Von normaler Zulassung auf Wohnmobil Zulassung

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  • es soll sogar Fälle geben in denen das mitführen einer elektrisch betreibbaren Kochplatte (klassisch oder gar Induktion) ausreichend war. Ein ebenfalls mitgeführtes Verlängerungskabel hat als möglicher Funktionnachweis ausgereicht. Nahe zu nichts ist unmöglich.
    Es gibt auch elektr. Gt zum erwärmen im Tauchbad von Fertiggerichten in Dosen, wäre mal interessant ob das auch schon ausreicht in Verbindung mit einem elektr. Wasserkocher zum Kaffee-/Teewasser bereiten. :SNicht ein jeder ist ein Freund von Gas !

    Einmal editiert, zuletzt von WBX21 (3. Juli 2017 um 06:33)

  • es soll sogar Fälle geben in denen das mitführen einer elektrisch betreibbaren Kochplatte (klassisch oder gar Induktion) ausreichend war.

    Das hatte mein Prüfer sogar explizit gefordert, da ihm mein portabler Campinggas Kocher mit der Kartusche nicht getaugt hatte ...

  • So dann fang ich mal an ich war heute beim Tüv Prüfer ab diesem Jahr ist es anscheinend so so hat er mir das erklärt das man keine Spüle mit frisch und Abwasser Tank mehr braucht und man braucht auch keine Stehhöhe mehr ab 1,70 m also bekommt man ab 2017 auch unter 1,70 m eine Wohnmobil Zulassung so und jetzt muss das Fahrzeug nur noch haben ein Bett einen Schrank eine E Herdplatte oder einen gas Kartuschen Kocher mit Zündsicherung und er muss zugelassen sein für geschlossene Räume und dies muss alles fest verbunden mit dem Fahrzeug sein zudem braucht man noch einen Tisch der kann klappbar oder herausnehmbar sein und man Brauch Sitzmöglichkeiten. Bis 2800 Kilo wird er als PKW versteuert und ab 2800 Kilo wird er als LKW versteuert Mein Bus hat im Fahrzeugschein 2805 kilo zulässiges Gesamtgewicht stehen daher denke ich mal dass er dann als LKW versteuert wird ist das jetzt besser oder schlechter als Pkw hätte ich ihn noch fragen sollen habe ich aber vergessen ?(

  • werte Moderatoren und Administroren,
    da dieses Thema ja all jährlich wieder auftaucht :whistling:
    wäre es möglich eine Art Leitfaden ein zu stellen ? Klar, verbindlich wird der wohl nie werden, jedes Bundesland und jeder aaS sieht das wohl etwas anders. Das Finazamt hat wohl auch noch mit zureden.
    OT: Bei der KFz Haftplicht wurde ich seinerzeit bei 100% eingestuft, ein SF war lt meiner Vesicherung nicht vorgesehen. Nach der ganzen WoMo/ LKw Besteuerungs Geschichte und grüner Plakette in Folge von Nachrüstung eines Oxikat mit Bezuschussung, fahre ich seit her wieder einen PKW (mit Ladung). seit dem 30% bei der Haftplicht und ordentlich Kfz Steuer. aber irgendwas ist ja immer.
    LKW Zulassung (2810 kg) hatte er auch schon :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von WBX21 (3. Juli 2017 um 19:31)

  • So, nun war ich gestern beim TÜV. Der nette Mann hat mir meinen Bus ohne Mängel umgetragen. War gleich danach bei der Zulassungsstelle zu ummeldung.
    Es hat mich insgesamt mit TÜV und Umschreibung 150€ gekostet ;( hoffe doch durch sparen der Steuer (im Moment 400€) das es sich bezahlt gemacht hat.
    Schönes Wochenende allen :prost:

    Einmal editiert, zuletzt von Børge (15. Juli 2017 um 07:10)

  • Schönen guten Morgen also das ist doch prima ich zahle jetzt durch die Umschreibung 290 Euro Steuer und bei der Versicherung sind es auch nochmal 100 Euro weniger

  • Hallo zusammen,

    ich war gestern zwecks HU/AU (alles top :-)) beim TÜV Süd und hab auch gleich mal gefragt, was der nette Herr denn sehen möchte um meinen 2002er Atlantis MV2 als Wohnmobil einzutragen.
    Er hat ein bisschen vor sich hingemurmelt, wohlwollend genickt und sagte dann: "Tisch ist drin, Bett auch und die Stauklappen unter der Rücksitzbank kann man als "Schrank" durchgehen lassen. Wenn Du jetzt noch einen festverbauten Kocher einbaust, dann ist das ein Wohnmobil !"
    Mein Vorschlag das im Kofferraum in einer Art Schublade unterzubringen fand er gut.

    Er hat mir auch gleich noch gesagt welchen Kocher er akzeptiert (kein Baumarkt Gelumpe !): Campingaz Bistro Stopgaz mit CE 0845/15
    Wichtig ist ihm wohl das "Stopgaz".

    Genau diesen Kocher finde ich aber nicht verfügbar im Netz dort gibt es immer nur das XL Modell auch mit Stopgaz aber mit CE 0845/16.

    Ich schätze mal der wird auch durchgehen.

    Gruß
    Hans

    Oberfranken: Wo die Hasen Hosen hasen und die Hosen Husen hasen.
    Good night good fight !


  • Genau, wichtig ist die Zündsicherung (bei Campinggas Stopgaz genannt).

    Der Prüfer war wohl unverhofft freundlich. Oft werden Kocher, die nicht im geschloßenen Fahrzeug verwendet werden können nicht akzeptiert.
    Viel Spass beim Umbauen und Geld sparen.
    Aber immer daran denken, dass dir bei Wohnmobilversicherung Rückstufungen im Schadensfall enorm sein können. ;)

  • Hallo,
    ich klinke mich mal ein, da ich auch mit dem Gedanken spiele meinen T4 als Womo umzumelden.
    Mir gehts darum Steuern und Versicherung zu sparen, zur Zeit 401€ Steuer, und 200€ Versicherung 1/4 J., bei SF24

    Hier mal die Daten: zu1:603 zu2:459
    Baujahr 2001
    Diesel 88PS 2,5L
    E1x98/14x0067x12 Partikelfilter Oberland Mangold, grüne Plakette (Euro2)
    Zul.Gw 2700Kg
    9 Sitzplätze

    Es gibt so viele verschiedene Meinungen und Berichte das man garnicht mehr weiß was stimmt.

    Wohnmobilzulassung :thumbup:

  • Ich kann keine Frage erkennen ?(

    Also Womo:
    Steuer: 280€ p.a.
    Versicherung: musst du dir am besten selber ausrechnen, wenn ich es auf die Schnelle mit Neuwert: 30.000€ eingebe lande ich bei 333.73 €/a (88.65 € vierteljährlich).
    Bitte bedenkte aber, dass die Rückstufung bei der Wohnmobilversicherung heftig sein kann (s. hier). Die einzige Wohnmobilversicherung mit Rabattretter die mir bekannt ist ist die Würtembergische.