäck/Fahrgast + zusätzliches Camping-Gedöns je 10 kg pro Meter Fahrzeuglänge und Fahrgast.

    Hiergibt es noch etwas Lektüre dazu.

    Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke

  • Das ist spannend und natürlich für mich interessant.
    Und ich weiß auch, dass Du bei der Richtlinienrecherche sehr gut bist. :thumbup:

    Bleibt aber immer noch die Frage, ob der nach deutschem Recht zugelassene Wagen jetzt nach EG-Recht geprüft werden darf.

    Interessant ist die Frage, ob man den Wasservorrat nun mit ins Leergewicht einberechnet oder nicht.
    Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen.

    Auch stellt sich die Frage ob das Leergewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs nun inklusive Geschirr, Besteck etc. ermittelt wird oder eben ohne und diese Dinge dann die 10 zusätzlichen Kilos pro Person darstellen.
    In dem Fall dürfte man das Auto wirklich komplett leer auf die Waage fahren und nicht im einsatzfähigen Zustand und mit der typischen Campingbeladung (Klappstühle, Tische, Markise etc.

    Ich denke auch, dass man da das Leergewicht noch um ein Vielfaches drücken kann, wenn man sich denn darauf vorbereitet.

    Es ist immer gut die aktuell gültigen Richtlinien zu kennen und sich auf eine technische Abnahme ordentlich vorzubereiten.
    Nur so kann man keine unliebsamen Überraschungen erleben.

    Danke fürs Recherchieren,
    sagt Axel

    ..

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    Zitat: Witalij Wolodymyrowytsch Klytschko - Bürgermeister von Київ/Kyjiw/Kiew (Ukraine) (* 17.07.1971)