Getriebeproblem Abschleppen wie weit? Warte auf Adac

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  • Hallo zusammen. Stehe gerade mit einem Getriebeproblem an einer Raststaette bei Nuernberg. Adac schickt jetzt Abschlepper. Bin plus Mitglied. Kann man sich bzw drauf bestehen nach Hause schleppen lassen? Sind aber noch gute 380km.

    Gaenge gehen rein aber wenn ich Kupplung loslasse faehrt nicht und brummt...

    Schönen Gruss

    2 Mal editiert, zuletzt von Sal_72 (18. Juli 2017 um 21:56)

  • da wird der Stummel der Antriebswelle auf der Beifahrerseite der ins Getriebe geht abgeschert sein.

  • Kann man sich bzw drauf bestehen nach Hause schleppen lassen?


    Ja! Dazu ist Plus Mitgliedschaft da, egal wie weit.

    T4 2,5 TDI ACV Bj.2003
    BMW F11 535i Bj. 2010
    Ducati 999 Bj. 2003
    Simson S51B Bj.1988

    Suzuki C800 Intruder Bj. 2007
    Suzuki Samurai Eigenbau Bj. unbekannt

  • Ich bin kein ADAC Sachverständiger, aber soweit ich weiß wurde man mit + auch nach Hause gebracht, Übernachtung wird allerdings auch bezahlt. Nur wird ein Fahrzeug nicht 2x kostenlos abgeschleppt, sprich erst ans Hotel und dann nochmal nach Hause geht nicht.

    T4 2,5 TDI ACV Bj.2003
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    Suzuki Samurai Eigenbau Bj. unbekannt

  • Mit ADAC + Mitgliedschaft wirst Du bis nach Hause abgeschleppt. Musst aber evtl. auf einen besonderen Abschleppdienst warten. Ich hatte das mal, da hätte mich der örtliche ADAC Abschlepper auch direkt geholt, aber weil es über 300 km waren, mussten wir auf einen speziellen ADAC-Vertrags-Partner warten, der auch erst aus 100 km Entfernung angereist kam. Das Ganze hat damit von 16 Uhr Nachmittags bis um 2 Uhr Nachts gedauert.
    Gruß FRITZ

    Einmal editiert, zuletzt von FritzS (18. Juli 2017 um 23:12)

  • § 20 Fahrzeugtransport
    (1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Totalschaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatzteilversand nach § 22 – nicht durchführbar.

    (2) Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir als Serviceleistung einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort.

    (3) In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im Ausland vermitteln wir ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort abschleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.

    (4) Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellkosten werden von uns übernommen.

    (5) Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wiederaufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.

    (6) Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht.


    § 18 Fahrtkosten nach Fahrzeugausfall
    (1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit und kann auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder in einen technisch fahrbereiten Zustand versetzt werden, oder es wurde entwendet. Im Falle einer Panne hat sich diese mindestens 50 km (Wegstrecke) vom Wohnsitz der geschützten Person entfernt ereignet. Die geschützte Person und die berechtigten Insassen reisen weiter oder fahren nach Hause.

    (2) Wir stellen in Deutschland für die Dauer des Fahrzeugausfalles, maximal bis zu 7 Tagen, mietkostenfrei als Serviceleistung ein ADAC ClubMobil über die ADAC Autovermietung GmbH oder ein anderes Fahrzeug zur Verfügung. Bei einem Schaden im Ausland erstatten wir die Mietwagenkosten für die direkte Heimreise zum Wohnsitz der geschützten Person bis zu insgesamt 500,– €. Ansonsten vermitteln wir nach Möglichkeit in Deutschland und im Ausland einen Mietwagen und erstatten die Mietwagenkosten bis zu 52,– € für jeden Tag des Fahrzeugausfalles für längstens 7 Tage, insgesamt bis zu 364,– €. Zur Übernahme eines ADAC ClubMobils/Mietwagens ist die Hinterlegung einer marktüblichen Kaution erforderlich.

    (3) Anstelle eines ADAC ClubMobils/Mietwagens kann die Bahn als Fortbewegungsmittel gewählt werden.Wir erstatten die Bahnfahrtkosten 1. Klasse für die geschützte Person und die berechtigten Insassen inklusive Gepäck und Ladung für die Fahrt zum Zielort und zurück zum Schadenort. Die Bahnfahrtkosten werden auch erstattet, wenn die geschützte Person und die berechtigten Insassen stattdessen zum Wohnsitz der geschützten Person zurückfahren. Für die Abholung des reparierten Fahrzeugs erstatten wir zusätzlich die Bahnfahrtkosten für eine Person vom jeweiligen Wohnsitz zum Schadenort.

    (4) Hat sich der Schaden mindestens 1.200 km vom Wohnsitz entfernt ereignet, kann anstelle eines ADAC ClubMobils/Mietwagens oder der Bahn das Flugzeug für die Rückreise zum Wohnsitz der geschützten Person gewählt werden. Wir erstatten die Flugkosten für die Economyklasse für die geschützte Person und die berechtigten Insassen inklusive Gepäck und Ladung.

    (5) Die Reparaturrechnung des geschützten Fahrzeugs bzw. ein Nachweis über dessen Abmeldung bei Totalschaden ist vorzulegen. Die Entwendung ist durch eine polizeiliche Bestätigung nachzuweisen.

    :D mit freundlichem Gruss Horst :thumbup:
    :thumbup: Hola, Si quieres ser bien servido, sírvete a ti mismo


    ..Unus pro omnibus, omnes pro uno 8o En la duda, ten la lengua muda

  • Du kannst nicht drauf bestehen das dein Auto sofort nach Hause gebracht wird, es kann durchaus sein das es in ein paar Tagen per Sammeltransporter kommt, immer vorrausgesetzt eine Plus Mitgliedschaft ist vorhanden, ansonsten kommt das Kfz nur in die nächste erreichbare Vertragswerkstatt

  • Hallo, danke euch. So ich bekam einen Leihwagen (vom Abschleppbetrieb) und durfte damit erstmal nach Hause. Mein Bulli wurde dann heute gebracht :thumbup: . Steht jetzt beim meiner Stammwerkstatt.

    Der schaut morgen. Ja Geräusch kommt von rechts wohl. Brummt wenn ich Kupplung löse. G#nge gehen rein, schalten kann man nur wenn man los läßt passiert nichts. Wird wohl in die Richtung gehen.

    Bin froh das das Auto hier ist.

    Schönen Gruss